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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 6. Dezember 2006, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 5.
5.
Änderung der Bezirksausschuss-Satzung
Übertragung des Entscheidungsrechtes bei
der Schließung dezentraler Kultureinrichtungen auf die
Bezirksausschüsse
Antrag Nr. 1795 des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach vom 14.01.2004
Kurzinfo:
Anlass:
Antrag, das Entscheidungsrecht bezüglich der Schließung dezentraler Kultureinrichtungen auf die BAs zu übertragen, mindestens aber ein Anhörungsrecht einzuräumen. Vertagung nach Behandlung in der BA-Satzungskommission am 19.07.2005, damit die BAs darlegen können, wie sie bei Konsolidierungskonzepten des Stadtrates beteiligt werden möchten.
Inhalt:
Überwiegend erachten die BAs ein Anhörungsrecht für ausreichend, fünf verlangen ein Entscheidungsrecht. Der BA 15 schlägt ein Modell vor, das vorsieht, den BAs Schließungsabsichten mind. 6 Monate vorher mitzuteilen. Daran soll sich eine max. 6-wöchige Bedenkzeit anschließen, ob damit Einverständnis besteht. Im negativen Fall sollen die BAs 3 Monate Zeit haben, Alternativen zur Schließung zu entwickeln. Vom Direktorium und der BA-Satzungskommission wird ein derartiges starres Modell abgelehnt, da bei Schließungsfällen ein flexibles Vorgehen erforderlich ist, das den Umständen des Einzelfalles angepasst ist. Dies gilt auch für die Forderung eines Entscheidungsrechtes. In den Fällen der Schließung von dezentralen Kultureinrichtungen kann den Bezirksausschüssen nur ein in der Praxis bereits bestehendes Anhörungsrecht gewährt werden.
Entscheidungsvorschlag:
Das in Ziff. 2 BA-Katalog (Kulturreferat) bestehende Anhörungsrecht wird auch auf Schließungen ausgedehnt.
Gesucht werden kann im RIS auch unter:
Schließung, dezentrale Kultureinrichtungen