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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 28. Februar 2007, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 3.
3.
Veränderungssperre Nr. 641
Bauweberstraße/Rothspitzstraße (ohne Nummer)
Flurstück Nr. 604/100
Gemarkung Forstenried
Stadtbezirk 19 –Thalkirchen-Obersendling-
Forstenried-Fürstenried-Solln
Erneuter Erlass nach § 17 Abs. 3 BauGB
(Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739)
Kurzinfo:
Anlass
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.12.2004, die Planung für die Verlängerung der Stäblistraße zwischen Forstenrieder Allee und Anschlussstelle BAB A 95/München-Fürstenried (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739) weiter zu verfolgen, und vom 24.01.2007, das begonnene Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 1739 mit höchster Priorität weiter zu bearbeiten.
Inhalt
Für das obengenannte Grundstück in Forstenried wurde zur Sicherung der Planung mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 04.02.2004 (Satzung vom 18.02.2004) eine Veränderungssperre erlassen. Sie tritt nach zweimaliger Verlängerung mit Ablauf des 01.04.2007 außer Kraft. Zur weiteren Sicherung der Planung ist ein erneuter Erlass der Veränderungssperre erforderlich.
Entscheidungsvorschlag
Die Veränderungssperre Nr. 641 wird gem. § 17 Abs. 3 BauGB neu erlassen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Veränderungssperre Nr. 641Bauweberstraße /Rothspitzstraße (ohne Nummer)Flurstück Nr. 604/100Erneuter Erlass nach § 17 Abs. 3 BauGB