RIS Internet "TO Download"
(Download erfolgte am 22.05.2024 03:55:12)
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 30. November 2005, 16:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Riemausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss, Aufhebungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 1952
Messestadt Riem
Werbeanlagen, Dachaufbauten,
Antennen und Satellitenempfangsanlagen
Paul-Wassermann-Straße östlich, Am Hüllgraben und
Paul-Henri-Spaak-Straße südlich, De-Gasperi-Bogen westlich
(Teiländerung der Bebauungspläne mit Grünordnung
Nr. 1728 a, Nr. 1728 b Teil 1, Nr. 1728 b Teil 2, Nr. 1728 c,
Nr. 1728 d Teil 1, Nr. 1728 f Teil 1 und Nr. 1850)
Stadtbezirk 15 Trudering-Riem
A. Billigungs- und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss
B. Aufhebungsbeschluss
Kurzinfo:
Anlass
Änderung bzw. Ergänzung der Satzungsbestimmungen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne mit Grünordnung Nr. 1728 a, Nr. 1728 b Teil 1, Nr. 1728 b Teil 2, Nr. 1728 c, Nr. 1728 d Teil 1, Nr. 1728 f Teil 1 und Nr. 1850 hinsichtlich Werbeanlagen, Dachaufbauten, Antennen und Satellitenempfangsanlagen.
Inhalte
Behandlungsvorschläge für die Äußerungen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, Entwurf der Begründung und der Satzung sowie der Begründung für die Aufhebung des nichtüberplanten Teilbereiches des Aufstellungsbeschlusses vom 23.06.2004.
Mit diesem Bebauungsplan soll die Zulässigkeit von Werbeanlagen, Antennen und Satellitenempfangsanlagen sowohl für die Straßen- und Stadträume „innerhalb“ der Messestadt als auch – soweit sie nach „außen“ wirken – für die Stadtkanten, der jeweiligen städtebaulichen Situation entsprechend so geregelt werden, dass sich diese Anlagen in das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild einfügen.
Entscheidungsvorschlag
Der Bebauungsplan wird entsprechend dem Antrag der Referentin gebilligt mit Auftrag zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, vorbehaltlich gemäß § 10 BauGB als Satzung erlassen und der nichtüberplante Teilbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 23.06.2004 aufgehoben.