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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 11. März 2010, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 4.
4.
Der Verkauf von Einwegverpackungen
in städtischen Gebäuden und auf städtischen
Grund wird für Lebensmittelbetriebe
unter Auflagen erlaubt.
Antrag Nr. 08-14 / A 00712 von Herrn
Stadtrat Georg Schlagbauer vom 31.03.2009
Kurzinfo:
Stichwort
Verkauf von Einwegverpackungen
Anlass
Auftrag des Kommunalausschusses vom 19.11.2009
Inhalt
Der Kommunalausschuss hat anläßlich der Behandlung des o.g.
Antrages das Kommunalreferat mit einem Ergänzungsantrag der
Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL beauftragt, dem Stadtrat
über die Ökobilanz verschiedener Materialien von Einwegverpackungen
zu berichten und zu prüfen, ob bei einem ökologischen
Vorteil eines bestimmten Einwegverpackungsmaterials Vorgaben für
die vorrangige Nutzung von Produkten aus diesem Material in die
Miet- und Pachtverträge aufgenommen werden kann.
Entscheidungsvorschlag
Mangels festgestellter ökologischer Vorteile von bestimmten Einwegverpackungsmaterialien
werden keine Vorgaben über deren
vorrangige Nutzung in die Miet- und Pachtverträge aufgenommen.
Gesucht werden kann auch nach:
Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung, Mehrweggebot,
Einwegverbot, Einwegverpackungen