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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 3. Februar 2010, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 8.
8.
Ausgleichsflächen in der Bauleitplanung
Gesamtstädtisches Konzept
a) Grundsatzbeschluss
b) Neu Wälder braucht die Stadt
Antrag Nr. 509 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL
vom 24.06.1997
c) Flächenpool für ökologische Ausgleichsflächen;
Pilotprojekt „Eschenrieder Moos mit 1. Münchner Ökokonto
Antrag Nr. 3465 von Herrn Stadtrat Helmut Pfundstein vom 28.12.2001
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08-14 / A 01488 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 01413 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Inhalt
Um auch bei zukünftigen baulichen Entwicklungen ein ökologisches,
klimatisch und naturschutzfachlich funktionales Landschafts- und
Freiflächengefüge im Stadtgebiet zu erhalten und zu entwickeln,
spielt die gezielte In- Wert- Setzung von Freiflächen im Zuge der
Ausgleichsflächenentwicklung eine maßgebliche Rolle.
Aufbauend auf den rechtlichen und fachlichen Anforderungen sowie
den künftig voraussichtlich zu erwartenden Bedarfen werden die
Ergebnisse des Gesamtstädtischen Ausgleichsflächenkonzeptes
dargestellt und mit den bisher gesicherten und umgesetzten
Ausgleichsflächen aus der Bauleitplanung gespiegelt und evaluiert.
Das bisherige Vorgehen bei der Ausgleichsflächenregelung in der
Bauleitplanung wird für die letzten Jahre zusammengestellt und
durch Beispiele erläutert.
Für das Ökokonto 'Eschenrieder Moos' und für größere
Ausgleichsflächenpools wird deren Konstruktion und Evaluierung
gezeigt.
Mit den Erfahrungen aus dem bisherigen Vorgehen und den
Ergebnissen des gesamtstädtischen Ausgleichsflächenkonzeptes
wird eine verbindliche Grundlage zur künftigen Planung und
Umsetzung von Ausgleichsflächen aus der Bauleitplanung in
München geschaffen.
Entscheidungsvorschlag
Die Ergebnisse des Gesamtstädtischen
Ausgleichsflächenkonzeptes für München sollen künftig im Rahmen
der Bauleitplanung Anwendung finden. Sie können aber auch als
Grundlage für Ausgleichsflächenplanungen hinsichtlich