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Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 25. Mai 2022, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich V/63 Ponkratzstraße (südlich), Lerchenstraße (westlich), Müllritterstraße (westlich), Drudhardstraße (westlich), Lerchenauer Straße (östlich), Joseph-Zintl-Straße (östlich) Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss

20-26 / V 06095 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
siehe Beschluss

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite )
2.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2138 „Lerchenauer Straße“ der Landeshauptstadt München Ponkratzstraße (südlich), Lerchenstraße (westlich), Müllritterstraße (westlich), Drudhardstraße (westlich), Lerchenauer Straße (östlich), Joseph-Zintl-Straße (östlich); (Aufhebung übergeleiteter Bebauungspläne gemäß § 173 Abs. 3 BBauG sowie Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 1255) - Billigungsbeschluss- Stadtbezirk 24 - Feldmoching-Hasenbergl


20-26 / V 06358 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Aufstellung eines Bebauungsplanes für den im Betreff genannten Bereich in Feldmoching; hier: Billigungsbeschluss Inhalt Satzungstext mit Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung dabei insbesondere Festsetzung von acht Allgemeinen Wohngebiete, WA 1-8; Die folgenden Allgemeinen Wohngebiete bestehen aus Teilgebieten: – WA 4: Teilgebiete WA 4 (1) bis WA 4 (4) – WA 5: Teilgebiete WA 5 (1) und WA 5 (2) – WA 6: Teilgebiete WA 6 (1) und WA 6 (2) Urbane Gebiete MU 1 und MU 2 besteht, Sondergebiet SO EINZELHANDEL, GEWERBE UND WOHNEN, Gemeinbedarfsflächen GB ERZIEHUNG, die aus den Teilflächen GB ERZIEHUNG (1) und GB ERZIEHUNG (2) besteht, und die GB KITA Straßenverkehrsflächen und öffentliche Grünflächen. Darstellung der Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB und den Äußerungen der Bezirksausschüsse des 24. Stadtbezirkes mit Stellungnahme der Verwaltung. Zudem findet noch eine Behandlung des Stadtratsauftrags zu Bonusgeschossen für stadtplanerisch erwünschte Erdgeschossnutzungen statt, ein Verfahren für Bürger*inneninformation außerhalb der regulären Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Begründung der Anträge zu Mobilität und Verkehr. Gesamtkosten/ Gesamterlöse ./- Entscheidungsvorschlag Beschlussfassung über die Behandlung der Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB und des Bezirksausschusses 24 mit Stellungnahme der Verwaltung, Zudem findet noch eine Beschlussfass des Stadtratsauftrags zu Bonusgeschossen für stadtplanerisch erwünschte Erdgeschossnutzungen, das Verfahren für Bürger*inneninformation außerhalb der regulären Öffentlichkeitsbeteiligung und der Bedarfs- und Konzeptgenehmi­gung statt. usw

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
3.
A) Klimaneutrales München bis 2035: Zero Waste - Konzepte für Neubaugebiete B) Anträge 1. Müll vermeiden – Wertstoffe nutzen III „Zero Waste“-Konzepte in jedem neuen Quartier Antrag Nr. 14-20 / A 06973 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL – rosa Liste vom 11.03.2020, eingegangen am 11.03.2020 2. Standorte für Wertstoffinseln in den Planungsprozess integrieren Antrag Nr. 20-26 / A 01358 von Herrn StR Leo Agerer, Herrn StR Alexander Reissl, Herrn StR Thomas Schmid, Frau StRin Heike Kainz, Herrn StR Andreas Babor vom 26.04.2021, eingegangen am 26.04.2021


20-26 / V 05420 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Klimaneutralität und Zero Waste-Gedanke auf Ebene der Stadtplanung und im Hoch- und Tiefbau sowie Optimierung der Standortsuche für Wertstoffsammelstellen Antrag Nr. 14-20 / A 06973 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL – rosa Liste vom 11.03.2020: „Müll vermeiden – Wertstoffe nutzen III „Zero Waste“-Konzepte in jedem neuen Quartier“ Antrag Nr. 20-26 / A 01358 von Herrn StR Leo Agerer, Herrn StR Alexander Reissl, Herrn StR Thomas Schmid, Frau StRin Heike Kainz und Herrn StR Andreas Babor vom 26.04.2021: „Standorte für Wertstoffinseln in den Planungsprozess integrieren“ Inhalt Darlegung der speziellen Rahmenbedingungen und kommunalen Handlungsspielräume für die Implementierung des Zero Waste-Gedankens auf Ebene der Stadtplanung und im Hoch- und Tiefbau Vorschlag der Optimierung der zukünftigen Standortsuche für Wertstoffsammelstellen in Neubaugebieten Gesamtkosten/Gesamterlöse (-/-) Entscheidungsvorschlag Vom Vortrag der Referentin zum Thema Zero Waste-Konzepte in der Stadtplanung wird Kenntnis genommen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Zero Waste-Gedanken bei der Überarbeitung des Ökologischen Kriterienkatalogs zu berücksichtigen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Kommunalreferat bei stadteigenen Liegenschaften zu überprüfen, ob ein Pilotprojekt im Sinne des Zero Waste-Gedankens ausgeschrieben werden kann. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, bei geeigneten privaten Projektentwicklungen auf eine freiwillige Umsetzung des Zero Waste-Gedankens hinzuwirken. usw.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
4.
Internationale Bauausstellung (IBA) Metropolregion München A. Bekanntgabe des Memorandums zur IBA – Räume der Mobilität B. Vorschlag für das weitere Vorgehen

20-26 / V 06296 (Typ: Beschlussvorlage SB+VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Bekanntgabe des Memorandums zur IBA – Räume der Mobilität in der Metropolregion München und Beschluss zur Umsetzung der darin beschriebenen Inhalte und Ziele. Insbesondere die Beauftragung zur Vorbereitung aller notwendigen Schritte zur Gründung einer IBA-Gesellschaft (GmbH) und zur Beteiligung der LH München an dieser Gesellschaft durch den Stadtrat. Inhalt Für die Durchführung der IBA sollen eine interkommunal getragene IBA-Gesellschaft gegründet, eine IBA-Organisationsstruktur innerhalb der LH München erarbeitet und erste IBA-Projektvorschläge der LH München identifiziert, diskutiert, vertieft und ausgewählt werden. Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-) Entscheidungsvorschlag Erneute Kenntnisnahme des Projekts durch den Stadtrat und Beauftragung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, konkrete Schritte zur Gründung einer IBA-Gesellschaft einzuleiten und umzusetzen. Anschließend soll der Stadtrat anhand eines mit der Region abgestimmten Gesellschaftsvertrages über die Beteiligung und Gründung einer Gesellschaft zur Durchführung der IBA Metropolregion München entscheiden. Gesucht werden kann im RIS auch nach Internationale Bauausstellung IBA Metropolregion München Ortsangabe Landeshauptstadt München und Metropolregion München

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
5.
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in den Stadtbezirken 03 (Maxvorstadt) und 04 (Schwabing-West) a) Satzungsbeschluss Satzung „Maxvorstadt / Josephsplatz“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Maxvorstadt / Josephsplatz“) b) und c) BA-Antrag, StR-Antrag Stadtbezirk 03 Maxvorstadt Stadtbezirk 04 Schwabing West


20-26 / V 05949 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Ablauf des 20.07.2022 tritt die geltende Erhaltungssatzung „Josephsplatz“ außer Kraft. Mit Ablauf des 31.01.2023 tritt die Erhaltungssatzung „Maxvorstadt“ außer Kraft. Es fand eine gemeinsame Prüfung beider Erhaltungssatzungsgebiete statt. Inhalt Darstellung der Untersuchungsergebnisse: • Unbefristeter Erlass der neuen Erhaltungssatzung „Maxvorstadt / Josephsplatz“. • Die neue Erhaltungssatzung „Maxvorstadt / Josephsplatz“ umfasst die Umgriffe der ehemaligen Erhaltungssatzungen „Maxvorstadt“ und „Josephsplatz“ sowie zusätzlicher Bereiche im 3. und 4. Stadtbezirk. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungsvorschlag • Die Satzung „Maxvorstadt / Josephsplatz“ der Landeshaupt-stadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Maxvorstadt / Josephsplatz“) wird unbefristet beschlossen. • Der Antrag Nr. 20-26 / B 03382 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 07.12.2021 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. • Der Antrag Nr. 20-26 / B 03397 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel vom 14.12.2021 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. • Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch nach Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB Ortsangabe Maxvorstadt; Nymphenburger Str., Gabelsbergerstr., Luisenstr., Maßmannstr., Lothstr., Barer Str., Nordendstr., Georgenstr., Adelheidstr..

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
6.
Einführung eines alternativen Nutzungsmodells zur Bereitstellung von Kindertageseinrichtungen - auch für GWG und Gewofag Antrag Nr. 20-26 / A 01200 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Heike Kainz, Frau StRin Beatrix Burkhardt vom 18.03.2021, eingegangen am 18.03.2021 Alternatives Nutzungsmodell zur Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen in Wohnhäusern der städtischen Gesellschaften Antrag Nr. 20-26 / A 01998 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Heike Kainz, Herrn StR Andreas Babor, Herrn StR Michael Dzeba, Herrn StR Matthias Stadler, Frau StRin Beatrix Burkhardt vom 11.10.2021, eingegangen am 11.10.2021

  • 20-26 / A 01200 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 20-26 / A 01998 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

20-26 / V 06365 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Antrag Nr. 20-26 / A 01200 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Heike Kainz, Frau StRin Beatrix Burkhardt vom 18.03.2021: Einführung eines alternativen Nutzungsmodells zur Bereitstellung von Kindertageseinrichtungen - auch für GWG und Gewofag Antrag Nr. 20-26 / A 01998 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Heike Kainz, Herrn StR Andreas Babor, Herrn StR Michael Dzeba, Herrn StR Matthias Stadler, Frau StRin Beatrix Burkhardt vom 11.10.2021, eingegangen am 11.10.2021: Alternatives Nutzungsmodell zur Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen in Wohnhäusern der städtischen Gesellschaften Inhalt Darstellung der Argumente der städtischen Wohnungsbaugesellschaften die für eine grundsätzliche Beibehaltung des bisherigen Teileigentumsmodells sprechen. Gesamtkosten/ Gesamterlöse ./. Entscheidungsvorschlag 1. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG wenden bei der Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen in ihren Wohnhäusern das bislang praktizierte Teileigentumsmodell an. 2. In speziell gelagerten Einzelfällen, etwa bei schlüsselfertigen Ankäufen im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit Dritten, können die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG das alternative Kita-Nutzungsmodell in Anspruch nehmen, sofern sich dies wirtschaftlich vorteilhafter gestaltet. 3. Die Stadtratsanträge Nr. 20-26 / A 01200 vom 18.03.2021 und Nr. 20-26 / A 01998 vom 11.10.2021 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. Gesucht werden kann im RIS auch nach Alternatives Kita-Nutzungsmodell für SoBoN-Bestandshalter*innen; Antrag Nr. 20-26 / A 01200 vom 18.03.2021; Nr. 20-26 / A 01998 vom 11.10.2021 Ortsangabe ./.

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
7.
Sanierungsgebiet "Aubing - Neuaubing - Westkreuz" Maßnahmen und Finanzierung 2020-2022 (Korrektur des o.g. Beschlusses vom 27.11.2019, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 15138 und der Sanierungssatzung - Anlage 6c) Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Aubing - Neuaubing - Westkreuz" Stadtbezirk 22 Aubing - Lochhausen - Langwied

20-26 / V 04103 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Korrektur des Beschlusses „Sanierungsgebiet Aubing – Neuaubing –Westkreuz, Maßnahmen und Finanzierung 2020-2022“ vom 27.11.2019, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 15138 und dem Entwurf der Sanierungssatzung – Anlage 6c Inhalt Korrektur des Beschlusstextes Korrektur der Anlagen, neue Anlage Gesamtkosten/ Gesamterlöse -.- Entscheidungsvorschlag Der Beschlusstext und die Anlagen des Beschlusses Sanierungsgebiet „Aubing – Neuaubing – Westkreuz“, Maßnahmen und Finanzierung 2020-2022 vom 27.11.2019, Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 15138 werden entsprechend der Ausführungen im Vortrag der Referentin geändert bzw. ergänzt. Die Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Aubing – Neuaubing – Westkreuz“ mit Anlagen wird gemäß Anlage 7 (Anlage 6c des Beschlusses vom 27.11.2019) beschlossen. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch nach Sanierungsgebiet „Aubing - Neuaubing - Westkreuz“, Städtebauförderung Soziale Zusammenhalt Ortsangabe Stadtbezirk 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
8.
Tiefgaragenausfahrt aus dem Planungsgebiet Münchberger Straße Empfehlung Nr. 2026 / E 00460 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 - Obergiesing am 26.10.2021 Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten


20-26 / V 05476 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Bürgerversammlungsempfehlung der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 17 Obergiesing-Fasangarten am 26.10.2021 Inhalt Ausführungen der Referentin zu folgender Empfehlung: - der Vorschlag der Planungsbehörde und der Beschluss der BA-Unterausschüsse Bau/Planung/Wohnen sowie Mobilität und Verkehr, wonach die Ausfahrt aus der Tiefgarage des Planungsgebietes Münchberger Straße an die Fasangartenstraße verlegt werden solle, soll in der Baurealisierung verwirklicht werden Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-) Entscheidungsvorschlag Mit der Festsetzung unter § 9 Absatz 6 der Satzung zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2118 Münchberger Straße (Beschluss im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt vom 06.10.2021, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 04383 ) wird sichergestellt, dass die Ausfahrt aus der Tiefgarage für den großen Teil der notwendigen Stellplätze für das Planungsgebiet über die Fasangartenstraße erfolgen muss. Gesucht werden kann im RIS auch nach RIS-Stadtrat, Beschlüsse, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2118, Münchberger Straße Ortsangabe Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
9.
Tiny Houses temporär ermöglichen Antrag Nr. 20-26 / A 00598 von der Fraktion Die Grünen - Rosa Liste, SPD / Volt - Fraktion vom 29.10.2020, eingegangen am 30.10.2020 Kleinstgrundstücke für Tiny Houses und Mikro-Living nutzen Antrag Nr. 20-26 / A 01460 von der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 18.05.2021, eingegangen am 19.05.2021


20-26 / V 04258 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Die Stadtratsfraktionen Die Grünen - Rosa Liste und SPD / Volt haben am 29.10.2020 den Antrag Nr. 20-26 / A00598 (Anlage 1) gestellt. Im Antrag wird die Stadtverwaltung aufgefordert, die temporäre Aufstellung von Tiny Houses als besondere Wohnform zur Zwischennutzung auf städtischen und privaten Grundstücksflächen zu ermöglichen. Im Antrag A 01460 von der Fraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 18.05.2021 wird gefordert, dass die Stadt für eigene Kleinstgrundstücke Bebauungspläne aufstellt, so dass die Flächen mit Tiny Houses oder Modularbauten genutzt werden können, sowie einen ökologischen Vergabekatalog der Bewerbenden erstellt. Die Grundstücke sollen im Erbbaurecht oder zur Miete vergeben werden. Inhalt In der Beschlussvorlage werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Tiny Houses erläutert. Es wird eine Informationskampagne durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Lokalbaukommission vorgeschlagen, um private Interessenten zu informieren und zu unterstützen. Es sollen keine Bebauungspläne für Tiny Houses auf städtischen Kleinstgrundstücken aufgestellt werden. Um alternativen Wohnformen ein Plattform zu bieten, soll ein Pilotprojekt zur Zwischennutzung auf städtischen Bauflächen etabliert werden. Entscheidungsvorschlag 1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen, wonach die im Antrag 20-26 / A 00598 geforderte temporäre Aufstellung von Tiny Houses als Zwischennutzung von städtischen und privaten Flächen und die im Antrag 20-26 /A 0140 geforderte Nutzung von Kleinstgrundstücken für Tiny Houses und Mikro-Living geprüft wurde. 2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, ein Informations- und Beratungsangebot gemäß Ziffer 3 des Vortrags der Referentin zu etablieren. 3. Das Kommunalreferat wird gebeten, mit Unterstützung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung eine gemäß Ziffer 5 des Vortrags der Referentin geeignete Fläche für die Etablierung eines Pilotprojektes...

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
10.
Abgesetzt
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2141 Zuccalistraße (südlich), Brunhildenstraße (westlich), Richildenstraße (nördlich), Zuccalistraße (östlich) - Satzungsbeschluss - Stadtbezirk 9 Neuhausen-Nymphenburg

20-26 / V 06359 (Typ: Direkt) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Aufstellung eines Bebauungsplanes für den im Betreff genannten Bereich hier: Satzungsbeschluss Inhalt Satzung und Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung. Festsetzung eines einfachen Bebauungsplanes zur Sicherung der Gartenstadtziele an der Zuccalistraße. Darstellung und Behandlung der Äußerungen aus dem Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB, den Äußerungen des Bezirksausschusses des 9. Stadtbezirkes und Darstellung der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-) Entscheidungsvorschlag Beschlussfassung über die Behandlung der Äußerungen, die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2141 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Gesucht werden kann im RIS auch nach Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2141, Zuccalistraße Ortsangabe Stadtbezirk 9 Nymphenburg