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Sitzungs-Informationen
Dienstag, 28. März 2023, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Bauausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
Sitzungs-Dokumente
Öffentliche Tagesordung
Referatsleitung
Referatsgeschäftsleitung
Hauptabteilung Gartenbau
1.
Beleuchtung von Jugendspieleinrichtungen
1. Bericht zur Evaluation:
Beleuchtete Skateanlagen in den Abendstunden:
Pilotprojekt Im Gefilde
2. Machbarkeitsuntersuchung zur Beleuchtung weiterer Jugendspieleinrichtungen
im Stadtgebiet München
3. Beleuchtete Skateanlagen in den Abendstunden: Pilotprojekt Im Gefilde
Antrag Nr. 14-20 / A 02791
von Frau StRin Bettina Messinger, Herrn StR Haimo Liebich,
Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Kathrin Abele,
Herrn StR Cumali Naz, Herrn StR Christian Müller,
Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Birgit Volk,
Frau StRin Beatrix Burkhardt, Frau StRin Anja Burkhardt,
Frau StRin Kristina Frank, Frau StRin Sabine Pfeiler,
Frau StRin Ulrike Grimm, Frau StRin Heike Kainz,
Frau StRin Dr. Manuela Olhausen und Herrn StR Thomas Schmid
vom 20.01.2017
-
14-20 / A 02791 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 03884 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
-
20-26 / A 03883 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Beschluss Bauausschuss vom 04.07.2017 (SV Nr. 14-20 / V 09229):
Genehmigung des Pilotprojektes und Auftrag zum Bericht
Inhalt
- Evaluationsbericht: Beleuchtete Skateanlagen in den
Abendstunden: Pilotprojekt "Im Gefilde"
- Machbarkeitsuntersuchung zur Beleuchtung weiterer
Jugendspieleinrichtungen im Stadtgebiet München
- Darstellung Finanz- und Personalbedarf für Planung und Realisierung der Maßnahmen
- StR-Antrag Nr. 14-20 / A 02791
Gesamtkosten / Gesamterlöse
- / -
Entscheidungsvorschlag
1. Kenntnisnahme: Ergebnisse der Evaluation der Beleuchtung
des Pilotprojekts „Im Gefilde“
2. Bei Neuanlage, Sanierung oder Aufwertung von
Jugendspieleinrichtungen wird zukünftig grundsätzlich
die Ausstattung mit einer Beleuchtung geprüft und
ggf. im Rahmen der jeweiligen Projektbeschlüsse
zur Genehmigung vorgelegt.
3. Auftrag an das Baureferat, den für die Umsetzung
der Beleuchtung der vorgeschlagenen 21 Anlagen
erforderlichen Personal- und Finanzbedarf
zum Eckdatenverfahren 2024 anzumelden.
4. Auftrag an Baureferat, nach erfolgter Personalzuschaltung und
Anerkennung der Finanzmittel die Planung und Realisierung
der Beleuchtung der vorgeschlagenen 21 Anlagen zu beginnen.
5. Der Antrag Nr. 14-20 / A 02791 vom 20.01.2017
ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Suchbegriffe:
• Beleuchtete Jugendspieleinrichtungen
• Beleuchtung Jugendspiel
Ortsangabe
• Im Gefilde
• Stadtbezirk 16 Ramersdorf - Perlach
Hauptabteilung Hochbau
Hauptabteilung Ingenieurbau
2.
Ersatzneubau der Kreuzhofbrücken BW 40/45 und BW 40/46
im 7. Stadtbezirk Sendling - Westpark,
im 19. Stadtbezirk Thalkirchen - Obersendling -
Forstenried - Fürstenried - Solln und
im 20. Stadtbezirk Hadern
Vorprojektgenehmigung
Kurzinfo:
Anlass
Mit Stadtratsbeschluss „Tram Westtangente von Aidenbachstraße
(Ratzingerplatz) bis zum Romanplatz, Fortschreibung Trassierungs-
beschluss“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 05200) vom 15.12.2021
wurde das Baureferat beauftragt, für die „Ersatzneubauten Kreuzhof
40/45 und 40/46“ die Vorplanung zu erarbeiten und die Ergebnisse
dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Inhalt
Vorprojektgenehmigung
Gesamtkosten / Gesamterlöse
Die Höhe der Kosten kann erst im Rahmen der weiteren
Planungskonkretisierung auf Basis der Entwurfsplanung
ermittelt werden.
Entscheidungsvorschlag
1. Die Vorplanung für den Ersatzneubau der sogenannten
Kreuzhofbrücken BW 40/45 und BW 40/46 wird genehmigt.
2. Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten
und die Projektgenehmigung dem Stadtrat vorzulegen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Kreuzhofbrücken
- Tram-Westtangente
Ortsangabe
- Stadtbezirk 7 Sendling - Westpark
- Stadtbezirk 19 Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln
- Stadtbezirk 20 Hadern
- A 95
- Garmischer Autobahn
- B 2
- Fürstenrieder Straße
- Boschetsrieder Straße
Hauptabteilung Tiefbau
Hauptabteilung Verwaltung und Recht
3.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
im Stadtbezirk 4 Schwabing West und
im Stadtbezirk 9 Neuhausen - Nymphenburg
Widmung
einer Teilstrecke der Heßstraße
-
20-26 / A 03751 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Widmung einer Teilstrecke der Heßstraße
Inhalt
Darstellung der zur Widmung vorgesehenen Straßenstrecke
der Heßstraße
Gesamtkosten / Gesamterlöse
- / -
Entscheidungsvorschlag
Der Widmung der Teilstrecke der Heßstraße zwischen der Günter-
Behnisch-Straße (= km 1,796) und der Schwere-Reiter-Straße
(= km 2,071) zu einer Ortsstraße wird zugestimmt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
• Günter-Behnisch-Straße
• Schwere-Reiter-Straße
• Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1954
Ortsangabe
- Heßstraße
- Günter-Behnisch-Straße
- Schwere-Reiter-Straße
- 4. Stadtbezirk Schwabing West
- 9. Stadtbezirk Neuhausen - Nymphenburg
4.
Satzung zur Änderung der Satzung über die
Gebühren für die Benutzung von Grünanlagen
der Landeshauptstadt München
(Grünanlagengebührensatzung)
Antrag Nr. 20-26 / A 03604
von Herrn StR Alexander Reissl
und Frau StRin Dr. Evelyne Menges
vom 02.02.2023, eingegangen am 02.02.2023
-
20-26 / A 03604 (Typ: Dringlichkeitsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Herr Stadtrat Alexander Reissl und Frau Stadträtin Dr. Evelyne Menges haben am 02.03.2023 den Antrag Nr. 20-26 / A 03604 gestellt.
Darin wird das Baureferat gebeten, die Grünanlagengebührensatzung
dahingehend zu ändern, dass alle mehrwöchigen Kultur- und
Strandveranstaltungen, die vom Beschluss 20-26 / V 07848
des Münchner Stadtrates (Kreisverwaltungsausschuss vom 31.01.2023 und
Vollversammlung vom 01.02.2023) betroffen sind und
gewerblichen Charakter haben, künftig gebührenpflichtig werden. Zudem sollen bei solchen Veranstaltungen alle entstehenden Kosten vom Veranstalter getragen werden.
Inhalt
Mit diesem Beschluss sollen durch Ergänzung eines gesonderten
Gebührentatbestandes die satzungsrechtlichen Grundlagen geschaffen
werden, um künftig eine Gebührenerhebung in den städtischen
Grünanlagen für alle Veranstaltungsformate bzw. Veranstaltungsorte
zu ermöglichen.
Es wird vorgeschlagen, in der Grünanlagengebührensatzung in
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 einen Gebührentatbestand mit nachfolgendem Wortlaut anzufügen:
„- Durchführung sonstiger Veranstaltungen 0,04 Euro/Tag/m²“
Gesamtkosten /Gesamterlöse
-/-
Entscheidungsvorschlag
1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren
für die Benutzung von Grünanlagen der Landeshauptstadt München (Grünanlagengebührensatzung) wird
gemäß Anlage 1 beschlossen.
2. Der Antrag Nr. 20-26 / A 03604 von Herrn Stadtrat Alexander Reissl und Frau Stadträtin
Dr. Evelyne Menges vom 02.02.2023 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
- Grünanlagengebührensatzung
- Sondernutzungsgebührensatzung
- Kultur- und Strandveranstaltungen
Ortsangabe -/-
Nachtrag