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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 15. Oktober 2008, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 7.
7.
Schutz der Münchner Vorgärten
a) Förmliche Aufhebung des § 3 der Satzung der
Landeshauptstadt München
über Einfriedungen und Vorgärten (Vorgartensatzung)
b) Planungsrechtliche Situation der Münchner Vorgärten
c) Weiteres Vorgehen zum Schutz der Münchner
Vorgärten
d) Zulassung von Carports in offener Bauweise vor be-
bestehenden Garagenzufahrten;
Empfehlung Nr. 02-08 / E 00613 der
Bürgerversammlung
des Stadtbezirkes Laim vom 09.11.2006
Kurzinfo:
Anlass
Obergerichtliche Rechtsprechung zum Verhältnis Bauordnungsrecht-Bauplanungsrecht (sog. „Aschaffenburger Urteil“, BayVGH, Urteil vom 20.12.2004, Az. 25 B 98.1863)
Auftrag der Vollversammlung des Stadtrates vom 28.05.2003 im Zusammenhang mit der Lockerung der Vorgartensatzung für schwierige Grundstückssituationen
Inhalt
Rechtliche Konsequenzen der aktuellen Rechtsprechung auf das gestalterische Ortsrecht der Landeshauptstadt München
Aktuelle Situation der Münchner Vorgärten unter rechtlichen und tatsächlichen Aspekten
Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zur Lockerung der Vorgartensatzung
Instrumente zur Sicherstellung der stadtplanerischen Vorgartensituation und Lösung von Problemlagen im Vollzug
Geltungsbereich der Carport-Richtlinie
Entscheidungsvorschlag
Erlass einer Satzung zur Änderung der Vorgartensatzung
Auftrag an die Verwaltung, den Erhalt und Schutz der Münchner Vorgärten im Vollzug bürgerinnen-/bürger- und praxisnah umzusetzen
Berücksichtigung von Lösungen für Problemlagen
Gesucht werden
kann im RIS auch
nach
Aschaffenburger Urteil
Freiflächengestaltungssatzung
Alignements
Gartenhäuschen
Stellplätze
Carport-Richtlinie