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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 19. November 2008, 13:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 7.

7.
Schutz der Münchner Vorgärten a) Förmliche Aufhebung des § 3 der Satzung der Landeshauptstadt München über Einfriedungen und Vorgärten (Vorgartensatzung) b) Planungsrechtliche Situation der Münchner Vorgärten c) Weiteres Vorgehen zum Schutz der Münchner Vorgärten d) Zulassung von Carports in offener Bauweise vor bestehenden Garagenzufahrten; Empfehlung Nr. 02-08 / E 00613 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes Laim vom 09.11.2006

08-14 / V 01017 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Obergerichtliche Rechtsprechung zum Verhältnis Bauordnungsrecht-Bauplanungsrecht (sog. „Aschaffenburger Urteil“, BayVGH, Urteil vom 20.12.2004, Az. 25 B 98.1863) Auftrag der Vollversammlung des Stadtrates vom 28.05.2003 im Zusammenhang mit der Lockerung der Vorgartensatzung für schwierige Grundstückssituationen Inhalt Rechtliche Konsequenzen der aktuellen Rechtsprechung auf das gestalterische Ortsrecht der Landeshauptstadt München Aktuelle Situation der Münchner Vorgärten unter rechtlichen und tatsächlichen Aspekten Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zur Lockerung der Vorgartensatzung Instrumente zur Sicherstellung der stadtplanerischen Vorgartensituation und Lösung von Problemlagen im Vollzug Geltungsbereich der Carport-Richtlinie Entscheidungsvorschlag Erlass einer Satzung zur Änderung der Vorgartensatzung Auftrag an die Verwaltung, den Erhalt und Schutz der Münchner Vorgärten im Vollzug bürgerinnen-/bürger- und praxisnah umzusetzen Berücksichtigung von Lösungen für Problemlagen Gesucht werden kann im RIS auch nach Aschaffenburger Urteil Freiflächengestaltungssatzung Alignements Gartenhäuschen Stellplätze Carport-Richtlinie

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (vertagt in die nächste Sitzung des Ausschusses )