HINWEIS:

Auf Mobilgeräten (Android/IOS) können aus Sicherheitsgründen keine externen Dateien geladen werden, daher funktionieren die Links zu den Dokumenten nicht! Bitte öffnen Sie diese direkt aus einem Dateibrowser.

Außerdem können auf Grund dessen auch keine Style-Anweisungen und Icons geladen werden, somit ist die Darstellung unvollständig.

RIS Internet "TOP Download"

(Download erfolgte am 23.07.2024 12:50:38)
- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 13. Dezember 2006, 09:00 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 3.

3.
Änderung der Bezirksausschuss-Satzung Übertragung des Entscheidungsrechtes bei der Schließung dezentraler Kultureinrichtungen auf die Bezirksausschüsse Antrag Nr. 1795 des Bezirksausschusses des 16. Stadtbezirkes Ramersdorf-Perlach vom 14.01.2004

02-08 / V 09157 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Antrag, das Entscheidungsrecht bezüglich der Schließung dezentraler Kultureinrichtungen auf die BA’s zu übertragen, mindestens aber ein Anhörungsrecht einzuräumen. Vertagung nach Behandlung in der BA-Satzungskommission am 19.07.2005, damit die BA’s darlegen können, wie sie bei Konsolidierungskonzepten des Stadtrates beteiligt werden möchten. Inhalt: Überwiegend erachten die BA’s ein Anhörungsrecht für ausreichend, fünf verlangen ein Entscheidungsrecht. Der BA 15 schlägt ein Modell vor, das vorsieht, den BA’s Schließungsabsichten mind. 6 Monate vorher mitzuteilen. Daran soll sich eine max. 6-wöchige Bedenkzeit anschließen, ob damit Einverständnis besteht. Im negativen Fall sollen die BA’s 3 Monate Zeit haben, Alternativen zur Schließung zu entwickeln. Vom Direktorium und der BA-Satzungskommission wird ein derartiges starres Modell abgelehnt, da bei Schließungsfällen ein flexibles Vorgehen erforderlich ist, das den Umständen des Einzelfalles angepasst ist. Dies gilt auch für die Forderung eines Entscheidungsrechtes. In den Fällen der Schließung von dezentralen Kultureinrichtungen kann den Bezirksausschüssen nur ein in der Praxis bereits bestehendes Anhörungsrecht gewährt werden. Entscheidungsvorschlag: Das in Ziff. 2 BA-Katalog (Kulturreferat) bestehende Anhörungsrecht wird auch auf Schließungen ausgedehnt. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Schließung, dezentrale Kultureinrichtungen

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )