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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 11. März 2010, 14:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 4.

4.
Der Verkauf von Einwegverpackungen in städtischen Gebäuden und auf städtischen Grund wird für Lebensmittelbetriebe unter Auflagen erlaubt. Antrag Nr. 08-14 / A 00712 von Herrn Stadtrat Georg Schlagbauer vom 31.03.2009

08-14 / V 03769 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Stichwort Verkauf von Einwegverpackungen Anlass Auftrag des Kommunalausschusses vom 19.11.2009 Inhalt Der Kommunalausschuss hat anläßlich der Behandlung des o.g. Antrages das Kommunalreferat mit einem Ergänzungsantrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL beauftragt, dem Stadtrat über die Ökobilanz verschiedener Materialien von Einwegverpackungen zu berichten und zu prüfen, ob bei einem ökologischen Vorteil eines bestimmten Einwegverpackungsmaterials Vorgaben für die vorrangige Nutzung von Produkten aus diesem Material in die Miet- und Pachtverträge aufgenommen werden kann. Entscheidungsvorschlag Mangels festgestellter ökologischer Vorteile von bestimmten Einwegverpackungsmaterialien werden keine Vorgaben über deren vorrangige Nutzung in die Miet- und Pachtverträge aufgenommen. Gesucht werden kann auch nach: Gewerbe- und Bauabfallentsorgungssatzung, Mehrweggebot, Einwegverbot, Einwegverpackungen

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag )