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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 14. Juni 2007, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
Sitzungsort:
Markthalle München

TOP 7.

7.
"Konzept Soziale Mietobergrenzen" (KSM) Umsetzung und Auswirkungen des Beschlusses der Vollversammlung des Stadtrates vom 26.07.2006 unter Einbeziehung von Mieterhöhungen bspw. durch Nachholung von Aufwendungsverzichten bei Wohnungen des Sozialen Wohnungsbaus (1. Förderweg)

02-08 / V 09896 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 26.07.2006 Inhalt: Im Rahmen der üblichen Mietpreisfestsetzung, unter Berücksichtigung des KSM, übernimmt das Kommunalreferat künftig im Zuge von Mietanpassungen auch die Überprüfung des Einkommens der Mieter, soweit diese das beantragen. Das KSM wird künftig grundsätzlich auch bei Kostenmietberechnungen im 1. Förderweg des Sozialen Wohnungsbaus angewandt, bei denen es zu Überschreitungen der KSM-Obergrenzen und damit zu Wertungswidersprüchen zwischen gebundenem und ungebundenem Wohnungsbestand kommen würde. Sofern bisher geleistete Aufwendungsverzichte durch Neuberechnung der Kostenmieten nachzuholen sind, werden die Mieterhöhungen im Bedarfsfall auf mehrere Schritte verteilt und auf max. 1,- €/m²/p.a. pro Mietanpassung festgesetzt. Entscheidungsvorschlag: -Die aufgrund des modifizierten KSM-Beschlusses vom 26.07.2006 im Rahmen der Prüfung von Mieteranträgen vorzunehmende Ermittlung des anrechenbaren Einkommens im Sinne des § 9 WoFG wird grundsätzlich vom Kommunalreferat selbst durchgeführt. -Zur Deckung des Mehraufwands wird das POR gebeten, die stellenplanmäßige Voraussetzung durch Zuschaltung einer halben Stelle zu schaffen. -Die Kostenmietfestsetzung für Sozialwohnungen des 1. Förderwegs erfolgt künftig auch im gebundenen Wohnungsbestand grundsätzlich unter Beachtung der Mietobergrenzen des KSM. -Bei Fortschreibung der KS

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )