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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 13. Januar 2010, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 6.

6.
Veränderungssperre Nr. 641 Bauweberstraße/Rothspitzstraße (ohne Nummer) Flurstück Nr. 604/100 Gemarkung Forstenried Stadtbezirk 19 – Thalkirchen-Obersending-Forstenried- Fürstenried-Solln Aufhebung nach §17 Abs. 4 BauGB (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739)

08-14 / V 03523 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.12.2004, die Planung für die Verlängerung der Stäblistraße zwischen Forstenrieder Allee und Anschlussstelle BAB A 95/München-Fürstenried (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1739) weiter zu verfolgen und Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.12.2004 gleichzeitig ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten sowie Beschluss des Bauausschusses vom 05.05.2009, die Planfeststellungsunterlagen bei der Regierung von Oberbayern einzureichen. Inhalt Für das obengenannte Grundstück in Forstenried wurde zur weiteren Sicherung der Planung mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.02.2009 (Satzung vom 09.03.2009) erneut eine Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 3 BauGB erlassen. Mit Inkrafttreten der Veränderungssperre des Art. 27 b BayStrWG ist die Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 4 BauGB außer Kraft zu setzen. Entscheidungsvorschlag Die erneut erlassene Veränderungssperre Nr. 641 wird gem. § 17 Abs. 4 BauGB aufgehoben. Gesucht werden kann im RIS auch nach Veränderungssperre Nr. 641, Flurstück Nr. 604/100, Bauweberstraße/Rothspitzstraße (ohne Nummer), Aufhebung nach § 17 Abs. 4 BauGB

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag,gegen die Stimmen der FW und DIE LINKE.)