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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 8. Januar 2008, 14:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Umweltschutzausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal

TOP 5.

5.
Lärmminderungsplan für München Ergebnisse der Lärmkartierung nach § 47c BImSchG Weitere Vorgehensweise bei der Aktionsplanung

  • 02-08 / A 04192 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
  • 02-08 / A 04163 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)

02-08 / V 11383 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Aufstellung von strategischen Lärmkarten nach § 47 c BImSchG für den Straßenverkehr, Schienen- verkehr (Straßenbahn und oberirdische U-Bahn) sowie für Gewerbe- und Industriegebiete. Anlass Aufstellung von strategischen Lärmkarten nach § 47 c BImSchG für den Straßenverkehr, Schienenverkehr (Straßenbahn und oberirdische U-Bahn) sowie für Gewerbe- und Industriegebiete. Inhalt: Ergebnisse der strategischen Lärmkarten nach § 47 c BImSchG und die geplante weitere Vorgehensweise bei der Aktionsplanung Entscheidungsvorschlag: Das RGU wird beauftragt, die Lärmkarten entsprechend den Vorgaben der 34. BImSchV im Internet zu veröffentlichen. Das RGU wird beauftragt - im Benehmen mit den zuständigen Referaten - den Aktionsplan auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen und gegebenenfalls der zuständigen staatlichen Behörde weiterzuleiten bzw. sofern die Landeshauptstadt München vom Freistaat Bayern als zuständige Stelle für die Aktionsplanung benannt wird, eigenständig weiter zu verfolgen. Als Wert für die Prüfung ob und inwieweit Lärmaktionspläne zu erstellen sind, werden für den LDEN 70 dB(A) bzw. für den Lnight 60 dB(A) zugrundegelegt.Das RGU wird beauftragt, bei der Stadtkämmerei die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel zu beantragen. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann im RIS auch nach: Lärmminderungsplan, Lärmkartierung, Lärmakti

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (vertagt in die Vollvers. am 23.01.2008, Aenderungsantrag der SPD ist eingebracht. )