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Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 25. Mai 2022, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Tagesordnung
1.
Änderung des Flächennutzungsplans
mit integrierter Landschaftsplanung
für den Bereich V/63
Ponkratzstraße (südlich), Lerchenstraße (westlich),
Müllritterstraße (westlich), Drudhardstraße (westlich),
Lerchenauer Straße (östlich), Joseph-Zintl-Straße (östlich)
Billigungsbeschluss und vorbehaltlich endgültiger Beschluss
Kurzinfo:
siehe Beschluss
2.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2138 „Lerchenauer Straße“ der Landeshauptstadt München
Ponkratzstraße (südlich), Lerchenstraße (westlich),
Müllritterstraße (westlich), Drudhardstraße (westlich),
Lerchenauer Straße (östlich), Joseph-Zintl-Straße (östlich);
(Aufhebung übergeleiteter Bebauungspläne gemäß § 173 Abs. 3 BBauG sowie Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 1255)
- Billigungsbeschluss-
Stadtbezirk 24 - Feldmoching-Hasenbergl
-
20-26 / A 02791 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 02792 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 02769 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den im Betreff genannten Bereich in Feldmoching; hier: Billigungsbeschluss
Inhalt
Satzungstext mit Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung
dabei insbesondere Festsetzung von acht Allgemeinen Wohngebiete, WA 1-8; Die folgenden Allgemeinen Wohngebiete bestehen aus Teilgebieten:
– WA 4: Teilgebiete WA 4 (1) bis WA 4 (4)
– WA 5: Teilgebiete WA 5 (1) und WA 5 (2)
– WA 6: Teilgebiete WA 6 (1) und WA 6 (2)
Urbane Gebiete MU 1 und MU 2 besteht,
Sondergebiet SO EINZELHANDEL, GEWERBE UND WOHNEN, Gemeinbedarfsflächen GB ERZIEHUNG, die aus den Teilflächen GB ERZIEHUNG (1) und GB ERZIEHUNG (2) besteht, und die GB KITA
Straßenverkehrsflächen und öffentliche Grünflächen.
Darstellung der Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB und den Äußerungen der Bezirksausschüsse des 24. Stadtbezirkes mit Stellungnahme der Verwaltung. Zudem findet noch eine Behandlung des Stadtratsauftrags zu Bonusgeschossen für stadtplanerisch erwünschte Erdgeschossnutzungen statt, ein Verfahren für Bürger*inneninformation außerhalb der regulären Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Begründung der Anträge zu Mobilität und Verkehr.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse ./-
Entscheidungsvorschlag
Beschlussfassung über die Behandlung der Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB und des Bezirksausschusses 24 mit Stellungnahme der Verwaltung,
Zudem findet noch eine Beschlussfass des Stadtratsauftrags zu Bonusgeschossen für stadtplanerisch erwünschte Erdgeschossnutzungen, das Verfahren für Bürger*inneninformation außerhalb der regulären Öffentlichkeitsbeteiligung und der Bedarfs- und Konzeptgenehmigung statt.
usw
3.
A) Klimaneutrales München bis 2035: Zero Waste - Konzepte für Neubaugebiete
B) Anträge
1. Müll vermeiden – Wertstoffe nutzen III „Zero Waste“-Konzepte in jedem neuen Quartier
Antrag Nr. 14-20 / A 06973 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL – rosa Liste vom 11.03.2020, eingegangen am 11.03.2020
2. Standorte für Wertstoffinseln in den Planungsprozess integrieren
Antrag Nr. 20-26 / A 01358 von Herrn StR Leo Agerer, Herrn StR Alexander Reissl, Herrn StR Thomas Schmid, Frau StRin Heike Kainz, Herrn StR Andreas Babor vom 26.04.2021, eingegangen am 26.04.2021
-
14-20 / A 06973 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01358 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 02696 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Klimaneutralität und Zero Waste-Gedanke auf Ebene der Stadtplanung und im Hoch- und Tiefbau sowie Optimierung der Standortsuche für Wertstoffsammelstellen
Antrag Nr. 14-20 / A 06973 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL – rosa Liste vom 11.03.2020: „Müll vermeiden – Wertstoffe nutzen III „Zero Waste“-Konzepte in jedem neuen Quartier“
Antrag Nr. 20-26 / A 01358 von Herrn StR Leo Agerer, Herrn StR Alexander Reissl, Herrn StR Thomas Schmid, Frau StRin Heike Kainz und Herrn StR Andreas Babor vom 26.04.2021: „Standorte für Wertstoffinseln in den Planungsprozess integrieren“
Inhalt
Darlegung der speziellen Rahmenbedingungen und kommunalen Handlungsspielräume für die Implementierung des Zero Waste-Gedankens auf Ebene der Stadtplanung und im Hoch- und Tiefbau
Vorschlag der Optimierung der zukünftigen Standortsuche für Wertstoffsammelstellen in Neubaugebieten
Gesamtkosten/Gesamterlöse (-/-)
Entscheidungsvorschlag
Vom Vortrag der Referentin zum Thema Zero Waste-Konzepte in der Stadtplanung wird Kenntnis genommen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Zero Waste-Gedanken bei der Überarbeitung des Ökologischen Kriterienkatalogs zu berücksichtigen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Kommunalreferat bei stadteigenen Liegenschaften zu überprüfen, ob ein Pilotprojekt im Sinne des Zero Waste-Gedankens ausgeschrieben werden kann. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, bei geeigneten privaten Projektentwicklungen auf eine freiwillige Umsetzung des Zero Waste-Gedankens hinzuwirken.
usw.
4.
Internationale Bauausstellung (IBA) Metropolregion München
A. Bekanntgabe des Memorandums zur IBA – Räume der Mobilität
B. Vorschlag für das weitere Vorgehen
Kurzinfo:
Anlass
Die Bekanntgabe des Memorandums zur IBA – Räume der Mobilität in der Metropolregion München und Beschluss zur Umsetzung der darin beschriebenen Inhalte und Ziele. Insbesondere die Beauftragung zur Vorbereitung aller notwendigen Schritte zur Gründung einer IBA-Gesellschaft (GmbH) und zur Beteiligung der LH München an dieser Gesellschaft durch den Stadtrat.
Inhalt
Für die Durchführung der IBA sollen eine interkommunal getragene IBA-Gesellschaft gegründet, eine IBA-Organisationsstruktur innerhalb der LH München erarbeitet und erste IBA-Projektvorschläge der LH München identifiziert, diskutiert, vertieft und ausgewählt werden.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-)
Entscheidungsvorschlag
Erneute Kenntnisnahme des Projekts durch den Stadtrat und Beauftragung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, konkrete Schritte zur Gründung einer IBA-Gesellschaft einzuleiten und umzusetzen. Anschließend soll der Stadtrat anhand eines mit der Region abgestimmten Gesellschaftsvertrages über die Beteiligung und Gründung einer Gesellschaft zur Durchführung der IBA Metropolregion München entscheiden.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Internationale Bauausstellung
IBA
Metropolregion München
Ortsangabe
Landeshauptstadt München und Metropolregion München
5.
Erlass einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in den Stadtbezirken 03 (Maxvorstadt) und 04 (Schwabing-West)
a) Satzungsbeschluss Satzung „Maxvorstadt / Josephsplatz“ der Landeshauptstadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Maxvorstadt / Josephsplatz“)
b) und c) BA-Antrag, StR-Antrag
Stadtbezirk 03 Maxvorstadt
Stadtbezirk 04 Schwabing West
-
20-26 / B 02618 (Typ: BA-Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01825 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Mit Ablauf des 20.07.2022 tritt die geltende Erhaltungssatzung „Josephsplatz“ außer Kraft. Mit Ablauf des 31.01.2023 tritt die Erhaltungssatzung „Maxvorstadt“ außer Kraft. Es fand eine gemeinsame Prüfung beider Erhaltungssatzungsgebiete statt.
Inhalt
Darstellung der Untersuchungsergebnisse:
• Unbefristeter Erlass der neuen Erhaltungssatzung „Maxvorstadt / Josephsplatz“.
• Die neue Erhaltungssatzung „Maxvorstadt / Josephsplatz“ umfasst die Umgriffe der ehemaligen Erhaltungssatzungen „Maxvorstadt“ und „Josephsplatz“ sowie zusätzlicher Bereiche im 3. und 4. Stadtbezirk.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/-
Entscheidungsvorschlag
• Die Satzung „Maxvorstadt / Josephsplatz“ der Landeshaupt-stadt München zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungssatzung „Maxvorstadt / Josephsplatz“) wird unbefristet beschlossen.
• Der Antrag Nr. 20-26 / B 03382 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 02 - Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt vom 07.12.2021 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt.
• Der Antrag Nr. 20-26 / B 03397 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 01 - Altstadt-Lehel vom 14.12.2021 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt.
• Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Aufwertung, Verdrängung, Gentrifizierung, Erhaltungssatzung, Milieuschutz, Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, § 172 BauGB
Ortsangabe
Maxvorstadt; Nymphenburger Str., Gabelsbergerstr., Luisenstr., Maßmannstr., Lothstr., Barer Str., Nordendstr., Georgenstr., Adelheidstr..
6.
Einführung eines alternativen Nutzungsmodells zur Bereitstellung von Kindertageseinrichtungen - auch für GWG und Gewofag
Antrag Nr. 20-26 / A 01200 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Heike Kainz, Frau StRin Beatrix Burkhardt vom 18.03.2021, eingegangen am 18.03.2021
Alternatives Nutzungsmodell zur Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen in Wohnhäusern der städtischen Gesellschaften
Antrag Nr. 20-26 / A 01998 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Heike Kainz, Herrn StR Andreas Babor, Herrn StR Michael Dzeba, Herrn StR Matthias Stadler, Frau StRin Beatrix Burkhardt vom 11.10.2021, eingegangen am 11.10.2021
-
20-26 / A 01200 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01998 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Antrag Nr. 20-26 / A 01200 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Heike Kainz, Frau StRin Beatrix Burkhardt vom 18.03.2021: Einführung eines alternativen Nutzungsmodells zur Bereitstellung von Kindertageseinrichtungen - auch für GWG und Gewofag
Antrag Nr. 20-26 / A 01998 von Herrn StR Alexander Reissl, Frau StRin Heike Kainz, Herrn StR Andreas Babor, Herrn StR Michael Dzeba, Herrn StR Matthias Stadler, Frau StRin Beatrix Burkhardt vom 11.10.2021, eingegangen am 11.10.2021: Alternatives Nutzungsmodell zur Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen in Wohnhäusern der städtischen Gesellschaften
Inhalt
Darstellung der Argumente der städtischen Wohnungsbaugesellschaften die für eine grundsätzliche Beibehaltung des bisherigen Teileigentumsmodells sprechen.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse ./.
Entscheidungsvorschlag
1. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG wenden bei der Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen in ihren Wohnhäusern das bislang praktizierte Teileigentumsmodell an.
2. In speziell gelagerten Einzelfällen, etwa bei schlüsselfertigen Ankäufen im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit Dritten, können die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG das alternative Kita-Nutzungsmodell in Anspruch nehmen, sofern sich dies wirtschaftlich vorteilhafter gestaltet.
3. Die Stadtratsanträge Nr. 20-26 / A 01200 vom 18.03.2021 und Nr. 20-26 / A 01998 vom 11.10.2021 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Alternatives Kita-Nutzungsmodell für SoBoN-Bestandshalter*innen; Antrag Nr. 20-26 / A 01200 vom 18.03.2021; Nr. 20-26 / A 01998 vom 11.10.2021
Ortsangabe ./.
7.
Sanierungsgebiet "Aubing - Neuaubing - Westkreuz" Maßnahmen und Finanzierung 2020-2022
(Korrektur des o.g. Beschlusses vom 27.11.2019, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 15138 und der Sanierungssatzung - Anlage 6c)
Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Aubing - Neuaubing - Westkreuz"
Stadtbezirk 22 Aubing - Lochhausen - Langwied
Kurzinfo:
Anlass
Korrektur des Beschlusses „Sanierungsgebiet Aubing – Neuaubing –Westkreuz, Maßnahmen und Finanzierung 2020-2022“ vom 27.11.2019, Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 15138 und dem Entwurf der Sanierungssatzung – Anlage 6c Inhalt Korrektur des Beschlusstextes Korrektur der Anlagen, neue Anlage
Gesamtkosten/ Gesamterlöse -.-
Entscheidungsvorschlag
Der Beschlusstext und die Anlagen des Beschlusses Sanierungsgebiet „Aubing – Neuaubing – Westkreuz“, Maßnahmen und Finanzierung 2020-2022 vom 27.11.2019, Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 15138 werden entsprechend der Ausführungen im Vortrag der Referentin geändert bzw. ergänzt. Die Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Aubing – Neuaubing – Westkreuz“ mit Anlagen wird gemäß Anlage 7 (Anlage 6c des Beschlusses vom 27.11.2019) beschlossen. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Sanierungsgebiet „Aubing - Neuaubing - Westkreuz“, Städtebauförderung Soziale Zusammenhalt
Ortsangabe
Stadtbezirk 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied
8.
Tiefgaragenausfahrt aus dem Planungsgebiet Münchberger Straße
Empfehlung Nr. 2026 / E 00460 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 17 -
Obergiesing am 26.10.2021
Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten
-
20-26 / E 00460 (Typ: BV-Empfehlung) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Bürgerversammlungsempfehlung der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 17 Obergiesing-Fasangarten am 26.10.2021
Inhalt
Ausführungen der Referentin zu folgender Empfehlung:
- der Vorschlag der Planungsbehörde und der Beschluss der BA-Unterausschüsse Bau/Planung/Wohnen sowie Mobilität und Verkehr, wonach die Ausfahrt aus der Tiefgarage des Planungsgebietes Münchberger Straße an die Fasangartenstraße verlegt werden solle, soll in der Baurealisierung verwirklicht werden
Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-)
Entscheidungsvorschlag
Mit der Festsetzung unter § 9 Absatz 6 der Satzung zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2118 Münchberger Straße (Beschluss im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt vom 06.10.2021, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 04383 ) wird sichergestellt, dass die Ausfahrt aus der Tiefgarage für den großen Teil der notwendigen Stellplätze für das Planungsgebiet über die Fasangartenstraße erfolgen muss.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
RIS-Stadtrat, Beschlüsse, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2118, Münchberger Straße
Ortsangabe
Stadtbezirk 17 Obergiesing-Fasangarten
9.
Tiny Houses temporär ermöglichen
Antrag Nr. 20-26 / A 00598 von der Fraktion Die Grünen - Rosa Liste, SPD / Volt - Fraktion
vom 29.10.2020, eingegangen am 30.10.2020
Kleinstgrundstücke für Tiny Houses und Mikro-Living nutzen
Antrag Nr. 20-26 / A 01460 von der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI
vom 18.05.2021, eingegangen am 19.05.2021
-
20-26 / A 02903 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 00598 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 01460 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Die Stadtratsfraktionen Die Grünen - Rosa Liste und SPD / Volt haben am 29.10.2020 den Antrag Nr. 20-26 / A00598 (Anlage 1) gestellt. Im Antrag wird die Stadtverwaltung aufgefordert, die temporäre Aufstellung von Tiny Houses als besondere Wohnform zur Zwischennutzung auf städtischen und privaten Grundstücksflächen zu ermöglichen. Im Antrag A 01460 von der Fraktion DIE LINKE. / Die PARTEI vom 18.05.2021 wird gefordert, dass die Stadt für eigene Kleinstgrundstücke Bebauungspläne aufstellt, so dass die Flächen mit Tiny Houses oder
Modularbauten genutzt werden können, sowie einen ökologischen Vergabekatalog der Bewerbenden erstellt. Die Grundstücke sollen im Erbbaurecht oder zur Miete vergeben werden.
Inhalt
In der Beschlussvorlage werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zu Tiny Houses erläutert. Es wird eine Informationskampagne durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Lokalbaukommission vorgeschlagen, um private Interessenten zu informieren und zu unterstützen. Es sollen keine Bebauungspläne für Tiny Houses auf städtischen Kleinstgrundstücken aufgestellt werden. Um alternativen Wohnformen ein Plattform zu bieten, soll ein Pilotprojekt zur Zwischennutzung auf städtischen Bauflächen etabliert werden.
Entscheidungsvorschlag
1. Vom Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen, wonach die im Antrag 20-26 / A 00598 geforderte temporäre Aufstellung von Tiny Houses als Zwischennutzung von städtischen und privaten Flächen und die im Antrag 20-26 /A 0140 geforderte Nutzung von Kleinstgrundstücken für Tiny Houses und Mikro-Living geprüft wurde.
2. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, ein Informations- und Beratungsangebot gemäß Ziffer 3 des Vortrags der Referentin zu etablieren.
3. Das Kommunalreferat wird gebeten, mit Unterstützung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung eine gemäß Ziffer 5 des Vortrags der Referentin geeignete Fläche für die Etablierung eines Pilotprojektes...
10.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2141
Zuccalistraße (südlich),
Brunhildenstraße (westlich),
Richildenstraße (nördlich),
Zuccalistraße (östlich)
- Satzungsbeschluss -
Stadtbezirk 9 Neuhausen-Nymphenburg
Kurzinfo:
Anlass
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den im Betreff genannten Bereich
hier: Satzungsbeschluss
Inhalt
Satzung und Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung. Festsetzung eines einfachen Bebauungsplanes zur Sicherung der Gartenstadtziele an der Zuccalistraße. Darstellung und Behandlung der Äußerungen aus dem Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB, den Äußerungen des Bezirksausschusses des 9. Stadtbezirkes und Darstellung der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Gesamtkosten/ Gesamterlöse (-/-)
Entscheidungsvorschlag
Beschlussfassung über die Behandlung der Äußerungen, die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind. Der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2141 wird gemäß § 10 BauGB
als Satzung beschlossen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2141, Zuccalistraße
Ortsangabe
Stadtbezirk 9 Nymphenburg