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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 14. Juni 2007, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
Sitzungsort:
Markthalle München
TOP 2.
2.
Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM);
Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten
Bezahlung nach § 18 TVöD
Kurzinfo:
Stichwort:
Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD
Anlass:
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst regelt in § 18 TVöD das Leistungsentgelt. Danach ist das jeweilige System zur leistungsbezogenen Bezahlung betrieblich zu vereinbaren. Die Dienstvereinbarung der Landeshauptstadt München (DV-LoB) gilt nicht für die Beschäftigten der Eigenbetriebe. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München hat mit der örtlichen Personalvertretung eine Dienstvereinbarung erarbeitet.
Inhalt:
Der spezifischen Struktur und Aufgabenstellung des Abfallwirtschaftsbetriebes wurde im neuen System Rechnung getragen. Die Feststellung von Leistungen erfolgt anhand eines Kombimodells, dass entsprechend der festgelegten Kriterien Zielvereinbarungen in Kombination mit einer systematischen Leistungsbewertung zulässt. Ein Einführungsplan stellt sicher, dass die Akteure nach und nach mit dem Leistungsentgelt vertraut werden. Die Inhalte der Dienstvereinbarung sind für den Beamtenbereich sinngemäß anzuwenden. Dabei sind die beamtenrechtlichen Regelungen einzuhalten.
Entscheidungsvorschlag:
Dem Abschluss der Dienstvereinbarung wird zugestimmt. Der Übertragung der Regelungen für das Leistungsentgelt auf den Beamtenbereich wird im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Regelungen zugestimmt.
Gesucht werden kann auch nach:
Personal, Leistungsentgelt, leistungsorientierte Bezahlung, Dienstvereinbarung