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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 16. Dezember 2008, 14:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Finanzausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 5.

5.
Erhebung von Zweitwohnungsteuer in der Landeshauptstadt München nach der Einführung einer Einkommensgrenze durch den Bayerischen Gesetzgeber

  • 08-14 / A 00501 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)

08-14 / V 01353 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Durch Gesetz vom 22.7.2008 hat der Bayerische Landtag in Art. 3 Abs. 3 des Bayer. Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) neue Sätze 2 bis 7 eingefügt, durch die Steuerpflichtige, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt, von der Zweitwohnungsteuer ausgenommen werden. Die Regelung tritt am 1.1.2009 in Kraft. Die Beschlussvorlage stellt die Entwicklung der Zweitwohnungsteuer seit deren Einführung dar. Zudem wird die Neuregelung sowie deren finanzielle und personelle Auswirkungen dargestellt. Es werden vier zusätzliche Stellen zur Umsetzung der Einkommensgrenze geschaffen. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Zweitwohnungsteuer, Einkommensgrenze, Kommunalabgaben

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag,gegen die Stimmen der FDP-Fraktion,endg.Entscheidung d.d.Vollversammlung)