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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 19. Mai 2021, 13:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
I.
Direktorium
1.
Neuerlass der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Landeshauptstadt München und in den Stadtbezirken (Bürgerbegehren- und BürgerentscheideS)
Übersendung von Briefabstimmungsunterlagen
Kurzinfo:
Anlass:
Aufgrund der Coronapandemie und zur Erhöhung der Abstimmungsbeteiligung bei Bürgerentscheiden sollen von Amts wegen mit der Abstimmungsbenachrichtigung die Briefabstimmungsunterlagen versandt werden.
Inhalt:
Neuerlass der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Landeshauptstadt München und in den Stadtbezirken (Bürgerbegehren- und BürgerentscheideS)
Gesamtkosten/Gesamterlöse: -/-
Entscheidungsvorschlag:
Die Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Landeshauptstadt München und in den Stadtbezirken (Bürgerbegehren- und BürgerentscheideS) wird gemäß Anlage beschlossen.
Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Bürgerbegehren- und Bürgerentscheidesatzung, Briefwahlunterlagen, Corona
Ortsangabe: -/-
2.
Änderung von § 70 der Geschäftsordnung des Stadtrats - Aktuelle Stunde
Kurzinfo:
Anlass:
Auftrag aus dem Ältestenrat zur Änderung der Regelung über die Aktuelle Stunde
Inhalt:
Nach dem Wunsch des Ältestenrats soll zukünftig den Antragsteller*innen ein fünfminütiges Rederecht zu Beginn der Aktuellen Stunde eingeräumt werden. Die Verteilung der restlichen Redezeit und die Reihenfolge der Redebeiträge soll weiterhin nach dem bewährten Verfahren nach § 70 Abs. 4 GeschO erfolgen.
§ 70 Abs. 4 GeschO wird entsprechend geändert.
Gesamtkosten/Gesamterlöse:
keine
Entscheidungsvorschlag:
§ 70 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München (GeschO) erhält folgende Fassung:
„(4) Als erste*r Redner*in erhält eines von den ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, die die Aussprache beantragt haben, das Wort. Die nach Abs. 3 möglichen weiteren elf Redezeiten werden auf die Fraktionen und Ausschussgemeinschaften entsprechend ihrem Stärkeverhältnis im Stadtrat nach dem Verfahren Hare/Niemeyer aufgeteilt. Die Reihenfolge der Worterteilungen bestimmt sich dabei auf Basis der nach Hare/Niemeyer ermittelten Werte nach dem d’Hondt’schen Zugriffsverfahren. Bei gleichem Recht mehrerer Fraktionen bzw. Ausschussgemeinschaften auf eine Redezeit bzw. die Reihenfolge des Zugriffs entscheidet das Los. Die Redezeiten müssen in Anzahl und Länge nicht ausgeschöpft werden. Ein Verzicht auf Redezeiten ist nicht rücknehmbar. Eine einmalige Übertragung von Redezeiten innerhalb einer Fraktion bzw. Ausschussgemeinschaft oder auf andere ehrenamtliche Stadtratsmitglieder ist zulässig. Übertragene Redezeiten können von einer Person zusammenhängend in Anspruch genommen werden. Im Übrigen gilt § 53.“
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Änderung Geschäftsordnung; Aktuelle Stunde; Verteilung der Redezeiten; Kommunalrecht
Ortsangabe: -/-
3.
Jahresbericht 2020 der Fachstelle für Demokratie
Anlage: Jahresberichte der Kooperationspartner u.a. aus dem Kommunalen Netzwerk gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Radikalisierung und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
Kurzinfo:
Anlass:
Jahresbericht 2020 des Kommunalen Netzwerks gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Radikalisierung und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
Inhalt:
In der Bekanntgabe werden die Arbeitsschwerpunkte 2020 der am Kommunalen Netzwerk gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Radikalisierung und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit beteiligten städtischen und zivilgesellschaftlichen Stellen dargestellt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Fachstelle für Demokratie, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rechtsextremismus, Jahresbericht 2020, Kommunales Netzwerk
II.
Personal- und Organisationsreferat