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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 28. März 2007, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 1.
1.
Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten
Bezahlung nach § 18 TVöD
-
02-08 / A 03622 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Die Feststellung von Leistungen erfolgt anhang von "Zielvereinbarungen" oder "systematischer Leistungsbewertung." Eine systematische Leistungsbewertung erfolgt nach dem "ertüchtigten Kriterienkatalog" oder anhand der "Ergebnismessung von Gruppen." Ein Einführungsplan stellt sicher, dass die Instrumente stufenweise starten und die Akteure nach und nach mit dem Leistungsentgelt vertraut werden. Die Inhalte der Dienstvereinbarung sind für den Beamtenbereich sinngemäß anzuwenden. Dabei sind die beamtenrechtlichen Regelungen einzuhalten. Aus Gründen der Rechtsklarheit ist der Bezirkstarifvertrag vom 26.05.2003, der zw. ver.di und dem KAV Bayern zur Leistungsbezahlung abgeschlossen wurde, einvernehmlich aufzuheben. Dem Abschluss der Dienstvereinbarung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird zu Fortschreibungen der Dienstvereinbarung mit dem GPR, welche die dargestellten Grundzüge nicht berühren, ermächtigt. Der Übertragung der Regelungen für das Leistungsentgelt auf den Beamtenbereich wird im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Regelungen zugestimmt. Der KAV Bayern wird ermächtigt, nach Abschluss der Dienstvereinbarung einen Aufhebungstarifvertrag mit ver.di zu schließen. Gesucht werden kann im RIS nach Leistungsentgelt, leistungsorientierte Bezahlung, Dienstvereinbarung, Leistungsprämie, Personalentwicklung, Geld