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Sitzungs-Informationen

Dienstag, 4. Mai 2021, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kreisverwaltungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Haushalt 2021; Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts im Kreisverwaltungsreferat auf der Grundlage der in der Vollversammlung am 19.11.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26 / V 01811) bzw. 16.12.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26 / V 02247) beschlossenen Vorgaben zum Haushaltssicherungskonzept

20-26 / V 03102 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Beschluss des Stadtrates vom 19.11.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26 / V 01811) und vom 16.12.2020 (Vorlagen-Nr. 20-26 / V 02247) Inhalt In der Beschlussvorlage wird zum einen die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2021 im Kreisverwaltungsreferat und die dafür notwendigen Veränderungen auf Zeilenebene dargestellt. Zum anderen wird die Problematik in Anbetracht des Einsparungsbetrages der Personalkosten und die aus Sicht des Kreisverwaltungsreferates notwendigen Veränderungen thematisiert. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes wird wie dargestellt erfolgen. Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt, die in der Beschlussvorlage genannten Änderungen zum Nachtragshaushalt 2021 anzumelden. Gesucht werden kann im RIS auch unter Haushaltskonsolidierung 2021 KVR, Haushaltssicherungskonzept KVR, Umsetzung HSK KVR Ortsangabe -/-

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2.
Aufgabenkritik Kreisverwaltungsreferat


20-26 / V 01602 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Antrag Nr. 14-20 / A 05757 der CSU-Fraktion vom 30.07.2019, eingegangen am 16.06.2020 Inhalt Mit dieser Vorlage zur Aufgabenkritik im Kreisverwaltungsreferat sollen die, mit der Aufgabenerledigung verbundenen Ressourcen transparent aufgezeigt werden und eine Überprüfung aller Aufgaben im Hinblick auf die Reduzierung von Standards, den Wegfall von Aufgaben (z.B. andere Schwerpunktsetzung, nichterfüllte Erwartungshaltung) sowie eine effizientere Aufgabenerfüllung (z.B. Digitalisierung, Nutzung von Synergieeffekten, Umorganisationen) umfassen. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag Der Vortrag des Referenten wird zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat beschließt die Aufgabenkritik und die praktizierten Standards im Kreisverwaltungsreferat. Keine Aufnahme in die Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch unter Aufgabenkritik Kreisverwaltungsreferat Ortsangabe Stadtgebiet München

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3.
Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Stadion an der Grünwalde Straße (Grünwalder-Stadionverordnung) sowie der Verordnung der Landeshauptstadt München über die Arena in Fröttmaning (Arena-VO) Hinweis: Alte SV-Nr. 14-20 / V 17891


20-26 / V 00199 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Aufgrund der gesammelten Erfahrungen der Sicherheitsbehörden bezüglich des Verhaltens von Problemfans und der baulichen Änderungen an der Allianz Arena sind Anpassungen der Grünwalder-Stadionverordnung sowie der Arena-Verordnung notwendig. Die entsprechenden Änderungsverordnungen sollen hiermit beschlossen werden. Inhalt Räumliche Anpassung der Arena-VO aufgrund baulicher Maßnahmen; Aufnahme eines Durchreich- und Überwurfverbots über die Außenumzäunung in die Arena-VO und in die Grünwalder-Stadionverordnung; Festlegung der Risikospiele in der Grünwalder-Stadionverordnung. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschla Die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über die Arena in Fröttmaning (Arena-VO) wird gemäß Anlage 1 beschlossen. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Stadion an der Grünwalder Straße (Grünwalder-Stadionverordnung) wird gemäß Anlage 3 beschlossen. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch unter Fußball, Risikospiele, FC Bayern München, TSV 1860 München, Grünwalder-Stadionverordnung, Arena-Verordnung Ortsangabe • Stadtbezirk 12 und 18 • Städtisches Stadion an der Grünwalder Straße, Grünwalder Str. 2 - 4, 81547 München inklusive Umgriff gemäß erweitertem Geltungsbereich • Allianz Arena, Werner-Heisenberg-Allee 25, 80939 München inklusive Umgriff gemäß erweitertem Geltungsbereich

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4.
Personalbedarf Gewerbebehörde / Großraum- und Schwertransporte

20-26 / V 02393 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Unterabteilung Gewerblicher Kraftverkehr des Kreisverwaltungsreferats genehmigt unter anderem Großraum- und Schwertransporte und erteilt Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Mit Wirkung zum 01.01.2021 wurde die örtliche Zuständigkeit für Antragsverfahren geändert. Hieraus ergeben sich quantitative Aufgabenmehrungen, für die das notwendige Personal benötigt wird. Inhalt In der Beschlussvorlage werden die rechtlichen Änderungen und der hierdurch erforderliche Personalmehrbedarf dargestellt. Zudem wird erläutert, welche Auswirkungen sich für den Wirtschaftsstandort München und die betroffenen Antragsteller*innen ergeben würden, wenn die Personalkapazitäten nicht geschaffen werden. Gesamtkosten/ Gesamterlöse Die Kosten dieser Maßnahme betragen 122.020 € p.a.von 2021 bis 2022. Die Erlöse dieser Maßnahme betragen 419.000 € p.a. von 2021 bis 2022 . Entscheidungsvorschlag Das Kreisverwaltungsreferat wird beauftragt die Einrichtung von 2,0 VZÄ an Stellen (befristet für 2 Jahre ab Besetzung) und deren Besetzung beim Personal- und Organisationsreferat zu veranlassen. Darüber hinaus wird das Kreisverwaltungsreferat beauftragt, in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat eine Personalbedarfsermittlung durchzuführen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang über die vorläufige Befristung hinaus ein Stellenbedarf besteht. Nach Feststellung des Personalbedarfs ist eine erneute Stadtratsentscheidung herbeizuführen. Gesucht werden kann im RIS auch unter Gewerblicher Kraftverkehr, Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Schwertransporte Ortsangabe Stadtgebiet München

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5.
Novellierung der Sondernutzungsrichtlinien und der Sondernutzungsgebührensatzung


20-26 / V 01734 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Richtlinien für Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsrichtlinien) sowie die Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsgebührensatzung) müssen regelmäßig aufgrund von Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und Erfahrungen aus der Praxis angepasst werden. Dies ist zuletzt am 28.06.2017 geschehen. In diesem Zuge werden auch die oben genannten Stadtratsanträge sowie die Anliegen der Bezirksausschüsse 2, 3 und 5 aufgegriffen. Inhalt Es werden zahlreiche Vorschriften in den Sondernutzungsrichtlinien und der Sondernutzungsgebührensatzung (redaktionell) geändert. Darüber hinaus werden insbesondere folgende neue Regelungen aufgenommen: • Die bisher temporär genehmigten Freischankflächen auf Parkplätzen und in seitlicher Ausdehnung über die Gebäudegrenze hinaus, sollen künftig jährlich in den Monaten April bis September zugelassen werden. • Es wird die Aufstellung von Mülleimern vor Gewerbebetrieben, von offenen Bücherschränken, von Hochbeeten und von Schaukästen zu Informationszwecken ermöglicht. • Von öffentlichen Baumaßnahmen verdeckte Gewerbebetriebe dürfen künftig erlaubnis- und kostenfrei in Größe der aufgrund der Maßnahme nicht mehr einsehbaren Schaufensterfläche am zugehörigen Bauzaun werben. Imbiss- und Verkaufswägen (Food Trucks) werden auch weiterhin grundsätzlich nicht auf öffentlichem Grund zugelassen. Gesucht werden kann im RIS auch unter Freischankflächen, Mülleimer, Hochbeete, Offene Bücherschränke, Barrierefreiheit, Entscheidungsrecht Bezirksausschüsse, Schaukästen, Bauzaunwerbung, Food Trucks, Imbisswägen Ortsangabe Stadtgebiet München

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6.
Satzung zur Änderung der Altstadt-Fußgängerbereiche-Satzung


20-26 / V 02446 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die durch Widmung bzw. straßenverkehrsrechtliche Anordnungen als Fußgängerbereiche ausgewiesenen Flächen wurden in den letzten Jahren erweitert. Inhalt Der Geltungsbereich der Altstadt-Fußgängerbereiche-Satzung soll, da insbesondere im Bereich der Sendlinger Straße verschiedene Flächen zu Fußgängerbereichen umgewidmet wurden, aktualisiert werden. Darüber hinaus soll das Verhältnis zu der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofes (Alkoholverbotverordnung) präzisiert werden. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag 1. Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzungen an Fußgängerbereichen in der Altstadt (Altstadt-Fußgängerbereiche-Satzung) wird gemäß Anlage 1 inklusive des neuen Plans in Anlage 2 beschlossen. 3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch unter Altstadt, Fußgängerbereiche Ortsangabe Stadtbezirk 01, Altstadt

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