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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 19. November 2009, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
TOP 4.
4.
Der Verkauf von Einwegverpackungen in städtischen
Gebäuden und auf städtischem Grund wird für
Lebensmittelbetriebe unter Auflagen erlaubt
Antrag Nr. 08-14 / A 00712 von Herrn StR Georg
Schlagbauer vom 31.03.2009
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08-14 / A 01203 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 00712 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Stichwort
Verkauf von Einwegverpackungen
Anlass
Antrag Nr. 08-14 / A 00712 von Herrn Stadtrat Georg Schlagbauer vom 31.03.2009
Inhalt
Der Zielkonflikt Abfallvermeidung contra Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für Gewerbetreibende in städtischen Gebäuden und auf städtischen Grundstücken wird durch eine differenzierende Regelung entschärft. Das Einwegverbot bleibt aufrecht erhalten. Die Ausgabe von Speisen, die nicht vor Ort sofort verzehrt werden und aus hygienischen Gründen in Einwegverpackungen/-behältnissen angeboten werden müssen, sowie die Ausgabe von Getränken, die nicht vor Ort in Einwegbehältnisse eingefüllt werden, werden als besondere Einzelfälle im Sinne des § 4 Abs. 10 der städtischen Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung angesehen und ausnahmsweise zugelassen.
Entscheidungsvorschlag
Lebensmittelbetriebe dürfen Speisen, die nicht sofort verzehrt wer-den und aus hygienischen Gründen in Einwegverpackungen/-behältnissen angeboten werden, sowie Getränke, die nicht vor Ort in Einwegbehältnisse eingefüllt werden, künftig in Einwegver-packungen/-behältnissen verkaufen.
Gesucht werden kann auch nach:
Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung, Mehrweggebot, Einwegverbot, Einwegverpackungen