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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 10. April 2019, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
A
Themen ohne vorherige Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
1.
Genehmigung der Sitzungsprotokolle
für die Monate Juli bis Dezember 2018 (Ausschüsse und Vollversammlungen)
- § 2 Nr. 24 GeschO -
Kurzinfo:
Anlass:
Gemäß § 2 Nr. 24 und § 77 Abs. 6 Geschäftsordnung des Stadtrates hat die Vollversammlung die Aufgabe, die Sitzungsprotokolle zu genehmigen.
Inhalt:
Genehmigung der Sitzungsprotokolle der Ausschüsse und Vollversammlungen für die Monate Juli bis Dezember 2018
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
Es fallen keine Kosten an
Entscheidungsvorschlag:
Genehmigung der Sitzungsprotokolle
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Protokolle
Ortsangabe:
-/-
2.
2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention
Produkt 40111270
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Schutz und Gewaltprävention für Frauen und
Mädchen in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Unterstützung der Forderungen "Frauen mit
Behinderungen und Gewalterfahrungen" des
Facharbeitskreises Frauen des Behindertenbeirats
Empfehlung der 274. Stadtratskommission zur
Gleichstellung von Frauen
vom 07.05.2015
Kurzzeitwohnplätze für Kinder mit Behinderungen
schaffen!
Antrag Nr. 14-20 / A 03370 ...................................
Konsequente Umsetzung des 2. Aktionsplans zur
Umsetzung der UN-BRK - Keine Maßnahme aus
finanziellen Erwägungen fallen lassen
Antrag der Vollversammlung des Behindertenbeirats
vom 07.12.2018
-
14-20 / A 03370 (Typ: Antrag) (Status: Aufgegriffen)
-
14-20 / A 05228 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Inhalt
- Die Maßnahmen des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK und die Abläufe
zu ihrer Entwicklung werden vorgestellt.
- Der Umsetzungsstand der Maßnahmen des 1. Aktionsplans wird in der Übersicht dargestellt.
- Die weiteren Aktivitäten der städtischen Referate, die zur Umsetzung der UN-BRK
beitragen, werden aufgeführt.
- Die Arbeit des Koordinierungsbüros zur Umsetzung der UN-BRK seit 2013 und ein
Ausblick auf künftige Schwerpunkte werden präsentiert.
- Es wird dargestellt, mit welchem Ergebnis die Empfehlung der 274. Stadtratskommission
zur Gleichstellung von Frauen bearbeitet wurde.
- Die zusätzlichen Ressourcen, die im Eckdatenbeschluss für den Haushaltsplan 2020
angemeldet werden, werden dargestellt.
- Der Antrag Nr. 14-20 / A 03370 wird durch die Beschlussvorlage aufgegriffen.
Entscheidungsvorschlag
- Beschluss des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention;
der Mittelbedarf der einzelnen Maßnahmen ist durch die Befassung der jeweiligen
Fachausschüsse festzustellen und im Eckdatenbeschluss zum Haushalt 2020 anzumelden.
- Veröffentlichung des 2. Aktionsplans in bürgernaher, verständlicher Sprache;
über die Umsetzung der Maßnahmen wird die Öffentlichkeit regelmäßig informiert.
- Weiterführung der Gremienstruktur des 2. Aktionsplans zur Bearbeitung der nicht
abgedeckten Bedarfe und neu identifizierter Bedarfe
- Auftrag an die Referate, weiter aktiv an der Umsetzung der UN-BRK mitzuwirken
- Auftrag zur Berichterstattung über die Umsetzung der UN-BRK, erstmals Anfang 2021
- Zustimmende Kenntnisnahme der schwerpunktmäßigen Aufgabenbeschreibung für
das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK
3.
Stadt und Fluss – Rahmenplanung innerstädtischer Isarraum
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung Stadt und Fluss,
Rahmenplanung innerstädtischer Isarraum
BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 05843 des Bezirksausschusses des
Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen vom 20.02.2019
Rahmenplanung innerstädtischer Isarraum: Ab Rosenheimer Platz stadteinwärts: Radfahrstreifen während der Sanierungsarbeiten
BA-Antrags-Nr. 14-20 / B 05844 des Bezirksausschusses des
Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen vom 20.02.2019
Verkehrswende jetzt einleiten - autofreie Altstadt IV
Neuaufteilung der Verkehrsflächen auf der Ludwigsbrücke, in der Zweibrückenstraß, am
Isartor und dam Thomas-Wimmer-Ring
Antrag Nr. 14-20 / A 05125 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 22.03.2019, eingegangen am 25.03.2019
-
14-20 / A 05125 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05410 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05305 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05427 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05491 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05437 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05225 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05229 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / B 05843 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / B 05844 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde mit Beschluss der Vollversammlung des Münchner Stadtrates vom 21.10.2015 „Stadt und Fluss – Rahmenplanung innerstädtischer Isarraum“ (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 02161) beauftragt, eine verkehrliche Untersuchung für den innerstädtischen Isarraum im Bereich zwischen der Reichenbachbrücke im Süden und der Luitpoldbrücke im Norden zu erarbeiten.
Inhalt:
Anhand einer Verkehrsuntersuchung wurden u.a. Potenziale für mögliche Verkehrsverlagerungen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs sowie eine Reduktion des Parkraumangebots untersucht. Dadurch wurden die Rahmenbedingungen für die weitere Umsetzung der Ziele der Rahmenplanung innerstädtischer Isarraum ermittelt.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
Die für die Sanierung der Ludwigsbrücken erforderlichen Planungsmittel betragen 500.000 €. Hierfür werden in 2019 voraussichtlich 400.000 € kassenwirksam. Diese können aus der Finanzposition 6300.950.4260.6 „Pauschale, Instandsetzung bzw. Erneuerung von Brücken und Unterführungen“ finanziert werden, so dass in 2019 keine Ausweitung des Haushalts erfolgt. Die in 2018 angefallenen Planungsmittel in Höhe von 100.000 € wurden aus der Finanzposition 6900.510.0000.6 „Brückeninstandsetzung“ finanziert.
Entscheidungsvorschlag:
1. Den weiteren Planungen für den innerstädtischen Isarraum wird die grundsätzliche Beibehaltung der Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr auf der Isarparallele zwischen Reichenbachbrücke und Luitpoldbrücke zu Grunde gelegt.
usw. siehe Beschluss
4.
Umgang mit unbebauten oder mit zum Abriss
bestimmten Gebäuden bebauten Grundstücken
und vorhandenen Wohnbaurechtsreserven bei
Vorkaufsrechtsausübungen in
Erhaltungssatzungsgebieten
Finanzierung (Personalbedarf)
Keine automatische Ausübung des
Vorkaufsrechts mehr
Antrag Nr. 14-20 / A 04984 von
Herrn StR Fritz Schmude vom 12.02.2019
Wird durch die fortgesetzte Ausübung des Vorkaufsrechts,
auch im Rahmen dringlicher Anordnungen, der haushalts-
rechtliche Handlungsspielraum des Stadtrates eingeschränkt?
Anfrage Nr. 14-20 / F 01432 von
Herrn StR Johann Altmann, Herrn StR Dr. Josef Assal,
Frau StRin Eva Maria Caim, Herrn StR Richard Progl,
Herrn StR Mario Schmidbauer, Herrn StR Andre Wächter
vom 07.03.2019
-
14-20 / F 01432 (Typ: Anfrage) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05157 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 04984 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05227 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05160 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05161 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Auftrag aus der Vollversammlung am 27.06.2018
Inhalt
Umgang mit unbebauten Grundstücken und Wohnbaurechtsrese-
rven in der Vorkaufsrechtspraxis; Stellenbedarf bei der Vorkaufs-
rechtsstelle und beim Bewertungsamt; Antrag Nr. 14-20 / A 04984
vom 12.02.2019; Anfrage Nr. 14-20 / F 01432 vom 07.03.2019
Gesamtkosten/ Gesamterlöse
Dauerhaft ab 2020: 217.200,- €
Befristet ab 2020: 87.180,- €
Einmalig in 2019: 152.190,- €
Entscheidungsvorschlag
Teilweise Erstreckung der Vorkaufsrechtspraxis auch auf Wohn-
baurechtsreserven
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Erhaltungssatzung; Vorkaufsrecht; Wohnbaurechtsreserve
Ortsangabe
./.
5.
Bestellung des 2. Bürgermeisters der Landeshauptstadt München,
Herrn Manuel Pretzl, zum Eheschließungsstandesbeamten
für die Standesamtsbezirke München und München-Pasing
Kurzinfo:
Anlass
Bitte von Herrn 2. Bürgermeister Pretzl, zum Eheschließungsstandesbeamten für die Standesamtsbezirke München und München-Pasing bestellt zu werden;
Inhalt
Darstellung der rechtlichen Voraussetzungen einer Bestellung des Herrn 2. Bürgermeisters Manuel Pretzl zum Standesbeamten;
Entscheidungsvorschlag
Der 2. Bürgermeister der Landeshauptstadt München, Herr Manuel Pretzl, wird zum Standesbeamten für die Standesamtsbezirke München und München-Pasing bestellt. Der Aufgabenbereich wird auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Eheschließungsstandesbeamter, Bürgermeister als Standesbeamter,
Ortsangabe
Standesamtsbezirke München und München-Pasing
6.
Keine Bußgelder für die Teilnahme bei Fridays for Future!
Antrag Nr. 14-20 / A 05182 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL
vom 03.04.2019, eingegangen am 03.04.2019
-
14-20 / A 04883 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05110 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05182 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05232 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05230 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Antrag Nr. 14-20 / A 05182 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL
vom 03.04.2019
Antrag Nr.14-20 / A 04883 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL
vom 23.01.2019, eingegangen am 23.01.2019
Antrag Nr. 14-20 / A 05110 des StR Fritz Schmude
vom 15.03.2019, eingegangen am 20.03.2019
Inhalt:
Rechtlicher Hintergrund
Situation der Schulleitungen
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
./.
Entscheidungsvorschlag:
Kenntnisnahme der Ausführungen
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Bußgelder, Fridays for Future
Ortsangabe:
./.
7.
Förderprogramm Energieeinsparung (FES)
- Wegfall KWK-Förderung
- Förderung Mieterstromkonzepte auch bei PV-Bestandsanlagen
Kurzinfo:
Anlass:
Die Rechtslage im Zusammenhang mit der Zuschussförderung für KWK-Anlagen hat sich seit dem letzten Beschluss der Vollversammlung zur Weiterentwicklung des Förderprogramms Energieeinsparung (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 11624) geändert. Zudem werden zum 1. Januar 2021, also innerhalb der vorerst auf drei Jahre befristeten neuen Förderung der Photovoltaik, die ersten Photovoltaikanlagen aus der EEG-Förderung herausfallen.
Inhalt:
Wegfall der FES-Förderung für KWK-Anlagen für alle ab dem 01.04.2019 eingehenden Förderanträge in Folge der Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz und in Folge der Regelungen im Energiesteuergesetz.
Erweiterung der Förderung von Mieterstromkonzepten auf PV-Bestandsanlagen in Folge des Auslaufens der EEG-Vergütung.
Gesamtkosten / Gesamterlöse:
Es entsteht über die derzeit jährlich verfügbaren Mittel von 14,7 Mio. € kein zusätzlicher Mittelbedarf. Die Veränderungen, die durch die vorliegende Richtlinienanpassung im abgerufenen Fördervolumen entstehen werden, sind vorab nicht quantifizierbar, gegenüber dem Umfang des Gesamtvolumens jedoch gering.
Entscheidungsvorschlag:
Der Stadtrat stimmt dem Wegfall der KWK-Förderung und der Erweiterung der Förderung für Mieterstromkonzepte zu.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Förderprogramm Energieeinsparung, FES, Energieeinsparung, Energiesparmaßnahmen, CO2 -Einsparung, Förderung, Primärenergieeinsparung, Klimaneutralität, Klimaschutz, KWK, PV, Mieterstromkonzepte
Ortsangabe: -/-
8.
Erhebung eines realen Mietspiegels
Antrag Nr. 14-20 / A 05027 .............
Erlass einer Satzung zur Durchführung einer
repräsentativen Befragung zur Erstellung eines realen
Mietspiegels für München
Produkt 40521300
Mietberatung und Mietspiegel
-
14-20 / A 05027 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05226 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
- Vergleich zwischen einem realen Mietspiegel, der den
tatsächlichen Durchschnitt sämtlicher Münchner Mieten abbildet
mit dem qualifizierten Mietspiegel für München 2019
- Verpflichtung gemäß Bayerischem Statistikgesetz
- Antrag Nr. 14-20 / A 05027 vom 25.02.2019
Inhalt
- Ergebnisse des qualifizierten Mietspiegels für München 2019
- Notwendigkeit einer Reform der gesetzlichen Grundlagen zur
Erstellung des Mietspiegels
- Erstellung eines realen Mietspiegels für München
- Erlass einer Satzung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
- Zustimmung zur Erstellung eines realen Mietspiegels
mittels einer gezielten Nacherhebung, die auf dem Regressionsmodell
des qualifizierten Mietspiegels für München 2019 basiert
- Die beiliegende Satzung zur Durchführung einer repräsentativen
Befragung zur Erstellung eines aktuellen Mietspiegels für München wird beschlossen.
- Der Antrag Nr. 14-20 / A 05027 vom 25.02.2019
wird geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Ortsübliche Vergleichsmiete
- Bayerisches Statistikgesetz
Ortsangabe
-/-
9.
Münchner Nordosten
Erhöhung Gesamtkosten Ideenwettbewerb
Stadtbezirk 13 Bogenhausen
Stadtbezirk 15 Trudering-Riem
Kurzinfo:
Anlass:
Münchner Nordosten – Eckdatenbeschluss vom 13.02.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 11780)
Inhalt:
Erhöhung der Kosten für den Wettbewerb aufgrund der Konkretisierung des Stadtratsbeschlusses (Münchner Nordosten – Eckdatenbeschluss, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 11780) vom 13.02.2019.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
Die zusätzlichen Kosten betragen insgesamt 311. 250,- €. Davon werden 235.000,- € in 2019 und 76.250,- € in 2020 zahlungswirksam.
Entscheidungsvorschlag:
1. Von den Ausführungen zum zusätzlichen Finanzbedarf für den städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb wird Kenntnis genommen.
2. Den Ausführungen zur Unabweisbarkeit und Nichtplanbarkeit im Vortrag unter Ziffer 3.3. wird zugestimmt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Mittel in Höhe von 235.000,- € (brutto) für 2019 im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung und in Höhe von 76.250,- € für 2020 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden.
Das Produktkostenbudget der HA II Stadtplanung erhöht sich bei dem Produkt „Stadtplanung“ 38511200 um 311.250 € (brutto), davon sind 235.000,- € (brutto) zahlungswirksam (Produktauszahlungsbudget).
3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Wettbewerb
Münchner Nordosten
Ortsangabe:
Münchner Nordosten
Daglfing
Englschalking
Johanneskirchen
B
Themen mit vorheriger Sachentscheidung in einem vorberatenden Ausschuss
Bestätigung eines Beschlusses des Verwaltungs- und Personalausschusses gemeinsam mit dem Finanzausschuss vom 09.04.2019
1.
Weiterentwicklung der Gleichstellungsorientierten Haushaltssteuerung
-
14-20 / A 05217 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 02866 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 02865 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 02965 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Auftrag aus Beschluss „Gleichstellungspolitik stärken 4, Gender-Budgeting-Bilanz darstellen“, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 06765 vom 21./28.09.2016
Inhalt:
Auf Grundlage der Erfahrungen aus der ersten Umsetzungsphase (2013-16) und der Ergebnisse der 2. Münchner Frauenkonferenz (2016) wird dem Stadtrat ein Konzept zur Weiterentwicklung der GstHH vorgelegt. Es sieht
eine konsequentere Umsetzung der GstHH vor, eine stärkere Fokussierung des Prozesses und die Unterstützung der Referate durch externe Beratung. Ziel ist die Steigerung der Anzahl sowie die Verbesserung der Qualität und Aussagekraft von Gleichstellungszielen und -kennzahlen für alle Steuerungsebenen. Die zur weiteren Umsetzung erforderlichen Mittel werden zum Eckdatenbeschluss 2020 angemeldet.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
-
Entscheidungsvorschlag:
Das Konzept zur Weiterentwicklung der Gleichstellungsorientierten Haushaltssteuerung wird beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Gleichstellungsorientierte Haushaltssteuerung, Gender Budgeting, Gleichstellung, Gleichstellungssteuerung, Ziele und Kennzahlen, Wirkungstransparenz, Verteilungstransparenz, Europäische Charta
Ortsangabe:
-/-
2.
Haushaltsverfahren 2020;
Flexibilisierung des Haushaltsverfahrens
Kurzinfo:
Darstellung der Möglichkeiten zur Flexibilisierung im Rahmen der aktuellen Vorgaben zur Haushaltsplanung.
Gesamtkosten/Gesamterlöse: -/- Entscheidungsvorschlag des Referenten: 1. Der Stadtrat stimmt den in Ziffer 1 bis 3 dargestellten Möglichkeiten zur Flexibilisierung im Haushaltsverfahren zu. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann auch im RIS nach Haushaltsverfahren 2020, Flexibilisierung des Haushaltsverfahrens. Ortsangabe: -/-
Bestätigung von Beschlüssen des
Verwaltungs- und Personalausschusses vom 03.04.2019
3.
Betreuungsreferat für die Städtisches Klinikum München GmbH (StKM)
wechseln von der Stadtkämmerei zum Referat für Gesundheit und Umwelt
-
14-20 / A 05186 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 04201 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Betreuungsreferat für die Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) wechseln von der Stadtkämmerei zum Referat für Gesundheit und Umwelt
Antrag Nr. 14-20 / A 04201 von der FDP - HUT Stadtratsfraktion vom 20.06.2018
Inhalt:
In der Beschlussvorlage wird der aktuelle Sachstand zur Sanierung der München Klinik dargestellt und die Abweichung von der fachlichen Zuständigkeitsregelung für Beteiligungen bei der LHM begründet.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
Entfällt
Entscheidungsvorschlag:
Betreuungsreferat für die München Klinik/die Städtische Klinikum München GmbH bleibt zunächst die Stadtkämmerei. Zuständiger Fachausschuss für diese städtische Beteiligungsgesellschaft betreffend Stadtratsbefassungen ist weiterhin der Finanzausschuss.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Betreuungsreferat; München Klinik; Städt. Klinikum München GmbH; Stadtkämmerei; Referat für Gesundheit und Umwelt; Finanzauschuss
Ortsangabe:
-/-
4.
Berufung des Wahlleiters für die Gemeindewahlen am 15.03.2020
Kurzinfo:
Anlass:
Gemeindewahlen 2020
Inhalt:
Berufung des Leiters der Gemeindewahlen 2020 und eines
Stellvertreters.
Entscheidungsvorschlag:
Berufung von Herrn berufsmäßigen Stadtrat Dr. Thomas Böhle und Herrn Ltd. Verwaltungsdirektor Leo Beck.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
Entfällt
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Gemeindewahlen, Berufung Gemeindewahlleiter
Ortsangabe:
-/-
Bestätigung eines Beschlusses des
Verwaltungs- und Personalausschusses 03.04.2019
5.
Konkretisierung von Steuerungsvorgaben im Rahmen
des Projektes Münchner Kompetenzmanagement
Kurzinfo:
In der Vorlage werden neue Erkenntnisse und Handlungsbedarfe im Rahmen der Digitalisierung sowie sich verändernde Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt skizziert.Des weiteren wird die Erweiterung des Geltungsbereichs des Projekts und die Notwendigkeit zur Schaffung von organisationischen und strategischen Rahmenbedingungen thematisiert. Es wird dargestellt, dass ohne eine entsprechende Anpassung und die damit einhergehende Planungssicherheit die mit dem Projekt angestrebten stadtweiten Wirkungen erzielt werden können. Gesamtkosten/Gesamterlöse: -/-
Entscheidungsvorschlag des Referenten:1. Das POR wird beauftragt, im Rahmen des Projektes Münchner Kompetenzmanagement, stadtweite Steuerungsvorgaben für das Mitarbeitergespräch, die dienstliche Beurteilung, ein standardisiertes Vorgehen zur Stellenbildung sowie zu stadtweiten Personalentwicklungsmaßnahmen zu erarbeiten. Die Vorgaben können aus übergeordneten Interssen nur einheitlich für alle städt. Bediensteten gelten. Der Geltungsbereich des Projektes MKM erweitert sich in diesem Zusammenhang für alle Mitarbeiter/-innen der LHM. 2. Das Projekt MKM wird beauftragt, neue stadtweite Steuerungsvorgaben zur Durchführung von Mitarbeitergesprächen in den Referaten und Eigenbetrieben umzusetzen. Bisherige Regelungen bezüglich des unverbindlichen Charakters von Mitarbeitergesprächen in den Eigenbetrieben werden hiermit aufgehoben. 3. Das POR wird beauftragt, unter Beteiligung der Referate und Eigenbetriebe, ein Konzept zur Konkretisierung zentraler Steuerungsvorgaben zu verfassen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 4. Dieser Beschluss unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann auch im RIS nach Kompetenzmanagement, Personalentwicklung, Demographischer Wandel, Digitalisierung, Steuerungsvorgaben
Bestätigung eines Beschlusses des
IT-Ausschusses als Werkausschuss für it@M vom 03.04.2019
6.
it@M Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entlastung
Kurzinfo:
Anlass
Der Jahresabschluss 2017 des Dienstleisters für Informations- und Telekommunikationstechnik der Stadt München ist gemäß § 25 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung (EBV) dem Stadtrat zur Feststellung vorzulegen. Gemäß Art. 102 Gemeindeordnung (GO) ist die Entlastung zu beantragen.
Inhalt
Jahresabschluss, Anhang mit Anlagennachweis und Lagebericht von it@M werden dem Stadtrat zur Feststellung vorgelegt. Die Entlastung wird erteilt.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
keine
Entscheidungsvorschlag
Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss von it@M zum 31.12.2017 fest. Die Entlastung wird erteilt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Feststellung des Jahresabschlusses, Entlastung
Ortsangabe /
Bestätigung von Beschlüssen
des Sozialausschusses vom 04.04.2019
7.
Stellenplan 2019 - Sozialreferat;
Umwidmung von Kapazitäten mit Zweckbestimmung
Kurzinfo:
Anlass
- Vollständige Ausnutzung der bei S-GL-F zur Verfügung stehenden Vollzeitäquivalente
Inhalt
16 Wochenarbeitsstunden der Planstelle B425318 wurden mit Zweckbestimmung eingerichtet. Diese Zweckbestimmung soll geändert werden.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
- Zustimmung zur beantragten Umwidmung von Kapazitäten mit Zweckbestimmung
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Personalausstattung
- Geschäftsstelle der Entgeltkommission
Ortsangabe
-/-
8.
Sechster Tätigkeitsbericht des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der
Landeshauptstadt München
Satzung zur Änderung der Satzung für die Behindertenbeauftragte / den
Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München
Kurzinfo:
Anlass
- Vorlage des Tätigkeitsberichtes des ehrenamtlichen Be-
hindertenbeauftragten für die Jahre 2017 und 2018
- Beschluss der Änderungssatzung zur Satzung für die Be-
hindertenbeauftragte / den Behindertenbeauftragten der
Landeshauptstadt München
Inhalt
- Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte legt alle zwei
Jahre dem Stadtrat einen Tätigkeitsbericht vor.
- Im Rahmen der Änderungssatzung wird die Satzung für
die Behindertenbeauftragte / den Behindertenbeauftragten der
Landeshauptstadt München in Bezug auf die Dynamisierung des
Ehrensolds an die Satzung des Behindertenbeirates angeglichen.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
- Kenntnisnahme des Tätigkeitsberichts
- Beschluss der Änderungssatzung
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Behindertenbeauftragter
- Tätigkeitsbericht
- Satzung
Ortsangabe
-/-
9.
Erhebung eines realen Mietspiegels
Erlass einer Satzung zur Durchführung einer
repräsentativen Befragung zur Erstellung eines realen
Mietspiegels für München
Antrag Nr. 14-20 / A 05027 .............
Produkt 40521300
Mietberatung und Mietspiegel
-
14-20 / A 05027 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05226 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
- Vergleich zwischen einem realen Mietspiegel, der den
tatsächlichen Durchschnitt sämtlicher Münchner Mieten abbildet
mit dem qualifizierten Mietspiegel für München 2019
- Verpflichtung gemäß Bayerischem Statistikgesetz
- Antrag Nr. 14-20 / A 05027 vom 25.02.2019
Inhalt
- Ergebnisse des qualifizierten Mietspiegels für München 2019
- Notwendigkeit einer Reform der gesetzlichen Grundlagen zur
Erstellung des Mietspiegels
- Erstellung eines realen Mietspiegels für München
- Erlass einer Satzung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
- Zustimmung zur Erstellung eines realen Mietspiegels
mittels einer gezielten Nacherhebung, die auf dem Regressionsmodell
des qualifizierten Mietspiegels für München 2019 basiert
- Die beiliegende Satzung zur Durchführung einer repräsentativen
Befragung zur Erstellung eines aktuellen Mietspiegels für München wird beschlossen.
- Der Antrag Nr. 14-20 / A 05027 vom 25.02.2019
wird geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Ortsübliche Vergleichsmiete
- Bayerisches Statistikgesetz
Ortsangabe
-/-
Bestätigung eines Beschlusses des
Umweltausschusses vom 02.04.2019
10.
Förderprogramm Energieeinsparung (FES)
- Wegfall KWK-Förderung
- Förderung Mieterstromkonzepte auch bei PV-Bestandsanlagen
Kurzinfo:
Anlass:
Die Rechtslage im Zusammenhang mit der Zuschussförderung für KWK-Anlagen hat sich seit dem letzten Beschluss der Vollversammlung zur Weiterentwicklung des Förderprogramms Energieeinsparung (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 11624) geändert. Zudem werden zum 1. Januar 2021, also innerhalb der vorerst auf drei Jahre befristeten neuen Förderung der Photovoltaik, die ersten Photovoltaikanlagen aus der EEG-Förderung herausfallen.
Inhalt:
Wegfall der FES-Förderung für KWK-Anlagen für alle ab dem 01.04.2019 eingehenden Förderanträge in Folge der Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz und in Folge der Regelungen im Energiesteuergesetz.
Erweiterung der Förderung von Mieterstromkonzepten auf PV-Bestandsanlagen in Folge des Auslaufens der EEG-Vergütung.
Gesamtkosten / Gesamterlöse:
Es entsteht über die derzeit jährlich verfügbaren Mittel von 14,7 Mio. € kein zusätzlicher Mittelbedarf. Die Veränderungen, die durch die vorliegende Richtlinienanpassung im abgerufenen Fördervolumen entstehen werden, sind vorab nicht quantifizierbar, gegenüber dem Umfang des Gesamtvolumens jedoch gering.
Entscheidungsvorschlag:
Der Stadtrat stimmt dem Wegfall der KWK-Förderung und der Erweiterung der Förderung für Mieterstromkonzepte zu.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Förderprogramm Energieeinsparung, FES, Energieeinsparung, Energiesparmaßnahmen, CO2 -Einsparung, Förderung, Primärenergieeinsparung, Klimaneutralität, Klimaschutz, KWK, PV, Mieterstromkonzepte
Ortsangabe: -/-
Bestätigung von Beschlüssen des
Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 27.03.2019
11.
Städtische Wohnungsbaugesellschaften
Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen
aus dem Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) und
aus dem München Modell-Miete (MMM)
-
14-20 / A 05150 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die Vollversammlung des Stadtrates beschloss am 28.06.2017 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 08308) eine Richtlinie für die Vergabe des 15 %-Kontingents. Die Vergabe von Wohnungen aus dem Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) und Wohnungen nach dem München Modell-Miete der städtischen Wohnungsbaugesellschaften war von der o.g. Beschlusslage ausgenommen.
Inhalt
Die Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen aus dem Konzeptionellen Mietwohnungsbau und aus dem München Modell-Miete werden vorgestellt.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
(-/-)
Entscheidungsvorschlag
Der Stadtrat stimmt den Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG im Konzeptionellen Mietwohnungsbau (VergabeRL KMB) wie beim München Modell-Miete (VergabeRL MMM) zu.
Für Substandardwohnungen werden keine standardisierten Richtlinien festgelegt. Die Richtlinien für die Vergabe des 15 %-Kontingents (VergabeRL EVK) werden in einzelnen Punkten angepasst. Das System der Vergabe von Wohnungen aus dem Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) und dem München Modell-Miete wird zusammen mit den bereits vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien für das 15 %-Eigenvergabekontingent innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren (spätestens im Jahr 2022) auf seine Praxistauglichkeit hin evaluiert. Ermächtigung der städtischen Vertreterinnen und Vertretern in den Aufsichtsratsgremien der städtischen Wohnungsbaugesellschaften.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Richtlinie für die Vergabe von Wohnungen aus dem Konzeptionellen Mietwohnungsbau und aus dem München Modell-Miete.
Ortsangabe
(-/-)
12.
Kooperatives Stadtentwicklungsmodell
für Feldmoching - Ludwigsfeld
- Finanzbedarf -
Stadtbezirk 24 Feldmoching-Hasenbergl
-
14-20 / A 05149 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Am 20.07.2016 erteilte die Vollversammlung des Stadtrates dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung den Auftrag, u. a. ein integriertes Strukturkonzept für den Münchner Norden zur Erkundung von Flächenpotenzialen für den Wohnungsbau am Stadtrand zu erarbeiten.
Mit Grundsatzbeschluss der Vollversammlung vom 27.06.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, Vorschläge für ein kooperatives Stadtentwicklungsmodell für Feldmoching - Ludwigsfeld zu erarbeiten.
In Phase 1 soll in den Jahren 2019-2023 eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Inhalt dieser Sitzungsvorlage ist nunmehr die notwendige finanzielle Ausstattung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung für die Jahre 2019 bis 2023, um die im Referat für Stadtplanung und Bauordnung anfallenden Vergaben und Aufgaben tätigen zu können. Für einzelne Bausteine sollen mit dem vorliegenden Beschluss auch Vergabebeschlüsse gefasst werden.
Inhalt
Inhalt der Sitzungsvorlage sind die Themen Problemstellung/Anlass, Neue Aufgaben, extern zu vergebende Leistungen, Darstellung der Kosten und der Finanzierung sowie weiteres Vorgehen.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
Gesamtkosten 3.630.000 € zwischen 2019 bis 2023 (jährlich 726.000 €)/
Gesamterlöse -
Entscheidungsvorschlag
Auftrag an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, bei der Bearbeitung eines kooperativen Stadtentwicklungsmodells die betroffenen Referate, insbesondere das Kommunalreferat, einzubeziehen
...
13.
Fachexkursion des Ausschusses
für Stadtplanung und Bauordnung
nach Wien vom 11. - 13.09.2019
Kurzinfo:
Anlass
Die Landeshauptstadt München befindet sich derzeit in einem Veränderungsprozess, der in verschiedenen Bereichen der Stadtentwicklung – insbesondere im Hinblick auf bezahlbaren Wohnraum, die Schaffung neuer Quartiere, eine zukunftsfähige städtische Mobilität und zugleich die Aufrechterhaltung hoher Qualitätsstandards – komplexe Herausforderungen erzeugt und schnell umsetzbare, tragfähige, aber auch innovative und nachhaltige Lösungen erfordert. Die Stadt Wien ist, was die Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung angeht, wohl die Stadt, die mit München am vergleichbarsten ist und daher für einen fachlichen Austausch von besonderem Interesse ist. In Wien spielen Fragen der Wohnraumschaffung, der Entwicklung neuer Planungsgebiete und ihres Verhältnisses zum Bestand, ein stadtverträglicher Verkehr oder auch das Thema der Hochhäuser in der Planung eine zentrale Rolle. Darüber hinaus wird Wien international als beispielgebend im Bereich des bezahlbaren Wohnens angesehen.
Inhalt
Fachexkursion der Mitglieder des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung nach Wien vom 11.-13.09.2019 mit den Schwerpunkten Stadtentwicklung, urbane Mobilität, Wohnungsbau und Flächenaktivierung.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
Die Kosten pro Person belaufen sich auf ca. 700 Euro. Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf ca. 24.500 Euro.
Die benötigten Mittel werden aus den laufenden Budgets des Direktoriums und des Referates für Stadtplanung und Bauordnung getragen.
Entscheidungsvorschlag
Der Durchführung der Fachexkursion des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung in die Stadt Wien vom 11.-13.09.2019 wird zugestimmt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Fachexkursion, Wien
Ortsangabe
Stadt Wien, Österreich
Bestätigung eines Beschlusses des Bildungsausschusses
gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss 26.03.2019
14.
Kooperative Ganztagsbildung, Handlungssicherheit
für den Ganztagskooperationspartner
-
14-20 / A 05137 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05138 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05136 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05140 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05139 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 04248 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 04831 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Kooperative Ganztagsbildung: Start von neun neuen Standorten
zum Schuljahr/Kindertageseinrichtungsjahr 2019/2020
Inhalt
- Kooperation zwischen Freistaat Bayern und der Landeshauptstadt München
- Der städtische Träger als Ganztagskooperationspartner
Zielanstellungsschlüssel, personelle Rahmenbedingungen, haus-wirtschaftliches Personal
Einheitliche Verpflegungsgelder am Schulstandort
- Freigemeinnützige und sonstige Träger als Ganztagskooperationspartner
anerkennungsfähige Personalbedarfe
Überlassungsvertrag Landeshauptstadt München/ Ganztagskooperationspartner
Ausgleichszahlungen an Träger in freigemeinnütziger und sonstiger Trägerschaft
- Geplante Elternentgelte/Gebühren
- Themenfelder im Kontext der Mittagsbetreuungen
Gesamtkosten / Gesamterlöse
Finanzierung aus vorhandenem Budget (Kontingent der VZÄ aus Eckdatenbeschluss 2018 für HH 2019) bzw. aus den jeweils im Rahmen der kommenden Eckdatenbeschlüsse festzulegenden Kontingenten sowie im Rahmen des bewilligten Zuschussrahmens für Kindertagesbetreuung und ab 2020 im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungen.
Im Rahmen der gesetzlichen BayKiBiG-Förderung werden die Personalkosten anteilig über den staatlichen Anteil refinanziert.
Entscheidungsvorschlag
Der Stadtrat stimmt den Vorschlägen zur Ausgestaltung der Kooperativen Ganztagsbildung zu.
Dies beinhaltet insbesondere die Zustimmung zur Bemessungsgrundlage für das pädagogische und das hauswirtschaftliche Personal.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Kooperative Ganztagsbildung
Bestätigung eines Beschlusses des
Bildungsausschusses vom 27.03.2019
15.
Israelitische Kultusgemeinde München
Freiwilliger Zuschuss zu den Ausgaben
für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
für pädagogische Einrichtungen im Jahr 2019
Kurzinfo:
Anlass
Förderung der Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für die pädagogischen Einrichtungen der Israelitischen Kultusgemeinde in München
Inhalt
Begründung der Notwendigkeit des Zuschusses
Gesamtkosten/-erlöse
Im Jahr 2019 erfolgt eine Zuschussausreichung i.H.v. 460.000,00 € aus vorhandenen Budgetmitteln
Entscheidungsvorschlag
Bezuschussung der Sicherheitsmaßnahmen der Israelitischen Kultusgemeinde
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Kindertageseinrichtungen, Zuschuss
Ortsangabe
-/-
Bestätigung von Beschlüssen des
Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 02.04.2019
16.
Weiterentwicklung des MVV-Gemeinschaftstarifs
Tarifreform
Finanzierung (Erhöhung)
365-Euro-Ticket für die Ausbildung
Antrag Nr. 14-20 / A 04584 von Frau StRin Simone Burger, Frau StRin Verena Dietl, Herrn StR Jens Röver, Herrn StR Hans Dieter Kaplan, Herrn StR Horst Lischka, Herrn StR Gerhard Mayer, Herrn StR Christian Vorländer vom 24.10.2018, eingegangen am 24.10.2018
Die MVV-Tarifreform
Den MVV für innenstadtnah wohnende Bürger attraktiver gestalten
Antrag Nr. 14-20/ A 04495 von den LKR vom 04.10.2018, eingegangen am 04.10.2018
MVG-Ticket für die Wintermonate
BA-Antrags-Nr. 14-20/ B 05642 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 18 – Untergiesing-Harlaching vom 18.12.2018
365-€-Jahresticket und kostenfreies Sozialticket beim MVV
Empfehlung Nr. 14-20/ E 02423 der Bürgerversammlung
des Stadtbezirks 09 Neuhausen-Nymphenburg am 29.11.2018
365-Euro-Jahresticket, kostenloses Ticket für Sozialberechtigte und Kinder und Jugendliche bis zum Ende der Ausbildung
Empfehlung Nr. 14-20/ E 02401 der Bürgerversammlung
des Stadtbezirks 07 Sendling-Westpark am 22.11.2018
-
14-20 / A 05193 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 04584 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 04495 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / B 05642 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / E 02423 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
14-20 / E 02401 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05185 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / B 05689 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Inhalt:
Inhalt, weiteres Vorgehen und Finanzierung der MVV-Tarifreform.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse:
Insgesamt 85.050 Tsd. € für 2020 bis 2022 als maximale Ausgleichsleistungen LHM
2020: 28,35 Mio. €
2021: 28,35 Mio. €
2022: 28,35 Mio. €
im Haushalt RAW
Mit Beschluss der VV vom 25.07.2018 wurde bereits ein Gesamtvolumen von 47.419 Tsd. € für die Tarifreform genehmigt. Es werden zusätzliche Mittel von 37.631 Tsd. € beantragt, darüber hinaus kommt es zu Verschiebungen bei den Haushaltsjahren.
Reduzierung des Aufwands Sozialticket im Haushalt Sozialreferat neu:
2020: -4.500 Tsd. €
2021ff.: -6.000 Tsd. €
Zusätzliche Erlöse Kämmerei i.H.v. 2,3 Mio. € p.a. aus ÖPNV-Zuweisungen Freistaat Bayern bleibt bestehen.
Entscheidungsvorschlag:
Dem vorgestellten Modell der Tarifreform wird zugestimmt.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, die benötigten Mittel für 2020 bis 2022 mit einer Höhe von jeweils 28,35 Mio. € im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungen bei der Stadtkämmerei anzumelden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, gemeinsam bzw. in Abstimmung mit den übrigen Aufgabenträgern im MVV, eine Allgemeine Vorschrift gemäß EU-Verordnung 1370/2007 mit den im Vortrag dargestellten Eckdaten in Höhe von bis zu 65,8 Mio €/Jahr sowie einer darüber hinausgehenden Risikoabdeckung von bis zu 7 Mio. €, zunächst begrenzt bis Ende 2021, zu erlassen. Die Stadt beteiligt sich hieran mit bis zu 28,35 Mio. € p.a. in den Jahren 2020 bis 2022.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
MVG, Tarif, Seniorenticket, Ausbildungstarife
Ortsangabe:
-/-
17.
Stadtwerke München GmbH - Anpassung des Gesellschaftsvertrags
GmbH Aufsichtsrat für die LHM Services GmbH gründen
Antrag Nr. 14-20 / A 04763 von der Fraktion Die Grünen – rosa Liste vom 07.12.2018
-
14-20 / A 04763 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Inhalt:
Darstellung von notwendigen Ergänzungen des Gesellschaftsvertrags der Landeshauptstadt München GmbH. Prüfung der Notwendigkeit zur Einrichtung eines Aufsichtsrats bei der LHM Services GmbH.
Gesamtkosten/-erlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:
1. Der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke München GmbH wird wie folgt ergänzt (Änderungen fett):
§ 6 Geschäftsführung und Vertretung
(1) Die Gesellschaft hat zwei oder mehr Geschäftsführer. Ein Geschäftsführer wird als Arbeitsdirektor bestellt. Die ersten Geschäftsführer werden von der Gesellschafterin bestellt.
Der letzte Satz: Die ersten Geschäftsführer werden von der Gesellschafterin bestellt, ist zu streichen.
(6) Die Geschäftsführer sind für alle Geschäfte mit Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und in denen sie eine Geschäftsführerfunktion wahrnehmen, von den Beschränkungen des § 181 (Alt. 2) BGB befreit.
§ 12 Aufgaben des Aufsichtsrats,
Abs. 4 Nr. 5 Aufnahme von Kontokorrentkrediten, Aufnahme und Hingabe von Darlehen, Schuldübernahmen, sowie Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Bürgschaften, Garantien und ähnlichen wirtschaftlichen Zwecken dienenden Verbindlichkeiten, außerhalb des Finanzplans, sofern im Einzelfall ein Betrag von 6.000.000,00 Euro überschritten wird,.........
2. Die LHM Services GmbH berichtet zwei mal jährlich im Bildungsausschuss über die Entwicklung des IT-Projektes.
3. Der Antrag der Fraktion Die Grünen – rosa Liste, Antrag Nr. 14-20 / A 04763 vom 07.12.2018 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Gesellschaftsvertrag, Beteiligungssteuerung, RBS, Kerngesellschaften
Ortsangabe:
-/-
Bestätigung eines Beschlusses des
Bauausschusses vom 26.03.2019
18.
Änderung der Straßenreinigungssatzung
-
14-20 / A 05144 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die Straßenreinigungssatzung wurde zuletzt zum 01.01.2018
geändert (Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates
vom 17.05.2017, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 08088).
Zwischenzeitlich hat sich Anpassungsbedarf für das Anschluss-
verzeichnis ergeben, in dem die Straßen aufgeführt sind,
die von der Stadt gereinigt werden.
Inhalt
Darstellung und Erläuterung der Änderungen im Anschluss-
verzeichnis der Straßenreinigungssatzung sowie einer
redaktionellen Änderung
Gesamtkosten / Gesamterlöse
Die Maßnahme ist kostenneutral, da den künftig niedrigeren
Einnahmen aus Straßenreinigungsgebühren ein niedrigerer
Reinigungsaufwand gegenübersteht.
Entscheidungsvorschlag
1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die
Straßenreinigung der Landeshauptstadt München
(Straßenreinigungssatzung) wird gemäß Anlage 1
beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Reinigungsklasse
- Vollanschlussgebiet
- Grafinger Straße
- Reichenbachbrücke
Ortsangabe
- Stadtbezirk 14 Berg am Laim, Grafinger Straße
- Stadtbezirk 2 Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt, Reichenbachbrücke
Bestätigung von Beschlüssen des
Kommunalausschusses vom 28.03.2019
19.
Projekt Digitaler Zwilling
der Landeshauptstadt München (DZ-M)
Vergabeermächtigung
Kurzinfo:
Anlass
Handlungsfeld Digitalisierung – Datenplattform Mobilität
Teilnahme am Bundesprogramm „Digitalisierung kommunaler
Verkehrssysteme“ im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft
2017 bis 2020“
Beschluss des Münchner Stadtrats vom 24.10.2018 in öffentlicher
(Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 12861) sowie nichtöffentlicher
Sitzung (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 12871)
Inhalt
Vergabebeschluss zum Förderprojekt "Digitaler Zwilling der
Landeshauptstadt München (DZ-M)"
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Der Münchner Stadtrat ermächtigt das Kommunalreferat, die
Vergaben für die Leistungen zur Erfüllung der in der
Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 12871 (nichtöffentlich) aufgeführten
und dem Kommunalreferat übertragenen Arbeitspakete
durchzuführen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Digitaler Zwilling, Geodaten, Verkehrsdaten, Mobilitätsdaten,
Verkehrssicherheit, vernetzte Mobilität, Luftreinhaltung, NO2,
Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020
Ortsangabe
-/-
20.
Elektromobilität:
Kostenloses Aufladen in den Dienststellen
für städtische Beschäftigte
Antrag Nr. 14-20 / A 04390 von
Herrn StR Manuel Pretzl, Herrn StR Sebastian Schall,
Frau StRin Ulrike Grimm vom 14.08.2018
-
14-20 / A 04390 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Elektromobilität:
Kostenloses Aufladen in den Dienststellen für städtische Beschäf-
tigte; Stadtratsantrag Nr. 14-20 / A 04390 von Herrn StR Manuel
Pretzl, Herrn StR Sebastian Schall und Frau StRin Ulrike Grimm
vom 14.08.2018
Inhalt
Zum Thema kostenloses Laden in den Dienststellen für städtische
Beschäftigte erhält der Stadtrat eine kurze Darstellung der derzeiti-
gen Ladeinfrastrukturprojekte sowie durch den Erfahrungsbericht
des Freistaats Bayern Einblick in die Umsetzung des entsprechen-
den Artikels im Bayerischen Haushaltsgesetz 2017/2018. Anschlie-
ßend wird die Sicht der betroffenen Fachreferate dargestellt.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
--
Entscheidungsvorschlag
Private Elektrofahrzeuge oder Hybridfahrzeuge können an dienst-
lich zur Verfügung gestellten Ladeeinrichtungen kostenlos aufgela-
den werden. Die Regelung gilt für alle städtischen Referate und Ei-
genbetriebe vorerst bis 31.12.2020. Die Koordination an den Lade-
punkten liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Nutzerrefe-
rats. Die Prüfung des flächendeckenden Ausbaus der Ladestatio-
nen soll bei dauerhafter Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils
weiter verfolgt werden.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
E-Fahrzeuge, Aufladen, Ladeinfrastruktur, Verwaltungsgebäude
Ortsangabe
--
21.
Stadtratsreise in die Niederlande
Besichtigung neuer Büroraumkonzepte
in Stadtverwaltungen
Kurzinfo:
Anlass
Vorstellung neuer Büroraumkonzepte durch Besichtigung der
Städte Utrecht und Venlo (NL) zur Veranschaulichung und Prüfung
auf Funktionalität für die Gestaltungsanforderungen an die
öffentliche Verwaltung der LHM
Inhalt
Darstellung des Themas und der geplanten Reise nebst
Programm, Organisation und Finanzierung
Gesamtkosten/Gesamterlöse
45.600 €
Entscheidungsvorschlag
Ermächtigung zur Durchführung der Stadtratsreise in die
Niederlande
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Stadtratsreise, Büroraumkonzepte
Ortsangabe
Venlo, Niederlande
Utrecht, Niederlande
Bestätigung eines Beschlusses des
Kreisverwaltungsausschusses vom 09.04.2019
22.
Investitionskostenzuschuss für die Reptilienauffangstation
-
14-20 / A 04373 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Stadträte und Stadträtinnen der CSU-Stadtratsfraktion haben am 08.08.2018 einen Antrag eingereicht, der eine Beteiligung am Neubau der Reptilienauffangstation in Neufahrn mit einem Investitionskostenzuschuss bis zu einer Höhe von 1.000.000,- € vorsieht. Zudem soll die Münchner Bevölkerung aufgerufen werden, den Verein Auffangstation für Reptilien, München e.V. mit Spenden für den Neubau zu unterstützen.
Inhalt
Die Beschlussvorlage gibt einen Überblick über die räumliche und finanzielle Situation der Auffangstation.
Zugleich wird fachlich die Förderfähigkeit des Bauprojektes bewertet. Es wird dargelegt, dass eine Förderung mit Haushaltsmitteln der LHM aus förderrechtlichen Gründen abzulehnen ist.
Eine Bewertung der Förderfähigkeit von anderen Projekten der Auffangstation ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich, da hierzu noch kein konkretes Zahlenmaterial bzw. keine Konzepte und Baupläne vorliegen.
Eine Unterstützung für Spendenaufrufe wird zugesagt.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Die Förderung von Investitionen im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der Auffangstation für Reptilien, München e.V. wird abgelehnt.
Das KVR wird erneut beauftragt, dem Stadtrat eine Empfehlung vorzulegen, in welchem Umfang sonstige Projekte der Auffangstation unterstützt werden könnten.
Das KVR wird beauftragt, die Auffangstation beim Spendenaufruf an die Münchner Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen.
Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Reptilienauffangstation, Verein Auffangstation für Reptilien, München e.V., Investition, Förderung, Neubauprojekt
Ortsangabe
-/-
23.
Tourismus in München: Öffnungszeiten der Souvenirstandl
Antrag Nr. 14-20 / A03884 von Herrn StR Jens Röver, Herrn StR Alexander Reissl, Herrn StR Christian Vorländer, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Herrn StR Gerhard Mayer, Herrn StR Klaus Peter Rupp, Herrn StR Horst Lischka vom 08.03.2018
Souvenirverkauf in München an Sonntagen
Antrag Nr. 14-20 / A 03887 von Herrn StR Manuel Pretzl, Herrn StR Richard Quaas vom 09.03.2018
-
14-20 / A 03887 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 03884 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05210 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Antrag von Mitgliedern der Stadtratsfraktionen von SPD und CSU, einen Sonntagsverkauf von Souvenirs in der Münchner Innenstadt zu ermöglichen. Zu diesem Zweck soll bei der Bayerischen Staatsregierung eine Änderung der Anlage zur Bayerischen Ladenschlussverordnung beantragt werden.
Inhalt
Nach § 10 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss können Landesregierungen durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen in Ausflugsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr bestimmte Waren, unter anderem Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, abweichend von den normalen Ladenschlusszeiten an jährlich höchstens vierzig Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden verkauft werden dürfen. In der Anlage zur Bayerischen Ladenschlussverordnung ist eine Liste von Gemeinden und Gemeindeteilen aufgeführt, in denen ein Verkauf an Sonntagen erlaubt ist. Die Liste, in der bisher in München das Olympiagelände und das Fußballstadion Fröttmaning berücksichtigt sind, soll um den Bereich der Münchner Innenstadt erweitert werden.
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Den Anträgen, bei der Bayerischen Staatsregierung eine Aufnahme der Münchner Innenstadt in die Liste der Anlage zur Bayerischen Ladenschlussverordnung zu beantragen, wird zugestimmt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Tourismus, Souvenirverkauf an Sonntagen, Ladenschluss Münchner Innenstadt, Öffnungszeiten Souvenirstandl
Ortsangabe
Münchner Innenstadt
C
Begründung und Abstimmung von Dringlichkeitsanträgen
D
Nachprüfungsanträge
E
Befassung der Vollversammlung mit Werkausschussbeschlüssen