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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 7. Juli 2009, 14:15 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Bauausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 7.

7.
Neugestaltung des Platzes am Harkortweg Erneuerungsmaßnahme mit Neuprofilierung der Heinrich-Groh-Straße im 12. Stadtbezirk Schwabing-Freimann Projektkosten (Kostenobergrenze): 1.100.000 € 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung (SB) 2. Änderung des Entwurfes des Mehrjahresinvestitionsprogrammes 2009 - 2013 beim UA 6300 "Gemeindestraßen" (VB)

08-14 / V 02253 (Typ: Beschlussvorlage SB+VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Der Bauausschuss des Stadtrates hat mit Beschluss vom 11.02.2003 das Ergebnis des im Frühjahr 2002 durchgeführten Plangutachtens zur Kenntnis genommen und das Baureferat beauftragt, für die Umgestaltung der Heinrich-Groh-Straße mit dem Vorplatz vor der St.-Nikolaus-Kirche und die Aufwertung der Unterführung dem Stadtrat ein Bedarfsprogramm vorzulegen, sobald die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung geschaffen sind. Mittlerweile sind die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Bebauung des Grundstücks an der Heinrich-Groh-Straße / Harkortweg herbeigeführt, so dass nach Abschluss der Hochbau- maßnahme des Studentenwohnheims die Neugestaltung des Platzes realisiert werden kann. Zusätzlich soll aufgrund des schadhaften Straßenzustands die Heinrich-Groh-Straße im Gesamtverlauf bis zur Situlistraße erneuert und verbessert werden. Inhalt In dem Beschluss werden der Bedarf und das Grobkonzept sowie die Kosten und Finanzierung dargestellt. Entscheidungsvorschlag Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung mit einer Kostenobergrenze von 1.100.000 € wird erteilt. Das Baureferat wird beauftragt, die Entwurfsplanung zu erarbeiten und die Projektgenehmigung herbeizuführen. Die Änderung des Entwurfes des Mehrjahresinvestitions- programmes 2009 – 2013 wird genehmigt. Gesucht werden kann auch nach: - „Nikolausplatz“ - Studentenwohnheim

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag,ü.Ziffer 2 des Ref.Antrag wird durch die Vollverammlung endgültig entschieden)