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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 19. September 2007, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 6.

6.
Gemeinnützige Wohnungsfürsorge AG München - GEWOFAG - Zustimmungsermächtigung für die Vertreterinnen und Vertreter der Landeshauptstadt München in den jeweiligen Gesellschaftsgremien zu Erhöhung der Beteiligung an der Wohnforum München GmbH

02-08 / V 10635 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Gesellschafterversammlung der Wohnforum München gemeinnützige GmbH; Ausscheiden der bisherigen Mitgesellschafter · Arbeiterwohlfahrt Kreisverband München Stadt e.V. und · Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – LandesverbandBayern e.V. Inhalte · Übernahme der Geschäftsanteile durch die bereits am Wohnforum beteiligte städtische Wohnungsbaugesellschaft GEWOFAG; zweckmäßige und zukunftsorientierte Abrundung des wohnungswirtschaftlichen Angebots der GEWOFAG durch Übernahme der Mehrheitsbeteiligung am Wohnforum (insgesamt 60 v.H.) · Enge Kooperation in der sozialen Wohnungsfürsorge und Planung weiterer Folgeprojekte Entscheidungsvorschlag Übernahme der Geschäftsanteile zum Nominalwert durch die GEWOFAG Gemeinnützige Wohnungsfürsorge AG München: · Erhöhung der Beteiligung der GEWOFAG am Stammkapital des Wohnforums von 11.000,-- € (=20 v.H.) um 22.000,-- € (= 40 v.H.) auf 33.000,-- € (= 60 v.H.);· Ermächtigung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter der Stadt in den jeweiligen Gesellschaftsgremien der GEWOFAG zur Zustimmung zur geplanten Aufstockung;· Beauftragung des Planungsreferates, die Erhöhung der Beteiligung gemäß Art. 96 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Art. 110 BayGO der Regierung von Oberbayern (Rechtsaufsichtsbehörde) anzuzeigen. Gesucht werden kann im RIS auch nach Städtische Wohnungsbaugesellschaften; Wohnungsunternehmen; Beteiligung; Geschäftsanteile; Soziales Stadtteil- und Qua

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag,Gegenstimmen der CSU-Fraktion,FDP,end.Entscheid.d.d.VV)