RIS Internet "TO Download"
(Download erfolgte am 17.05.2024 22:39:15)
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 1. Juli 2020, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Änderung des Flächennutzungsplans
mit integrierter Landschaftsplanung
für den Bereich VI/35
Truderinger Straße (südlich), Roßsteinstraße (westlich),
Schwanhildenweg (östlich)
Billigungsbeschluss
Stadtbezirk 14 Berg am Laim
Kurzinfo:
Anlass
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung
ist die Schaffung von Wohnbauflächen und ergänzender
Nutzungen unter Berücksichtigung der erforderlichen sozialen
Infrastruktur sowie einer ausreichenden Ausstattung mit Grünund
Freiflächen.
Wichtiges landschaftsplanerisches Ziel ist die Freihaltung und Aufwertung
der Grün- und Freiflächen im Bereich des ehemaligen Rosenheimer
Bahndamms, des freizulegenden Hachinger Bachs sowie
der Übergeordneten Grunbeziehung im Bereich der "Tangente T5
Ost".
Mit der vorliegenden Flächennutzungsplan-Änderung werden die
planungsrechtlichen Grundlagen für die o.g. Entwicklung geschaffen.
Inhalte
Erläuterung der Planung und Würdigung der Anregungen im Zuge
der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1
und Abs. 2 BauGB.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse - / -
Entscheidungsvorschlag
Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung
für den o.g. Bereich wird gebilligt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Flächennutzungsplan, Truderinger Straße, Roßsteinstraße,
Schwanhildenweg
Ortsangabe
Truderinger Straße (südlich), Roßsteinstraße (westlich),
Schwanhildenweg (östlich)
2.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2127
Truderinger Straße (südlich),
westlich der Roßsteinstraße,
östlich des Schwanhildenwegs
a) Billigungsbeschluss
b) Aufhebung der nicht überplanten Restbereiche des Aufstellungsbeschlusses vom 13.12.2017 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 10281) für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2127
Stadtbezirk 14 Berg am Laim
-
14-20 / A 07005 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 07008 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 00187 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 00195 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2127 für den oben genannten Bereich, hier: Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss
Inhalt
Satzungstext mit Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung, dabei insbesondere Festsetzung von Wohngebieten, integrierten Kindertageseinrichtungen als Gemeinbedarf und öffentlichen Grünflächen, Darstellung der Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie des Bezirksausschusses 14 mit Stellungnahme der Verwaltung
Gesamtkosten/ Gesamterlöse: (-/-)
Entscheidungsvorschlag:
Beschlussfassung über die vorgeschlagene Behandlung der Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, den Beteiligungen der Behörden und des Bezirksausschusses 14, der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2127 wird gebilligt mit dem Auftrag zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, sobald der städtebauliche Vertrag wirksam geschlossen wurde und seitens der Eigentümer alle vertraglich vereinbarten Sicherheiten gestellt, Grundbucheintragungen angepasst und Bestätigungen vorgelegt wurden, von der Darstellung der Sachverhalte im Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2127, Truderinger Straße (südlich), westlich der Roßsteinstraße, östlich des Schwanhildenwegs
Ortsangabe
Stadtbezirk 14 Berg am Laim
3.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2127
Truderinger Straße (südlich),
westlich der Poßsteinstraße,
östlich des Schwanhildwegs
a) Neues Quartier: Truderinger Straße/ Roßsteinstraße Prüfung folgender Fragen:
1. Anzahl Wohneinheiten senken
2. Verträglichkeit der geplanten Hochhäuser im Wohngebiet prüfen
3. Infrastruktur
4. Verkehrskonzept erstellen
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02108 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 14 - Berg am Laim am 12.07.2018
b) Einstellung der Planungen: Bebauung Truderinger Str. bis Verkehrsgutachten vorliegt
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02119 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 14 - Berg am Laim am 12.07.2018
-
14-20 / E 02119 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
14-20 / E 02108 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Bürgerversammlungsempfehlungen der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 14 – Berg am Laim am 12.07.2018
Inhalte
Ausführungen der Referentin zu folgenden Empfehlungen:
- Interimsbolzplatz für Kinder und Jugendliche im Planungsgebiet
- Senkung der Anzahl der Wohneinheiten im Planungsgebiet
- Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung zum geplanten Hochhaus im
Planungsgebiet
- Ausführungen zur geplanten Infrastruktur im Planungsgebiet
- Aussagen zum Verkehrsgutachten
Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-)
Entscheidungsvorschlag
Von der Darstellung der Sachverhalte im Vortrag der Referentin zur Einrichtung eines Interimsbolzplatzes, zur Prüfung insbesondere bezüglich der Aspekte Maß der baulichen Nutzung, Hochhäuser, Infrastruktur, Verkehrskonzept und zum Verkehrsgutachten wird Kenntnis genommen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2127,
Truderinger Straße (südlich), westlich der Roßsteinstraße, östlich des Schwanhildenwegs
Ortsangabe
Stadtbezirk 14 Berg am Laim
4.
Quartiersgaragen für Neubaugebiete – Parken und Wohnen entkoppeln
Antrag Nr. 14-20 / A 05241 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL
vom 16.04.2019, eingegangen am 16.04.2019
-
20-26 / A 00196 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
14-20 / A 05241 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Antrag Nr. 14-20 / A 05241 von der Fraktion DIE GRÜNEN/RL vom 16.04.2019
Inhalt
Beantragt wird die Errichtung von Quartiersgaragen in neuen Baugebieten, die zugleich Logistikstandorte sind. Direkt den Wohnungen oder Arbeitsplätzen zugeordnete Stellplätze sollen nur noch in Ausnahmefällen sowie für Car-Sharing und Mobilitätseingeschränkte erbaut werden. Für Wohnungen sollen standortnahe Abstellplätze für Fahrräder vorgesehen werden. Desweiteren wird beantragt, dass die Maßnahmen bereits im 2. Realisierungsabschnitt von Freiham modellhaft umgesetzt werden.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-)
Entscheidungsvorschlag
1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zu Quartiersgaragen im Vortrag der Referentin zur Kenntnis.
2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, für neue Plangebiete jeweils zu prüfen, ob Quartiersgaragen im Zusammenhang mit multimodalen Mobilitätskonzepten errichtet werden können.
3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, jeweils zu prüfen, ob realisierbare Quartiersgaragen in neuen Plangebieten auch als Logistikstützpunkte ausgestaltet werden können.
4. Der Antrag Nr. 14 - 20 / A 05241 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 16.04.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Quartiersgarage
Sammel-, Gemeinschafts-, Anwohnergaragen
Stellplätze
multimodale Mobilitätskonzepte
Ortsangabe
(-/-)
5.
Änderung des Flächennutzungsplans
mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/30
Münchberger Straße (östlich), Kronacher Straße (südlich),
BAB München - Salzburg (westlich), Fasangartenstraße (nördlich)
A) Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss
B) Empfehlung
Flächennutzungsplan Münchberger Straße - Regionaler Grünzug 10
Empfehlung Nr. 14-20 / E 01586 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 Obergiesing
- Fasangarten am 20.07.2017
Stadtbezirk 17 Obergiesing – Fasangarten
-
14-20 / E 01586 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Das Planungsgebiet liegt im 17. Stadtbezirk Obergiesing - Fasangarten östlich der bestehenden Bebauung an der Münchberger Straße. Im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses vom 28.09.2016 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 06867) wurde vom Stadtrat der Landeshauptstadt München als Planungsziel die Abrundung des Ortsrandes nach Osten und die Entwicklung eines Wohnquartiers unter Berücksichtigung der besonderen Lage an der Autobahn beschlossen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde gleichzeitig beauftragt, einen Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen und den Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung zu ändern.
Inhalte
Erläuterung der Planung und Würdigung der Anregungen im Zuge der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse - / -
Entscheidungsvorschlag
Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung für den o.g. Bereich wird gebilligt und vorbehaltlich endgültig beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Flächennutzungsplan, Münchberger Straße, Kronacher Straße, BAB München – Salzburg, Fassangartenstraße, Regionaler Grünzug 10
Ortsangabe
Münchberger Straße (östlich), Kronacher Straße (südlich),
BAB München - Salzburg (westlich), Fasangartenstraße (nördlich)
6.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2126
Königinstraße (östlich),
Veterinärstraße (nördlich),
Englischer Garten (westlich)
- Entwicklungscampus Königinstraße -
Umstrukturierung des Areals der Tierärztlichen
Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität
- Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher
Satzungsbeschlus -
Stadtbezirk 3 Maxvorstadt
Kurzinfo:
Anlass
• Entwicklung des Areals der ehem. Tierklinik an der Königinstraße für
die Fakultät für Physik der Ludwig-Maximilians-Universität
• Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2126
Inhalt
• Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches – BauGB), der
Äußerungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB) sowie der Anhörung
der Bezirksausschüsse 3, 1 und 12 mit Stellungnahme der Verwaltung
• Entwurf Satzungstext und Begründung zum Bebauungsplan mit
Grünordnung Nr. 2126 mit Festsetzung eines Baugebietes
„Sondergebiet Hochschule“
Gesamtkosten/ Gesamterlöse ./.
weiter siehe Vorlage
7.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1960
Schmidbauerstraße zwischen
Ottobrunner Straße (östlich) und Hofangerstraße (westlich)
(Teiländerung der Bebauungspläne mit Grünordnung Nr. 57 aw, 172 a und 172 b)
- Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss -
Stadtbezirk 16 – Ramersdorf-Perlach
Kurzinfo:
Anlass
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den im Betreff genannten
Bereich in Perlach
hier: Billigungsbeschluss und vorbehaltlicher Satzungsbeschluss
Inhalt
Satzungstext mit Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung
dabei planungsrechtliche Sicherung des westlichen Teilabschnitt der
bestehenden Schmidbauerstraße sowie die Auflösung des vierarmigen
Knotenpunkts Ottobrunner Straße / Unterhachinger Straße /
Schmidbauerstraße durch eine räumliche Trennung der Einmündungen
der Unterhachinger Straße und der Schmidbauerstraße.
Darstellung der Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 1 i.V.m. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 BauGB und der
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.2 BauGB und den Äußerungen
des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirkes mit Stellungnahme der
Verwaltung
Entscheidungsvorschlag
Beschlussfassung über die Behandlung der Äußerungen aus der
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Beteiligung
der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und des Bezirksausschusses 16
mit Stellungnahme der Verwaltung
Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1960 wird gebilligt mit
vorbehaltlichen Satzungsbeschluss mit dem Auftrag zur öffentlichen
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
RIS-Stadtrat, Beschlüsse, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1960,
Schmidbauerstraße
Ortsangabe
Stadtbezirk 16 Perlach
8.
PV - Anlagen auf Dächern der städtischen Wohnungsbaugesellschaften durch Bürgerbeteiligung realisieren!
Antrag Nr. 14-20 / A 04962 von Herrn StR Sebastian Schall, Frau StRin Alexandra Gaßmann, Herrn StR Dr. Reinhold Babor, Herrn StR Otto Seidl, Frau StRin Nicola Mayerl, Frau StRin Sabine Krieger, Herrn StR Dominik Krause, Herrn StR Herbert Danner, Frau StRin Anna Hanusch, Frau StRin Angelika Pilz-Strasser vom 07.02.2019
Mietkosten senken und Klima schonen durch PV-Eigenverbrauchsanlagen (EVA) - Städtische Wohnungsbaugesellschaften prüfen Potentiale und Realisierungsmöglichkeiten für PV-Eigenverbrauch ihrer Mieter
Beschluss des Auschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.03.2015
Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 01341
Hinweis: Alte SV-Nr. 14-20 / V 17481
-
14-20 / A 04962 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 00188 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass:
Im Antrag Nr. 14-20 / A 04962 vom 07.02.2019 wird PLAN gebeten, ein
Konzept zu entwickeln, um auf den Dächern von GEWOFAG und GWG
Photovoltaikanlagen zu errichten und dabei die Mieterinnen und Mieter
bzw. die Bürgerinnen und Bürger der Stadt mit einzubeziehen.
Inhalt:
Bericht über die Aktivitäten von SWM, GWG und GEWOFAG im Bereich
Mieterstrom. Vorstellung des neuen Produktes der SWM „M-Solar
Sonnenbausteine“.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
-/-
Entscheidungsvorschlag:
1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen.
2. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG
werden gebeten,............ (siehe Beschlussseite)
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Mieterstrom, Wohnungsbaugesellschaften, Photovoltaik, Bürgerfonds
Ortsangabe -/-
9.
Natur und Klimaschutz in der Stadtplanung – innovative Begrünungsformen in Baugebieten
Antrag Nr. 14-20 / A 05964 von Herrn BM Manuel Pretzl, Herrn StR Sebastian Schall, Frau StRin Heike Kainz, Herrn StR Dr. Reinhold Babor vom 24.09.2019
-
14-20 / A 05964 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die Stadtratsfraktion der CSU hat am 24.09.2019 den Antrag Nr. 14-20 / A 05964 gestellt, nachdem die Stadtverwaltung über Beispiele zu innovativen Begrünungsformen in anderen Städten berichten soll. Daneben soll die Stadtverwaltung darstellen in welchen Neubaugebieten solche Projekte in München realisierbar sind.
Inhalt
Es werden Best Practice-Beispiele zu innovativen Begrünungsformen aus verschiedenen Städten vorgestellt. Außerdem werden Projekte dieser Art in München dargestellt und aufgezeigt was für weitere Projekte die Landeshauptstadt München in dieser Richtung vorantreibt.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
(-/-)
Entscheidungs-vorschlag
1. Von dem oben dargestellten Bericht wird Kenntnis genommen.
2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05964 der Stadtratsfraktion der CSU vom 24.09.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Innovative Begrünung, Freiraumquartierskonzepte, Grüne Stadt der Zukunft,
Ortsangabe
stadtweit
10.
Erlass einer Erhaltungssatzung
nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
im Stadtbezirk 19 - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung „Thalkirchen“
Kurzinfo:
Anlass
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 20.07.2016 (Erhaltungssatzung für Thalkirchen prüfen – Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 06464) wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die erforderlichen Untersuchungen für den Erlass einer Erhaltungssatzung nach
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Thalkirchen durchzuführen.
Inhalt
Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses für den vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung untersuchten Bereich.
Vorschlag zum Erlass der Erhaltungssatzung „Thalkirchen“.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Erlass der Erhaltungssatzung „Thalkirchen“.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB
Ortsangabe
Stbz. 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Pullacher Platz – Greinerberg – Zennerstr. – Emil-Geis-Str. –
Alfred-Schmidt-Str. – Münchner Str. – Badstr. – Pognerstr. – Schäftlarnstr. – Pullacher Str. – Schachnerstr.
11.
Stadtsanierung in München
Sanierungsgebiet "Aubing - Neuaubing - Westkreuz"
Teilmaßnahme "Ortskern Aubing"
Kommunales Denkmalkonzept (KDK) Aubing dem Stadtrat vorstellen
Antrag Nr. 14-20 / A 05391 von der FraktionDIE GRÜNEN/RL vom 20.05.2019
-
14-20 / A 05391 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Antrag Nr. 14-20 / A 05391 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN / Rosa Liste vom 20.05.2019
Inhalt
Inhaltliche Ausführungen zum Kommunalen Denkmalkonzept Aubing
(KDK Aubing)
Gesamtkosten/Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen.
2. Der Antrag Nr. 14-20 / A 05391 von der Fraktion DIE GRÜNEN / RL
vom 20.05.2019 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
12.
Erlass einer Erhaltungssatzung in Neuhausen nordöstlich des Rotkreuzplatzes
Empfehlung Nr. 14-20 / E 01879 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-
Nymphenburg am 05.12.2017
Erhaltungssatzung für das Gebiet zwischen Albrechtstraße,
Leonrodstraße und Nymphenburger Straße
Empfehlung Nr. 14-20 / E 03148 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-
Nymphenburg am 28.11.2019
-
14-20 / E 01879 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
-
14-20 / E 03148 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirks 09 – Neuhausen-Nymphenburg hat am 05.12.2017 die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01879 beschlossen.
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirks 09 – Neuhausen-Nymphenburg hat am 28.11.2019 die Empfehlung Nr. 14-20 / E 03148 beschlossen.
Inhalt
Empfehlung aus den Bürgerversammlungen für den Erlass von Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in Neuhausen nordöstlich des Rotkreuzplatzes sowie für das Gebiet zwischen Albrechtstraße, Leonrodstraße und Nymphenburgerstraße.
Formale Behandlung der Empfehlungen.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die von den Bürgerversammlungen empfohlenen Bereiche im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung der Erhaltungssatzung „Neuhausen“ im Jahr 2021 zu untersuchen.
Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 01879 ist somit gem. Art 18 Abs. 4 GO behandelt.
Die Empfehlung Nr. 14-20 / E 03148 ist somit gem. Art 18 Abs. 4 GO behandelt.
Gesucht werden
kann im RIS auch
nach
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB
Ortsangabe
Stadtbezirk 09 – Neuhausen-Nymphenburg
Nordöstlich des Rotkreuzplatzes, Nymphenburgerstraße, Landshuter Allee, Ruffinistraße
Albrechtstraße, Leonrodstraße, Nymphenburgerstraße
13.
Richard-Strauss-Straße 76 (ehemaliges Siemens-Gelände): Verkehrsgutachten erstellen
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02966 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen
am 24.10.2019
-
14-20 / E 02966 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Empfehlung Nr. 14-20 / E 02966 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen am 24.10.2019
Inhalt
Behandlung der BV-Empfehlung Nr. 14-20 / E 02966
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
Der Empfehlung Nr. 14-20 / E 02966 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen für die Erstellung eines Verkehrsgutachtens wird entsprochen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Richard-Strauss-Straße, Behandlung der BV-Empfehlung Nr.14-20 / E 02966
Ortsangabe
Richard-Strauss-Straße, Bogenhausen
14.
Zur Bebauung des Jahngeländes an der Freisinger Landstraße
(Bebauungsplanentwurf Nr. 2113)
"Wir lassen uns im vielfach benachteiligten Stadtteil eine der letzten Idyllen nicht nehmen!"
Petition der "Initiative zum Erhalt der Traditionsgaststätte und unserer alten Baumlandschaft an der Freisinger Landstraße in Freimann"
Stadtbezirk 12 - Schwabing-Freimann
Kurzinfo:
Anlass
Petition zum Erhalt der Traditionsgaststätte und der alten Baumlandschaft an der Freisinger Landstraße in Freimann.
Inhalte
Petition mit Begründung der „Initiative zum Erhalt der Traditionsgaststätte und unserer alten Baumlandschaft an der Freisinger Landstraße in Freimann“,
Stellungnahme des Referates für Stadtplanung und Bauordnung,
Beteiligung des Bezirksausschusses 12.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
(-/-)
Entscheidungsvorschlag
Über das Ergebnis der Prüfung, mit welchen Inhalten die Planung im Bereich Freisinger Landstraße östlich und damit auch für das Flurstück Nr. 548/3 fortgeführt wird, kann dem Stadtrat erst zu gegebener Zeit, spätestens jedoch im Rahmen des Billigungsbeschlusses, berichtet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorschlag der Petition zu prüfen und dem Stadtrat zu gegebener Zeit über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Initiatoren der Petition das Ergebnis der Stadtratsbefassung mitzuteilen.
Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Zur Bebauung des Jahngeländes an der Freisinger Landstraße
(Bebauungsplanentwurf Nr. 2113)
„Wir lassen uns im vielfach benachteiligten Stadtteil eine der letzten
Idyllen nicht nehmen!“
Petition der „Initiative zum Erhalt der Traditionsgaststätte und unserer alten Baumlandschaft an der Freisinger Landstraße in Freimann“.
Ortsangabe
Freimann, Stadtbezirk 12-Schwabing Freimann, Jahngelände,
Freisinger Landstraße
15.
Wohnraum schaffen – Stadtbild erhalten III:
Gebäudeaufstockungen bei städtischen Wohnbaugesellschaften prüfen
Antrag Nr. 14-20 / A 06709 von Herrn BM Manuel Pretzl, Frau StRin Heike Kainz,
Frau StRin Alexandra Gaßmann, Frau StRin Anja Burkhardt
vom 10.02.2020, eingegangen am 10.02.2020
-
14-20 / A 06709 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die CSU-Stadtratsfraktion hat am 10.02.2020 den bezeichneten Antrag gestellt, wonach die Verwaltung gebeten wird, zu überprüfen, „bei welchen Gebäuden der städtischen Wohnbaugesellschaften Gebäudeaufstockungen bereits vorgenommen wurden“. Weiterhin soll geprüft werden, „bei welchen weiteren Gebäuden der städtischen Wohnbaugesellschaften Gebäudeaufstockungen vorgenommen werden können und veranlassen, dass diese Erweiterungen vorgenommen werden“.
Inhalt
Es wird dargestellt, in welchen Fällen die städtischen Wohnbaugesellschaften bereits Gebäudeaufstockungen vorgenommen haben. Zudem wird das weitere Vorgehen von GEWOFAG Holding GmbH und GWG München mbH im Hinblick auf künftige Gebäudeaufstockungen dargestellt. Beide Gesellschaften sehen weitere Potenziale in ihren jeweiligen Beständen und werden diese im Rahmen einer Konkretisierung möglicher Maßnahmen untersuchen.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse - / -
Entscheidungsvorschlag
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen, wonach die städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei der Revitalisierung ihrer Bestände ebenso wie bei Neubauprojekten die Option von Gebäudeaufstockungen bereits berücksichtigen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Vorhandene weitere Potenziale werden im Rahmen der Konkretisierung möglicher Maßnahmen untersucht.
Der Antrag Nr. Nr. 14-20 / A 06709 von Herrn BM Manuel Pretzl, Frau StRin Heike Kainz, Frau StRin Alexandra Gaßmann, Frau StRin Anja Burkhardt vom 10.02.2020, eingegangen am 10.02.2020, ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
GEWOFAG Holding GmbH, GWG München mbH, Gebäudeaufstockungen, Wohnraum
Ortsangabe
- / -
16.
Baulandmobilisierungsgesetz
– Verbändeanhörung -
-
20-26 / A 00189 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Referentenentwurf des Bauministerium des Inneren, für Bau und Heimat zum Baulandmobilisierungsgesetz zur Änderung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung vom 09.06.2020
Inhalt
Inhaltliche Vorstellung des Referentenentwurfs und der neu in das Gesetz hinzukommenden oder geänderten Normen sowie Bewertung des Gesetzesentwurfs durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung unter Mitwirkung des Kommunalreferats, der Stadtkämmerei, des Sozialreferats und des Baureferats.
Gesamtkosten/Gesamterlöse --
Entscheidungsvorschlag
1. Die Ausführungen der Referentin zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat zum Baulandmobilisierungsgesetz vom 09.06.2020 werden zur Kenntnis genommen.
2. Dem Entwurf der Stellungnahme der Landeshauptstadt München an den Deutschen Städtetag in Anlage 4 wird zugestimmt.
3. Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Einschätzung der Landeshauptstadt München zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat zum Baulandmobilisierungsgesetz vom 09.06.2020 und die weiteren Forderungen der Landeshauptstadt München an den Bundesgesetzgeber und den Deutschen Städtetag heranzutragen und auf die Berücksichtigung dieser Anregungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren hinzuwirken
4. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich an den Landesgesetzgeber zu wenden und diesen um Unterstützung bei der Berücksichtigung der Forderungen der Landeshauptstadt München im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu bitten. Zudem wird der Oberbürgermeister gebeten, an den Landesgesetzgeber zu appellieren, zeitnah nach in Krafttreten der Regelung des § 250 BauGB (Umwandlungsverbot) die erforderliche Rechtsverordnung für das gesamte Stadtgebiete der Landeshauptstadt München zu erlassen.
usw