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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 25. April 2007, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 11.

11.
Rechtsschutzmöglichkeiten der Landeshauptstadt München gegen einzelne Ziele des Landesentwicklungsprogramms Bayern 2006 Ergebnisse der fachanwaltschaftlichen Überprüfung

  • 02-08 / A 03716 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)

02-08 / V 09840 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass · Die Ziele des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern 2006 i. S.­ Einzelhandelsgroßprojekte (B II 1.2.1.2), ­ Sonderflughafen Oberpfaffenhofen (B V 1.6.5) und ­ Trassenkorridor für Schnellbahnverbindung zum Flugha-fen (B V 1.6.2)entsprechen nicht den Positionen der Landeshauptstadt Mün-chen. · Umfassende Betrachtung hat zu dem Ergebnis geführt, dass verschiedene grundsätzliche Möglichkeiten zur Verfügung ste-hen, um die Interessen der Stadt schon im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen in Genehmigungs- oder anderen Ver-fahren wirksam einzubringen. Inhalt · Darlegung der Rechtspositionen zu den drei entsprechenden Zielen des LEP Bayern 2006 nach Überprüfung durch einen Fachanwalt. Entscheidungsvor-schlag · Kenntnisnahme von den Rechtsschutzmöglichkeiten der Lan-deshauptstadt München gegen einzelne Ziele des LEP Bayern 2006. · Von Rechtsschutzmöglichkeiten hinsichtlich der beiden LEP-Ziele B II 1.2.1.2 (Einzelhandelsgroßprojekte) und B V 1.6.5 (Nutzung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen durch den Geschäftsreiseverkehr) wird Abstand genommen. · Auftrag an das Planungsreferat wird nach Abschluss der Prü-fung durch den Fachanwalt zum LEP-Ziel B V 1.6.2 (Trassen-korridor für Schnellbahnverbindung) dem Stadtrat erneut zu berichten. Gesucht werden kann im RIS auch nach Landesentwicklungsprogramm Bayern

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (vertagt )