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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 4. Oktober 2007, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 2.
2.
Markthallen München (MHM);
Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten
Bezahlung nach § 18 TVöD
Kurzinfo:
Stichwort:
Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD
Anlass:
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst regelt in § 18 TVöD das Leistungsentgelt. Danach ist das jeweilige System zur leistungsbezogenen Bezahlung betrieblich zu vereinbaren. Die Dienstvereinbarung der Landeshauptstadt München (DV-LoB) gilt nicht für die Beschäftigten der Eigenbetriebe. Die MHM haben mit der örtlichen Personalvertretung eine Dienstvereinbarung erarbeitet.
Inhalt:
Der spezifischen Struktur und Aufgabenstellung der MHM als Eigenbetrieb wurde im neuen System Rechnung getragen. Die Feststellung von Leistungen erfolgt anhand eines Kombimodells, dass entsprechend der festgelegten Kriterien Zielvereinbarungen in Kombination mit einer systematischen Leistungsbewertung zulässt. Die für die Tarifbeschäftigten erarbeiteten Leistungskriterien sind für den Beamtenbereich sinngemäß anzuwenden. Dabei sind die beamtenrechtlichen Regelungen einzuhalten.
Entscheidungsvorschlag:
Dem Abschluss der Dienstvereinbarung wird zugestimmt. Die MHM werden zur Fortschreibung der Dienstvereinbarung mit der örtlichen Personalvertretung, welche die dargestellten Grundzüge nicht berühren, ermächtigt. Der Übertragung der Leistungskriterien auf den Beamtenbereich wird im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Regelungen zugestimmt.
Gesucht werden kann auch nach:
Personal, Leistungsentgelt, leistungsorientierte Bezahlung, Dien