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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 10. November 2009, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Umweltschutzausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
TOP 4.
4.
Überschwemmungsgebiet an der Würm;
Festsetzungsverfahren nach Art. 61 e BayWG, Verordnung der Landeshauptstadt München über das Überschwemmungsgebiet an der Würm innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München von Flusskilometer 8.900 bis Flusskilometer 19.100
(ÜberschwemmungsgebietsV Würm)
-
08-14 / A 01187 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Anlass
Fests. des Überschwemmungsgebietes an der Würm durch eine Überschwemmungsgebietsverordnung nach Art. 61e Bay. Wassergesetz
Inhalt
Die Hochwasserereignisse d. vergangenen Jahre haben deutlich gemacht, dass es erforderlich ist Überschwemmungsgeb. festzusetzen, um möglichen Hochwasserschäden vorzubeugen. Bei der Ermittlung von Überschwemmungsgeb. wird ein Hochwasserereignis zu Grunde gelegt, das statistisch mindestens einmal in 100 Jahren (HQ100) erreicht oder überschritten wird (Bemessungshochw.). Diese Daten werden von den WWÄ. aufbereitet, in Karten als Überschwemmungsg. dargestellt, und an die zust. Kreisverwaltungsbeh. übermittelt. Die Kreisverwaltungsbeh. sind verpflichtet, Überschwemmungsgebiete an Gewässern mit hohem Schadenspotenzial durch Rechtsvero. festzusetzen (Art. 61 e Abs. 1 BayWG). Der vorl. Entw. einer Überschwemmungsgebietsvero. wurde mit allen Fachdienstst. abgestimmt und im Rahmen der Öffentlichkeitsbet. mit den entspr. Plänen des Überschwemmungsgeb. vom 19.06.09 bis 20.07.09 zur allgemeinen Einsicht beim Referat für Gesundheit und Umwelt ausgelegt. Die Überschwemmungsgebietsvero. regelt die genehmigungspflichtigen Tatbestände nach Art. 61h BayWG, die Anf. an Anl. zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die Prüfpflichten für Heizölverbraucheranlagen und die entsprechenden Ausnahmetatbestände.
Entscheidungsvorschlag ---
Gesucht werden kann im RIS auch nach:
Überschwemmungsgebiet