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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 29. Oktober 2008, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 19.
19.
Neuerungen im EU-Beihilferecht;
- Anwendung der neuen De-minimis-Verordnung auf kommunale Bürgschaften
- Mitteilung der Europäischen Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften
Kurzinfo:
Anlass für diese Beschlussvorlage sind
- die sogenannten De-minimis-Verordnung, die zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist und bis zum Jahr 2013 gilt.
- die Mittelung der Europäischen Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften (im weiteren Bürgschaftsmitteilung).
Darstellung der Auswirkungen der Neuerungen im EU-Beihilferecht insbesondere auf die Ausreichung kommunaler Bürgschaften.
Entscheidungsvorschlag:
1. Die Neuerungen im EU-Beihilferecht, insbesondere das Inkrafttreten der neuen De-minimis-Verordnung zum 01.01.2007, werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Bürgschaftsregelung der Landeshauptstadt München gemäß Anlage wird zugestimmt.
3. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Gesucht werden kann im RIS auch unter: De-minimis, Bürgschaften, EU-Recht, Beihilfe