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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 24. November 2009, 14:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Finanzausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
TOP 3.
3.
Nachweis des Zinsaufwandes für den Betrieb gewerblicher Art Photovoltaik
Kurzinfo:
Steuerliche Optimierung beim Betrieb gewerblicher Art Photovoltaik.
Betriebe gewerblicher Art (Regiebetriebe) können selbst keine Darlehen auf dem Kapitalmarkt aufnehmen. Um steuerliche Nachteile zu vermeiden ist es jedoch zulässig, den Betrieben per Stadtratsbeschluss städtische Kreditaufnahmen steuerlich zuzuordnen. Damit können die entsprechenden Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Die städtische Kreditaufnahme bei der KfW vom 30.07.2009 (Umschuldung) wird mit einem Teilbetrag in Höhe von 1.900.000,-- € dem BgA Photovoltaik steuerlich zugewiesen.
Gesucht werden kann im RIS auch unter: Betriebe gewerblicher Art, Zuordnung städtischer Kreditaufnahmen.