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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 14. Juni 2007, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
Sitzungsort:
Markthalle München
TOP 7.
7.
"Konzept Soziale Mietobergrenzen" (KSM)
Umsetzung und Auswirkungen des
Beschlusses der Vollversammlung des
Stadtrates vom 26.07.2006
unter Einbeziehung von Mieterhöhungen bspw.
durch Nachholung von Aufwendungsverzichten
bei Wohnungen des Sozialen Wohnungsbaus
(1. Förderweg)
Kurzinfo:
Anlass: Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 26.07.2006
Inhalt: Im Rahmen der üblichen Mietpreisfestsetzung, unter Berücksichtigung des KSM, übernimmt das Kommunalreferat künftig im Zuge von Mietanpassungen auch die Überprüfung des Einkommens der Mieter, soweit diese das beantragen.
Das KSM wird künftig grundsätzlich auch bei Kostenmietberechnungen im 1. Förderweg des Sozialen Wohnungsbaus angewandt, bei denen es zu Überschreitungen der KSM-Obergrenzen und damit zu Wertungswidersprüchen zwischen gebundenem und ungebundenem Wohnungsbestand kommen würde.
Sofern bisher geleistete Aufwendungsverzichte durch Neuberechnung der Kostenmieten nachzuholen sind, werden die Mieterhöhungen im Bedarfsfall auf mehrere Schritte verteilt und auf max. 1,- €/m²/p.a. pro Mietanpassung festgesetzt.
Entscheidungsvorschlag:
-Die aufgrund des modifizierten KSM-Beschlusses vom 26.07.2006 im Rahmen der Prüfung von Mieteranträgen vorzunehmende Ermittlung des anrechenbaren Einkommens im Sinne des § 9 WoFG wird grundsätzlich vom Kommunalreferat selbst durchgeführt.
-Zur Deckung des Mehraufwands wird das POR gebeten, die stellenplanmäßige Voraussetzung durch Zuschaltung einer halben Stelle zu schaffen.
-Die Kostenmietfestsetzung für Sozialwohnungen des 1. Förderwegs erfolgt künftig auch im gebundenen Wohnungsbestand grundsätzlich unter Beachtung der Mietobergrenzen des KSM.
-Bei Fortschreibung der KS