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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 4. Oktober 2007, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 27.
27.
Unterrichtspflichtzeit von Lehrkräften an beruflichen Schulen
- Fachlehrerinnen und Fachlehrer
- Unterricht in den Fächern Darstellung,
Gestaltungslehre/Kunstbetrachtung, Gestaltung und Medien
an Fachoberschulen in der Ausbildungsrichtung Gestaltung
Kurzinfo:
Anlass
Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 25.04.2007 und vom 02.07.2007
Inhalt
Die Unterrichtspflichtzeit einer Fachlehrkraft (gehobener Dienst) von 28 Wochenstunden (nach Altersstaffelung von 27,5 bzw. 27), die sowohl bei der Vermittlung fachpraktischer als auch fachtheoretischer Lerninhalte eingesetzt ist, verringert sich je nach dem Anteil des Einsatzes zur Vermittlung fachtheoretischer Lerninhalte auf 25 bis 27 Wochenstunden (bei Altersstaffelung jeweils zusätzlich um eine bzw. eine halbe Wochenstunde reduziert).
Lehrkräfte des höheren Dienstes, die in den Fächern Darstellung, Gestaltungslehre/Kunstbetrachtung, Gestaltung und Medien an einer Fachoberschule in der Ausbildungsrichtung Gestaltung unterrichten, haben eine Unterrichtspflichtzeit von 24 Wochenstunden (nach Altersstaffelung von 23,5 bzw. 23).
Entscheidungsvorschlag
Den aufgeführten Änderungen der Unterrichtspflichtzeit im Bereich des Lehrdienstes wird zugestimmt.