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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 3. Juli 2002, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Grosser Sitzungssaal

TOP 5.

5.
Bezirksausschuss-Satzungsänderung; Anhörung der Bezirksausschüsse bei Absiedelungs- bzw. Legalisierungsverfahren von Siedlungen Antrag Nr. 4726 des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirkes Pasing-Obermenzing vom 04.04.2000

96-02 / V 03145 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Kurzübersicht zum Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 17.04.2002 Bezirksausschuss-Satzungsänderung; Anhörung der Bezirksausschüsse bei Absiedelungs- bzw. Legalisierungsverfahren von Siedlungen Antrag Nr. 4726 des Bezirksausschusses des 21. Stadtbezirkes Pasing - Obermenzing vom 04.04.2000 Anlass: Antrag, bei Absiedelungs- bzw. Legalisierungsverfahren von Siedlungen ein Anhörungsrecht der Bezirksausschüsse zu begründen Inhalt: Bei der Legalisierung von zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden besitzen die Bezirksausschüsse bereits ein Anhörungsrecht, da diese einen Bauantrag voraussetzt. Auch geht diesen Fällen zumeist ein Bauleitplanverfahren voraus, in dem die Bezirksausschüsse ebenfalls beteiligt werden. Bei Absiedelungen, also bauordnungsrechtlichen Beseitigungsver- fahren nicht genehmigungsfähiger Wohnbauten besteht derzeit kein Anhörungsrecht. Da derzeitige Fälle kaum noch anhängig sind, sieht das Direktorium keinen Bedarf, hierauf mit einer Satzungsänderung, durch die ja eine unbestimmte Vielzahl von Fällen geregelt werden soll, zu reagieren. Außerdem sprechen systematische Gründe gegen das beantragte Anhörungsrecht. Die Bezirksausschüsse 9, 15, 17, 18, 23 und 24 haben sich für den Antrag ausgesprochen, die Bezirksausschüsse 1, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 12, 14, 19 und 25 dagegen. Vorschlag: Keine Einführung eines Anhörungsrechtes bei Absiedelungs- bzw. Legalisi

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag,gegen die Stimmen der CSU und FDP)