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Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 7. Dezember 2022, 14:00 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Bildungsausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

Sitzungs-Dokumente

Öffentliche Tagesordung

Tagesordnung
1.
Personalgewinnung für die städtischen Gymnasien ab dem Schuljahr 2022/2023 hinsichtlich des Vollausbaus G9 im Schuljahr 2025/2026; Sicherung des kommunalen Schulwesens; Sicherung des Dienstbetriebes im RBS


20-26 / V 07797 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Umsetzung Eckdatenbeschluss 2023 Planänderungen innerhalb des Budgets des RBS Inhalt: Personalgewinnung für die städt. Gymnasien ab dem Schuljahr 2022/2023 hinsichtlich des Vollausbaus G9 im Schuljahr 2025/2026 Maßnahmen zur Sicherung des kommunalen Schulwesens sowie des Dienstbetriebs im RBS Gesamtkosten/Gesamterlöse: Gesamtkosten für Aufbau der notwendigen Lehrkräfteressourcen hinsichtlich des Vollausbaus G9 für das Haushaltsjahr 2023: 1.391.511 € einmalig 2024: 4.367.415 € einmalig 2025: 8.045.963 € einmalig 2026ff: 10.498.320 € dauerhaft Gesamterlöse durch LPZ: 2025: 1.749.720 € einmalig 2026ff: 5.249.160 € dauerhaft Entscheidungsvorschlag: Dem sukzessiven Aufbau einer Lehrkräfteressource im aufsteigenden neunjährigen Gymnasium wird zugestimmt. Das RBS wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2023ff anzumelden. Den vorgeschlagenen Planänderungen im Rahmen des RBS-Budgets zur Sicherung des kommunalen Schulwesens sowie des Dienstbetriebs des RBS wird zugestimmt. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Personalgewinnung, G9, kommunales Schulwesen, Sicherung Dienstbetrieb RBS Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
2.
Elternbefragung 2022 in den städtischen Tagesheimen, der städtischen Kooperativen Ganztagsbildung (A-4) und der städtischen Heilpädagogischen Tagesstätte

20-26 / V 07570 (Typ: Bekanntgabe) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Befragung der Eltern in den städtischen Tagesheimen, der Kooperativen Ganztagsbildung (A-4) und der städtischen Heilpädagogischen Tagesstätte im Jahr 2022. Inhalt: Darstellung der Ergebnisse der Elternbefragung 2022. Gesamtkosten/Gesamterlöse: -/- Entscheidungsvorschlag: Bekannt gegeben. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Elternbefragung, Tagesheime, Kooperative Ganztagsbildung, Heilpädagogische Tagesstätte Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (bekannt gegeben)
3.
KinderTagesZentrum Am Hartmannshofer Bächl 46 KinderTagesZentrum Fritz-Erler-Straße 12 Sicherstellung des Betriebs als städtische KinderTagesZentren KinderTagesZentrum Senftenauerstraße 11 Sicherstellung des Betriebs als KinderTagesZentrum in freier Trägerschaft

  • 20-26 / A 03320 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

20-26 / V 07597 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Drei Kindertageseinrichtungen wurden als KinderTagesZentrum (KiTZ) geplant und gebaut. Bislang wurden die Einrichtungen (sofern eröffnet) jeweils als reguläres Haus für Kinder ohne die Besonderheit KiTZ geführt. Nun soll die familienintegrative und stadtteilorientierte Arbeit als KiTZ aufgenommen werden; seitens der o.g. Fraktionen wurde der Antrag Nr. 20-26 / A 03320 gestellt. Inhalt: Darstellung der Sachlage und der notwendigen Ressourcen Gesamtkosten: Bis zu 257.520 € jährlich ab 2023 Entscheidungsvorschlag: Ausweitung der erforderlichen Kapazitäten um 2,0 VZÄ sowie Bereitstellung der notwendigen Sachmittel i.H.v. 105.840 € jährlich ab 2023. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Kindertageseinrichtungen, Personal, KinderTagesZentrum, KiTZ Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
4.
Pflegerische Hilfskräfte in der Pädagogik an städtischen Kindertageseinrichtungen und Kindertageseinrichtungen in freigemeinnütziger und sonstiger Trägerschaft Inklusion fördern und ermöglichen - Beratung beim Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen intensivieren


20-26 / V 07750 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Zur Verstärkung des Inklusionsgedankens sollen in einem trägerübergreifenden Pilotprojekt 12 zusätzliche Arbeitsplätze für pflegerische Hilfskräfte in der Pädagogik eingerichtet werden. Die Inklusionsberatung beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule soll intensiviert werden. Am 21.02.2022 und am 31.10.2022 sowie 18.11.2022 wurden die o.g. Anträge gestellt. Inhalt: Darstellung der notwendigen Ressourcen für das Pilotprojekt pflegerische Hilfskräfte in der Pädagogik. Darstellung der notwendigen Ressourcen für die Intensivierung der Beratung im Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule. Gesamtkosten/-erlöse: Personalkosten: bis zu 292.570 € jährlich ab 2023 Sachkosten: 24.800 € (2023) bzw. 74.300 € (2024-2027) Erlöse: bis zu 173.166 € im Jahr 2023 und 148.428 € im Jahr 2024 Entscheidungsvorschlag: Zustimmung zum Personalbedarf (6,5 VZÄ), zu den Sachmitteln und zur beantragten Finanzierung Gesucht werden kann im RIS auch unter: Kindertageseinrichtungen, Pilotprojekt, pflegerische Hilfskräfte, Inklusion, Schulpsychologie, Schulberatung, Inklusionsberatung, Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule, Stufenkonzept Inklusion Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
5.
Neugliederung der Städtischen Berufsfachschule für Kommunikationsdesign und Erweiterung um eine Fachrichtung Modedesign Änderung der Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Kommunikationsdesign der Landeshauptstadt München Änderung der Satzung über die Zulassung zur Fachschule für Modellistik der Landeshauptstadt München Änderung der Satzung über das berufliche Schulzentrum Deutsche Meisterschule für Mode Designschule München

20-26 / V 06769 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: In München und dem süddeutschen Raum ist ein deutlicher Fachkräftemangel im Bereich der Bekleidungsfertigung und Textilverarbeitung wie Modellmacher*innen oder Meister*innen feststellbar. Gesucht werden höher qualifizierte Fachkräfte wie Modellmacher*innen oder Meister*innen. Die Deutsche Meisterschule für Mode | Designschule München erhält vermehrt Nachfragen von Bewerber*innen, die einen Abschluss einer höher qualifizierenden Weiterbildung im Modebereich anstreben und keinen Ausbildungsplatz für die dafür notwendige Berufsaus-bildung finden. Inhalt: Als Einstieg in Modeberufe soll die Ausbildung als eigene Fachrichtung an der Städtischen Berufsfachschule für Kommunikationsdesign der Deutschen Meisterschule für Mode | Designschule München eingerichtet werden. Dazu wird die Städtische Berufsfachschule für Kommunikationsdesign durch eine Änderung der Satzung in „Städtische Berufsfachschule für Kommunikationsdesign und Modedesign“ umbenannt und mit den zwei Fachrichtungen Kommunikationsdesign und Modedesign weitergeführt. Gesamtkosten/Gesamterlöse: Durch die Kompensation mit bereits vorhandenen Ressourcen für Lehrkräfte entstehen keine zusätzlichen Kosten und Erlöse. Die Beschlussvorlage ist budgetneutral. Entscheidungsvorschlag: siehe II. Antrag des Referenten Gesucht werden kann im RIS auch unter: Deutsche Meisterschule für Mode, Designschule München Städtische Berufsfachschule für Design, Modedesign ,Kommunikationsdesign, Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
6.
Stellenschaffung im Kontext der Berufsschulsozialarbeit an der städtischen Berufsschule zur Berufsvorbereitung

  • 20-26 / A 03269 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

20-26 / V 07429 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Antrag Nr. 20-26 / A 03269, Junge Menschen auf dem Weg in den Beruf begleiten von der SPD /Volt – Fraktion, Fraktion Die Gründen – Rosa Liste vom 09.11.2022 Zum Schuljahr 2020/2021 wurde der sogenannte Paradigmenwechsel in der Berufsvorbereitung durch das StMUK auch in der LHM eingeleitet. Demnach wird die Beschulung von Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz (JoA) von Teilzeit- auf Vollzeitbeschulung umgestellt. Der Landeshauptstadt München wurde im Zuge dieser Umstellung eine Übergangsfrist bis zum Schuljahr 2023/2024 gewährt. Danach muss die JoA-Beschulung in Vollzeit in sogenannten Berufsvorbereitungsklassen erfolgen. Seit dem Schuljahr 2021/2022 gilt zudem im Bereich der Berufsvorbereitung erstmals ein verpflichtender Lehrplan. Schüler*innen mit bereits bestehenden, zurückliegenden Schwierigkeiten, ihre Berufsschulpflicht in 9-Wochen-Blöcken Teilzeitbeschulung zu erfüllen, sind durch die Umstellung von Teilzeit- auf Vollzeitbeschulung nun dazu verpflichtet, 33 Stunden Unterricht pro Woche zu besuchen. Inhalt: Die erhöhte Stundenanzahl, die Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie die Reduzierung der Lehrer*innen-Teamstunden in den vollschulischen BVJ-Klassen haben zu einer Zunahme von psychischen Belastungen bei den Schüler*innen geführt, die sich zunehmend durch erhöhte Gewalt- und Aggressionsbereitschaft, aber auch durch die Zunahme von psychischen Erkrankungen, wie zunehmende Angstzustände, zeigt. Um die Schüler*innen adäquat zur erfolgreichen Absolvierung ihrer Klassen der Berufsvorbereitung zu führen, bedarf es dringend einer Aufstockung an Berufsschulsozialarbeitskapazitäten. Gesamtkosten/Gesamterlöse: Personalkosten ab 2023: 75.820 € Entscheidungsvorschlag: 1,0 VZÄ Schulsozialarbeiter*in in S12 Gesucht werden kann im RIS auch unter: BVJ, Paradigmenwechsel Berufsvorbereitung, Berufsschulsozialarbeit an der BS zur Berufsvorbereitung, Bogenhauser Kirchplatz Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
7.
Förderstunden im Unterrichtsfach Deutsch in allen Klassen der über drei Schuljahre aufsteigenden Teilzeitklassen in der Ausbildung zur Staatlich geprüften Kinderpfleger*in an der Städtischen Berufsfachschule für Kinderpflege

  • 14-20 / A 05879 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 14-20 / A 06402 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 20-26 / A 03270 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

20-26 / V 07359 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Ab dem Schuljahr 2020/2021 wurde die Bildung von drei zusätzlichen Eingangsklassen an der o.g. BFS beschlossen. Diese wurden in der 3-jährigen Teilzeitausbildung eingerichtet, in der neben Müttern und Vätern auch inklusionsfähige Schüler*innen (lernschwächere Schüler*innen oder Schüler*innen mit Förderbedarf in Deutsch) beschult werden können. Im Vergleich zu den hohen sprachlichen Anforderungen in der Ausbildung und in den Prüfungen ist das Leistungsniveau der inkludierten Schüler*innen dieser Klassen deutlich niedriger, sodass hier zusätzliche Deutschförderstunden dringend notwendig sind, um möglichst viele Schüler*innen zum erfolgreichen Berufsabschluss zu führen. Inhalt: Um dem besonderen inhaltlichen und zeitlichen Förderbedarf dieser inklusiv geführten Klassen gerecht zu werden, sollen in jeder Klasse der 3-jährigen Teilzeitausbildung jeweils drei Deutschstunden zusätzlich als Pflichtunterricht angeboten werden. Gesamtkosten: Für die drei Eingangsklassen, die über drei Jahrgangsstufen aufsteigen, werden ab dem Schuljahr 2023/2024 jeweils drei zusätzliche Deutsch-Förderstunden benötigt. Im Vollausbau ergeben sich neun Klassen mit insgesamt 27 LWSt (gerundet 1,1 VZÄ). Summe zahlungswirksame Kosten: - in 2023 bis zu 37.888 € - ab 2024 bis zu 113.663 € Entscheidungsvorschlag: Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Einrichtung von 1,1 VZÄ Stellen sowie die Stellenbesetzung ab dem 01.09.2023 zu veranlassen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Teilzeitausbildung zur Kinderpflegerin, Teilzeitausbildung zum Kinderpfleger, Teilzeitausbildung zur Kinderpfleger*in Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
8.
Zuschuss für die Einstellung einer hauptamtlichen Person zur Unterstützung des Münchner Haus der Schüler*innen e.V. (MHDS e.V.)

  • 20-26 / A 03270 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

20-26 / V 06916 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Zuschuss für die dauerhafte Einstellung einer hauptamtlichen Person zur Unterstützung des Münchner Haus der Schüler*innen e.V. (MHDS e.V.) Platz für unsere Zukunft! Junge Menschen und Familien in schwierigen Zeiten besonders unterstützen Antrag Nr. 20-26 / A 03270 von der SPD / Volt – Fraktion, Fraktion Die Grünen - Rosa Liste, vom 09.11.2022 Inhalt: Darstellung der Gründe und des Vorhabens Gesamtkosten/Gesamterlöse: Dauerhaft: - ab 2023 bis zu 35.000,- € jährlich Entscheidungsvorschlag: Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die erforderlichen Mittel im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung anzumelden. Gesucht werden kann im RIS auch unter: MHDS, Zuschuss Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
9.
Abgesetzt
Umsetzung der Reform des Umsatzsteuergesetzes an den städtischen Schullandheimen und dem städtischen Kindergartenlandheim

20-26 / V 08194 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Abgeschlossen)
Kurzinfo:
Anlass: Reform des Umsatzsteuergesetzes mit dem Steueränderungs-gesetz 2015 vom 02.11.2015. Inhalt: Darstellung der Auswirkungen der Reform des Umsatzsteuer-gesetzes sowie der geplanten Umsetzung an den städtischen Schullandheimen und dem städtischen Kindergartenlandheim zum 01.01.2023. Gesamtkosten/Gesamterlöse: -/- Entscheidungsvorschlag: Der Bildungsausschuss nimmt die Auswirkungen der Reform des Umsatzsteuergesetzes an den Schullandheimen und dem Kinder-gartenlandheim zur Kenntnis und beauftragt das Referat für Bildung und Sport, die Erhebung der Umsatzsteuer zum 01.01.2023 umzusetzen und die daraus entstehenden Mehrauf-wendungen auf die jeweiligen Nutzer*innen umzulegen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Umsatzsteuerreform, Schullandheime, Kindergartenlandheim Ortsangabe: -/-
10.
Istanbul-Konvention konsequent an Schulen umsetzen!


20-26 / V 07896 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Antrag Nr. 14-20 / A 04715 vom 29.11.2018 Antrag Nr. 14-20 / A 06125 vom 28.10.2019 Antrag Nr. 14-20 / A 06886 vom 02.03.2020 Antrag Nr. 20-26 / A 02140 vom 22.11.2021 Antrag Nr. 20-26 / A 03242 vom 07.11.2022 Antrag Nr. 20-26 / A 03319 vom 16.11.2022 Europäische Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern. 2. Aktionsplan der Landeshauptstadt München, Schwerpunkt: Geschlechtsspezifische Gewalt, 2022-2024 Inhalt: Prävention und Intervention an städtischen Schulen bzgl. geschlechtsspezifischer Gewalt: Darstellung der Ausgangslage sowie der geplanten Maßnahmen im Referat für Bildung und Sport Gesamtkosten: Bis zu 294.044 € einmalig im Jahr 2023 Bis zu 301.536 € dauerhaft ab dem Jahr 2024 Entscheidungsvorschlag: Zustimmung zum Antrag des Referenten Gesucht werden kann im RIS auch unter: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Istanbul-Konvention; Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ (EU-Charta); 2. Aktionsplan der Landeshauptstadt München, Schwerpunkt geschlechtsspezifische Gewalt, 2022-2024; Münchner Schulen ohne Sexismus; Selbstbehauptungskurse; Gewaltprävention; Schutzkonzept Schule Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)
11.
Koordination der Bildungsangebote für Neuzugewanderte

  • 20-26 / A 03270 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

20-26 / V 07877 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte Antrag Nr. 20-26 / A 03270 „Junge Menschen und Familien in schwierigen Zeiten besonders unterstützen“ von der SPD/Volt-Fraktion, Fraktion Die Grünen – Rosa Liste vom 09.11.2022 Inhalt: Entfristung von 2,0 VZÄ Gesamtkosten/Gesamterlöse: Gesamtkosten: Jährlich bis zu 189.200 € ab 2023 Entscheidungsvorschlag: Zustimmung zu den vorliegenden Bedarfen Gesucht werden kann im RIS auch unter: Bildungsangebote, Beschulung, Erziehung, Integration, Neuzugewanderte, Geflüchtete, Bildungsclearing, Datenmonitoring Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)
12.
Elternbefragung 2022 in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft des Städtischen Trägers im Referat für Bildung und Sport, Geschäftsbereich RBS-KITA

20-26 / V 07958 (Typ: Bekanntgabe) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Befragung der Eltern in den städtischen Kindertageseinrichtungen von RBS-KITA im März 2022 Inhalt: Bekanntgabe der Ergebnisse der Elternbefragung Gesamtkosten/-erlöse: Durch diese Bekanntgabe fallen weder Kosten noch Erlöse an. Entscheidungsvorschlag: Bekannt gegeben Gesucht werden kann im RIS auch unter: Kindertageseinrichtungen, Elternbefragung Ortsangabe: -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (bekannt gegeben)
13.
Energiekostensteigerungen; Zuschussausreichung für Kindertageseinrichtungen

20-26 / V 08331 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Aufgrund der außergewöhnlich hohen Energiekostensteigerungen soll den Trägern von Kindertageseinrichtungen eine pauschale Förderung gewährt werden. Inhalt Darstellung der aktuellen Sachlage und der notwendigen Sachmittel für die geplante Gewährung der Pauschale. Gesamtkosten/-erlöse Es entstehen 2023 einmalige Sachkosten in Höhe von 4.600.000 €. Entscheidungsvorschlag Bereitstellung der einmalig im Jahr 2023 zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 4.600.000 € Gesucht werden kann im RIS auch unter: Kindertageseinrichtungen, Pauschale, BayKiBiG Ortsangabe -/-

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)