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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 25. April 2007, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 10.

10.
Abgesetzt
Schutz der Münchner Vorgärten - Förmliche Aufhebung des § 3 der Satzung der Landeshauptstadt München über Einfriedungen und Vorgärten (Vorgartensatzung) - Planungsrechtliche Situation der Münchner Vorgärten - Weiteres Vorgehen zum Schutz der Münchner Vorgärten

  • 02-08 / A 03607 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)

02-08 / V 09138 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Vorläufiger Beschluss)
Kurzinfo:
Obergerichtliche Rechtsprechung zum Verhältnis Bauordnungsrecht-Bauplanungsrecht (sog. „Aschaffenburger Urteil“, BayVGH, Urteil vom 20.12.2004, Az. 25 B 98.1863)Auftrag der Vollversammlung des Stadtrates vom 28.05.2003 im Zusammenhang mit der Lockerung der Vorgartensatzung für schwierige Grundstückssituationen · Rechtliche Konsequenzen der aktuellen Rechtsprechung auf das gestalterische Ortsrecht der Landeshauptstadt München· Aktuelle Situation der Münchner Vorgärten unter rechtlichen und tatsächlichen Aspekten· Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zur Lockerung der Vorgartensatzung· Instrumente zur Sicherstellung der stadtplanerischen Vorgartensituation und Lösung von Problemlagen im Vollzug · Erlass einer Satzung zur Änderung der Vorgartensatzung· Auftrag an die Verwaltung, den Erhalt und Schutz der Münchner Vorgärten möglichst konsequent sicherzustellen Aschaffenburger UrteilFreiflächengestaltungssatzungAlignementsGartenhäuschenStellplätze