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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 27. Februar 2008, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 6.

6.
Veränderungssperre Nr. 641 Bauweberstraße/Rothspitzstraße (ohne Nummer) Flurstück Nr. 604/100 Gemarkung Forstenried Stadtbezirk 19 –Thalkirchen-Obersendling-Forstenried- Fürstenried-Solln Erneuter Erlass nach § 17 Abs. 3 BauGB (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739)

02-08 / V 11608 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.12.2004, die Planung für die Verlängerung der Stäblistraße zwischen Forstenrieder Allee und Anschlussstelle BAB A 95/München-Fürstenried (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739) weiter zu verfolgen, und vom 24.01.2007, das begonnene Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 1739 mit höchster Priorität weiter zu bearbeiten. Inhalt Für das obengenannte Grundstück in Forstenried wurde zur weiteren Sicherung der Planung mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 28.02.2007 (Satzung vom 14.03.2007) erneut eine Veränderungssperre erlassen. Sie tritt mit Ablauf des 01.04.2008 außer Kraft. Zur weiteren Sicherung der Planung ist ein erneuter Erlass der Veränderungssperre erforderlich. Entscheidungsvorschlag Die Veränderungssperre Nr. 641 wird gem. § 17 Abs. 3 BauGB erneut erlassen. Gesucht werden kann im RIS auch nach Veränderungssperre Nr. 641Bauweberstraße/Rothspitzstraße (ohne Nummer)Flurstück Nr. 604/100Erneuter Erlass nach § 17 Abs. 3 BauGB

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag,gegen die Stimmen von B90/Die Grünen/RL)