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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 1. April 2009, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 2.
2.
Stadtsparkasse München;
Änderung des Bayerischen Sparkassengesetzes;
Einheitliche Arbeitgeberstellung
der Landeshauptstadt München
Kurzinfo:
Die Zuständigkeit für die Dienstkräfte der Stadtsparkasse München wird inFortführung der bisherigen Delegationsentscheidungen gem Art. 12 Abs. 1 Sparkassengesetz rückwirkend ab 29.06.2008 auch für Arbeiter, Arbeiterinnen und Auszubildende auf den Verwaltungsrat der Sparkasse übertragen. Ergänzend zu den Beschlüssen vom 15.01.1974 und vom 02./10.12.1986 wird auch die Regelung der Dienstverhältnisse für die Arbeiterinnen und Arbeiter (Küchen- und Heimpersonal) und Auszubildenden der Sparkasse, deren Arbeits- / Ausbildungsvertrag ab dem 29.05.2008 abgeschlossen worden ist, auf den Verwaltungsrat der Stadtsparkasse München übertragen.Gesucht werden kann auch im RIS nach Delegation, Stadtsparkasse München, Bayeerisches Sparkassengesetz, Einheitlicher Arbeitnehmerbegriff, Dienstverhältnisse der Sparkasse