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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 21. Oktober 2009, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 5.
5.
Beförderungswartezeiten im Bereich des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr München bei Beförderungen in ein Amt der Besoldungsgruppen A11 und A12
Kurzinfo:
Anpassung der Beförderungswartezeiten im Bereich des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (Einsatzdienst) der Berufsfeuerwehr München bei Beförderungen in ein Amt der BesGr. A 11 bzw. A 12 an personalwirtschaftliche Erfordernisse. Die Beförderungswartezeiten im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr) für Beförderungen in ein Amt der Besoldungsgruppe A 11 bzw. A 12 werden mit Wirkung vom 01.11.2009 wie folgt festgelegt: Für Beförderungen in ein Amt der BesGr. A 11 bzw. A 12 ist im Bereich des Einsatzdienstes bei einem Gesamturteil "übertrifft die Anforderungen in herausragender Weise" keine Wartezeit, bei einem Gesamturteil "übertrifft die Anforderungen deutlich" eine zusätzliche Wartezeit von 1 Jahr und bei einem Gesamturteil "erfüllt die Anforderungen in vollem Umfang" eine zusätzliche Wartezeit von 2 Jahren zu durchlaufen. Soweit sich aufgrund des Gesamturteils einer folgenden dienstlichen Beurteilung eine kürzere Beförderungswartezeit ergibt, wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten diese herangezogen. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Gesucht werden kann auch im RIS nach Beförderungswartezeiten, Berufsfeuerwehr, Einsatzdienst