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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 29. November 2006, 10:30 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 11.

11.
Veränderungssperre Nr. 643 Fürstenrieder Straße 21 Flurstück Nr. 295 Gemarkung Laim Stadtbezirk 25 - Laim Erste Verlängerung nach § 17 Abs. 1 BauGB (Bebauungsplan Nr. 1963)

02-08 / V 09150 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 643. Inhalte Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB, die die Errichtung einer Vergnügungsstätte, die Errichtung von Tankstellen in Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen oder deren Änderung oder Nutzungsänderung in solche zum Inhalt haben, dürfen nicht durchgeführt werden; erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen des Grundstückes und baulicher Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.Für das obengenannte Grundstück wurde zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre erlassen, die demnächst außer Kraft tritt. Entscheidungsvorschlag Die Veränderungssperre Nr. 643 wird gemäß § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr verlängert. Gesucht werdenkann im RIS auch nach Fürstenrieder Straße 21 ehemaliges Kaufhaus Beck

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)