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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 25. April 2007, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 6.
6.
Veränderungssperre
Erlass nach § 14 BauGB
Veränderungssperre Nr. 644
Meglingerstraße 6
Flurstück Nr. 252/0
Gemarkung Forstenried
(Bebauungsplan Nr. 1985)
Stadtbezirk 19 Thalkirchen-Obersendling-
Forstenried-Fürstenried-Solln
Kurzinfo:
Anlass
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 28.06.2006, zur Sicherung von Gewerbestandorten im Sinne des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms der LH München und zur Sicherung der bestehenden Zentren gemäß Zentrenkonzept der LH München im Planungsgebiet Drygalski-Allee/Kistlerhofstraße/Meglingerstraße/Munckerstraße (Bebauungsplan Nr. 1985) weitere Einzelhandelsbetriebe auszuschließen.
Inhalt
Für das Grundstück Flurst. Nr. 252/0 in Forstenried ist zur Sicherung der Planung der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich mit dem Inhalt, dass Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlage nicht beseitigt werden dürfen und dass erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen des Grundstücks und baulicher Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
Entscheidungsvorschlag
Die Veränderungssperre Nr. 644 wird gem. § 14 BauGB erlassen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Veränderungssperre Nr. 644;
Meglingerstraße 6;
Flurstück Nr. 252/0,
Gemarkung Forstenried;
Erlass nach § 14 BauGB