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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 11. Februar 2009, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 5.

5.
Veränderungssperre Erneuter Erlass nach § 17 Abs. 3 BauGB Veränderungssperre Nr. 641 Bauweberstraße/Rothspitzstraße (ohne Nummer) Flurstück Nr. 604/100 Gemarkung Forstenried (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739) Stadtbezirk 19 Thalkirchen-Obersendling- Forstenried-Fürstenried-Solln

08-14 / V 01604 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.12.2004, die Planung für die Verlängerung der Stäblistraße zwischen Forstenrieder Allee und Anschlussstelle BAB A 95/München- Fürstenried (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739) weiter zu verfolgen, und vom 24.01.2007, das begonnene Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 1739 mit höchster Priorität weiter zu bearbeiten. Inhalt Für das obengenannte Grundstück in Forstenried wurde zur weiteren Sicherung der Planung mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 27.02.2008 (Satzung vom 11.03.2008) erneut eine Veränderungssperre erlassen. Sie tritt mit Ablauf des 01.04.2009 außer Kraft. Zur weiteren Sicherung der Planung ist ein erneuter Erlass der Veränderungssperre erforderlich. Entscheidungsvorschlag Die Veränderungssperre Nr. 641 wird gem. § 17 Abs. 3 BauGB erneut erlassen. Gesucht werden kann im RIS auch nach Veränderungssperre Nr. 641 Bauweberstraße/Rothspitzstraße (ohne Nummer) Flurstück Nr. 604/100 Erneuter Erlass nach § 17 Abs. 3 BauGB

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag,gegen die Stimmen von B90/Grüne/RL,FW,DIE LINKE,BM Monatzeder)