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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 19. September 2007, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 8.

8.
Mini-Windkraftwerke auf den Dächern der städtischen Wohnungsgesellschaften Antrag Nr. 02-08 / A 03727 der ÖDP vom 25.05.2007

  • 02-08 / A 03727 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

02-08 / V 10692 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Antrag Nr. :02-08 / A 03727 von Frau Stadträtin Mechthild von Walter vom 25.05.2007 Inhalte 1.Genehmigungsfähigkeit: Aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheitsvorsorge, der Stadtgestalt sowie der optischen und akustischen Störung von Bewohnern, Nachbarn und Passanten werden Windkraftanlagen auf Gebäudedächern nur in seltenen Ausnahmefällen genehmigungsfähig sein. 2.Wirtschaftlichkeit: Bei den in München herrschenden durchschnittlichen Windverhältnissen ist die Energieausbeute von Mini-Windkraftwerken gering. Mit einer Amortisationszeit von ca. 167 Jahren und einem Deckungsanteil von 6% des Strombedarfs eines Haushaltes ist keine angemessene Wirtschaftlichkeit zu erwarten. Entscheidungsvorschlag Vom Vortrag wird Kenntnis genommen, wonach die städtischen Wohnungsbaugesellschaften GEWOFAG und GWG nicht aufgefordert werden, Windkraftanlagen zu installieren. Gesucht werden kann im RIS auch nach Windkraft, Kraftwerke, regenerative Energie, Klimaschutz, städtische Wohnungsbaugesellschaften, Baugenehmigung, Genehmigungsfähigkeit, Dachlandschaft

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)