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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 16. Juni 2020, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Sicherheitslage und Kriminalität im Jahr 2019 in München;
Sicherheitsreport 2019 des Polizeipräsidiums München
Kurzinfo:
Anlass
Sicherheitsreport des Polizeipräsidiums München
Inhalt
Sicherheitslage und Kriminalität im Jahr 2019 in München
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvor
-
schlag
Bekanntgabe
Gesucht werden
kann im RIS auch
unter
Sicherheitslage; Kriminalität Jahr 2019 München
Ortsangabe
Stadtgebiet München
2.
Präsentation der Ergebnisse des Fuchsbandwurm-Monitorings der Jagdjahre 2017
und 2018 (01.04.2017 bis 31.03.2019)
-
20-26 / A 00136 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Aufgrund der Anträge Nr. 14-20 / A 00164, Nr. 14-20 / A 00969 und
Nr. 14-20 / A 01256 wurde mit Beschluss des
Kreisverwaltungsausschusses vom 29.09.2015 und 15.12.2015
sowie des Beschlusses der Vollversammlung vom 16.12.2015 das
Kreisverwaltungsreferat durch den Stadtrat federführend beauftragt,
eine Leistungsbeschreibung für ein Fuchsbandwurm-Monitoring
detailliert auszuarbeiten und im Benehmen mit der Vergabestelle 1
auszuschreiben und zu vergeben.
Inhalt:
Die Ergebnisse des Fuchsbandwurm-Monitorings im Stadtgebiet
München für die Jagdjahre 2017 und 2018 werden präsentiert und
Handlungsempfehlungen aufgezeigt.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:
Es wird keine flächendeckende Entwurmung der Füchse im
Stadtgebiet München durchgeführt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Echinokokkose, Entwurmung, Fuchsbandwurm, Infektion, Köder,
Parasit, Praziquantel, Untersuchung, Monitoring, TU München
Ortsangabe:
Stadtgebiet München
3.
Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Stadion an der Grünwalder Straße (Grünwalder-Stadionverordnung) sowie der Verordnung der Landeshauptstadt München über die Arena in Fröttmaning (Arena-VO)
-
20-26 / B 02699 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01388 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 00165 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / B 00291 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / B 00424 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / B 00142 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 00134 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01776 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01766 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Aufgrund der gesammelten Erfahrungen der Sicherheitsbehörden bezüglich des Verhaltens von Problemfans und der baulichen Änderungen an der Allianz Arena sind Anpassungen der Grünwalder-Stadionverordnung sowie der Arena-Verordnung notwendig. Die entsprechenden Änderungsverordnungen sollen hiermit beschlossen werden.
Inhalt
Räumliche Anpassung der Arena-VO aufgrund baulicher Maßnahmen; Aufnahme eines Durchreich- und Überwurfverbots über die Außenumzäunung in die Arena-VO und in die Grünwalder-Stadionverordnung; Festlegung der Risikospiele in der Grünwalder-Stadionverordnung.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschla
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über die Arena in Fröttmaning (Arena-VO) wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Stadion an der Grünwalder Straße (Grünwalder-Stadionverordnung) wird gemäß Anlage 3 beschlossen.
Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Fußball, Risikospiele, FC Bayern München, TSV 1860 München, Grünwalder-Stadionverordnung, Arena-Verordnung
Ortsangabe
• Stadtbezirk 12 und 18
• Städtisches Stadion an der Grünwalder Straße, Grünwalder Str. 2 - 4, 81547 München
inklusive Umgriff gemäß erweitertem Geltungsbereich
• Allianz Arena, Werner-Heisenberg-Allee 25, 80939 München
inklusive Umgriff gemäß erweitertem Geltungsbereich
4.
Einführung der Münchenzulage und des Jobtickets bei dem 100%igen Beteiligungsunternehmen P+R Park & Ride GmbH
Kurzinfo:
Anlass
Die städtischen Beteiligungsgesellschaften im Alleineigentum der LHM werden beauftragt, im Benehmen mit dem jeweiligen Betreuungsreferat die Münchenzulage einzuführen. Ziel soll dabei sein, dass kein Beschäftigter bei 100 % Töchtern im Ergebnis weniger verdienen darf als ein städtischer Beschäftigter mit Münchenzulage. Für das Jobticket gilt dasselbe. Es ist zu prüfen, inwieweit im jewei-ligen Einzelfall Finanzierungsmöglichkeiten durch Erlössteigerungen, Einsparungen oder Umschichtungen bestehen. Die Ergebnisse sind den jeweiligen Aufsichtsgremien und Fachausschüssen im 1. Quartal 2020 zur Entscheidung vorzulegen. Die Stadtkämmerei ist dabei einzubinden.
Da dem Willen des Stadtrats bereits Rechnung getragen wird, wird von der Umsetzung der Ergebnisse bei der P+R GmbH mittels Bekanntgabe berichtet.
Inhalt
In der Bekanntgabe wird dargestellt, welche organisatorischen Ver-änderungen und welcher Mehrbedarf notwendig sind, um die Mün-chenzulage und das Jobticket bei der P+R GmbH einzuführen.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
Die Kosten des zusätzlichen Personalaufwands für die Einführung der Münchenzulage betragen ca. 80.000,00 € pro Jahr und werden durch die P+R GmbH selbst getragen.
Der Kostenaufwand für die Einführung des Jobtickets wird im äus-sersten Fall mit maximal ca. 20.000,00 € pro Jahr zu beziffern sein und wird ebenfalls von der Gesellschaft erwirtschaftet und getragen.
-/-
Entscheidungsvorschlag
bekannt gegeben
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Münchenzulage, Jobticket, Beteiligungsunternehmen, Beteiligungsgesellschaft, P+R GmbH
Ortsangabe
-/-
5.
P+R Park & Ride GmbH (P+R GmbH)
Zweckbestimmung der P+R Parkplätze durchsetzen
-
14-20 / A 05660 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der P&R GmbH und der MVG ein Verfahren zu entwickeln, das ausschließlich Nutzer*innen der Öffentlichen Verkehrsmittel das Parken auf den P&R-Plätzen ermöglicht und zwar für die Dauer zwischen Abfahrt und Ankunft mit dem ÖPNV. Dies soll durch Kontrollen sicherge-stellt werden.
Inhalt
In der Beschlussvorlage wird von der P+R GmbH dargestellt, wie das firmeninterne Kontrollverfahren zur Vermeidung der Fehlbelegung bisher funktioniert und welche Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung bestehen.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Der Antrag Nr. 14 – 20 /A 05660 vom 18.07.2019 ist damit
geschäftsordnungsgemäß behandelt .
Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
P+R GmbH, P+R-Parkplätze, P+R-Anlagen, Park & Ride
Ortsangabe
-/-
6.
Gewerbe und Gastronomie während der Corona-Pandemie
-
20-26 / A 00038 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 00008 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 07016 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 07020 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 07014 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 07015 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Aufgrund der Umsatzeinbußen und Einschränkungen für Gewerbetreibende bzw. Gastronomiebetriebe durch die Einschränkungen bzw. Betriebsuntersagungen im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aufgrund der Corona-Pandemie wurden in den o.g. Stadtratsanträgen verschiedene Unterstützungsmaßnahmen beantragt.
Inhalt
Die Beschlussvorlage setzt sich umfassend mit diesen Stadtratsanträgen auseinander und schildert die weitere Vorgehensweise des Kreisverwaltungsreferats. Zusammengefasst werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
Dem ambulanten Blumenhandel werden die Sondernutzungsgebühren für einen vollen Kalendermonat erstattet.
Das Konzept „Sommer in der Stadt“ des Referats für Arbeit und Wirtschaft schafft Standplätze für Schausteller*innen.
Ambulante Händler dürfen während der Corona-Pandemie auch Atemschutzmasken verkaufen.
Vorübergehende Nutzungen des Gehwegs durch Gastronomiebetriebe zur Abgabe von Speisen werden geduldet.
Die Aufstellung von Klappaufstellern ohne jegliche Werbung mit Informationen zu Schutz- und Hygienemaßnahmen wird geduldet.
Ein weiterer verkaufsoffener Sonntag ist aufgrund der Vorgaben der Rechtsprechung und des geltenden Veranstaltungsverbots nicht möglich.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
(-/-)
Entscheidungsvorschlag
1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen
2. Die o.g. Stadtratsanträge sind geschäftsordnungsgemäß behandelt.
3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Sondernutzung, Gebühren, Sortimentserweiterung, ambulanter Handel, Kundenstopper, verkaufsoffene Sonntage, Corona, Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Ortsangabe
Gesamtes Stadtgebiet
7.
Änderung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsgebührensatzung - SoNuGebS-)
-
20-26 / A 00128 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 00133 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 00073 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 00070 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
In der Vollversammlung am 13.5.2020 hat der Stadtrat seinen Willen bekräftigt, die Gastronomiebetriebe möglichst umfassend von den Gebühren für Freischankflächen zu entlasten und Folgendes beschlossen:
„Das Kreisverwaltungsreferat unterbreitet im nächsten Kreisverwaltungsausschuss einen Vorschlag, dass die Gastronomie so gering wie rechtlich zulässig mit Freischankflächengebühren belastet wird.“
Inhalt
Dem Willen des Stadtrats kann nur durch eine Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung entsprochen werden. In der Beschlussvorlage werden die Gründe für die Anpassung der Gebührenhöhe für Freischankflächen bis zum 31.12.2020 erläutert. Zudem wird ausgeführt, wie das Kreisverwaltungsreferat bei der Erhebung dieser Gebühren vorgehen wird.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
(-/-)
Entscheidungsvorschlag
1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsgebührensatzung – SoNuGebS – ) wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
2. Die Anträge Nr. 20-26 / A 00070 vom 27.05.2020 und Nr. 20-26 / A 00073 vom 27.05.2020 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch unter
Sondernutzungen, Gebühren, Sondernutzungsgebührensatzung, Corona, Freischankflächen
Ortsangabe
Stadtgebiet München
8.
Bagatelle nicht bagatellisieren
-
20-26 / A 00076 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
In der Vollversammlung am 13.05.2020 wurde im Rahmen der Beschlussvorlage Nr. 20-24 / V 00392, „Schnelle Hilfe für die Gastronomie in Corona-Zeiten“ für Schank- und Speisewirtschaften bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit geschaffen, Freischankflächen auf Parkplätzen einzurichten. Nach Evaluierung der bisherigen Antragszahlen legt das Kreisverwaltungsreferat nun ein Konzept vor, diese Möglichkeit auch weiteren Gastronomiebetrieben zur Verfügung zu stellen.
Die Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI setzt sich im Antrag zur Dringlichen Behandlung vom 27.05.2020 sogar dafür ein, dass der Stadtratsbeschluss vom 13. Mai 2020 auf alle Geschäfte erweitert wird, die nur eine sogenannte „Sitzbagatelle“ (Kleinstfreischankfläche für Imbissbetriebe etc.) und bis jetzt keine größere Freischankfläche haben.
Inhalt
In der Beschlussvorlage wird dargestellt, wie sich die Antragszahlen seit dem 13.05.2020 entwickelt haben und wie viele Parkplätze aufgrund temporär genehmigter Freischankflächen bereits wegfallen. Auf dieser Grundlage wird vorgeschlagen, die Möglichkeit zur Nutzung von Parkplätzen für Freischankflächen auf alle gastronomischen Betriebe auszudehnen, für die eine baurechtliche Nutzungsgenehmigung als Gaststätte vorliegt. Dies gilt so lange die aktuelle Fassung der Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Einhaltung des Abstandsgebot von 1,5 Metern in Gastronomiebetrieben vorsieht. Dadurch kann Cafés, Eisdielen, Bars etc. im Einzelfall die Nutzung zusätzlicher Flächen zur Bewirtung und damit die Kompensation der durch das Abstandsgebot reduzierten Gastplatzzahlen ermöglicht werden.
9.
Auswirkungen der Haushaltskürzungen im KVR darstellen
-
20-26 / A 00131 (Typ: Dringlichkeitsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Haushaltskürzungen im KVR