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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 2. Juli 2008, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 16.

16.
Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) Inschutznahme der Biotopflächen „Restlaubwaldbestände am Perlacher Forst“ (Biotop Nrn. M-618 und M-236) und „Fasangarten – Teilfäche 304.01 (Biotop Nr. M-304.01) als Landschaftsbestandteil durch Rechtsverordnung gemäß Art. 12 Abs. 1 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)

08-14 / V 00298 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Anlass für die Inschutznahmeverfahren ist der Auftrag der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.04.2004 an das Planungsreferat–Untere Naturschutzbehörde im Rahmen der Bekanntgabe des Ergebnisses der Aktualisierung der Biotopkartierung, die Unterschutzstellungen zur rechtlichen Sicherung der Biotope kontinuierlich weiter zu betreiben. Inhalte Darlegung der im Inschutznahmeverfahren nach Art 46 Bayerisches Naturschutzgesetz vorgebrachten Anregungen und Bedenken, rechtlichen Würdigung durch die Untere Naturschutzbehörde sowie Inschutznahme der Biotopflächen „Restlaubwaldbestände am Perlacher Forst“( Biotop Nrn. M-618 und M-236) und „Fasangarten -Teilfläche 304.01“ (Biotop Nr. M-304.01) als Landschaftsbestandteil durch Erlass einer Rechtsverordnung gemäß Art. 12 Abs. 1 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG ) Entscheidungsvorschlag Der Stadtrat stimmt der Würdigung der im Öffentlichkeitsverfahren vorgebrachten Anregungen und Bedenken zu.Die Verordnungen der Landeshauptstadt München über den Schutz der Landschaftsbestandteile „Restlaubwaldbestände am Perlacher Forst“ (Biotop Nrn. M-618 und M-236) und „Fasangarten -Teilfläche 304.01“ (Biotop Nr. M-304.01) werden beschlossen. Gesucht werden kann im RIS auch nach Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG)Inschutznahme der Biotopflächen „Restlaubwaldbestände am Perlacher Forst“( Biotop Nrn. M-618 und M-236) und„Fasangarten -Teilflä

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )