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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 14. April 2010, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 4.
4.
Nutzung erneuerbarer Energien im Städtebau
a) Baupflicht für die Nutzung erneuerbarer Energien
bei Neubauten im Stadtgebiet
Antrag Nr. 02-08 / A 02617 der ÖDP
vom 26.08.2005
b) Marburg setzt auf Sonne – München auch?
Antrag Nr. 08-14 / A 00081 der Stadtratsfraktion
DIE GRÜNEN/RL vom 23.06.2008
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02-08 / A 02617 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 00081 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Inhalte
Kurze Darstellung der rechtlichen Voraussetzungen zum Klimaschutz in der Bauleitplanung im Hinblick auf die Nutzung erneuerbarer Energien im Städtebau
Kurze Übersicht über die einschlägigen Fachgesetze.
Ausführungen zur Marburger Solarsatzung.
Geschäftsordnungsgemäße Behandlung der Anträge Nr. 08-14 / A 00081 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom 23.06.2008 sowie Nr. 02-08 / A 02617 der ÖDP vom 26.08.2005.
Entscheidungsvorschlag
Mangels Rechtsgrundlage und aufgrund Bedenken hinsichtlich der Zweckmäßigkeit aber auch aufgrund bereits bestehender Fachgesetze ist eine Satzung zur verbindlichen Nutzung von Solarenergie in Gebäuden wie in Marburg in der Landeshauptstadt München nicht möglich.
Mangels derzeit ausreichender Ermächtigungsgrundlage, aufgrund rechtlicher Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze der Bauleitplanung sowie aufgrund bereits bestehender Fachgesetze und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten gerade beim geförderten Wohnungsbau wird eine Baupflicht für die Nutzung erneuerbarer Energien bei Neubaugebieten als Festsetzung in allen zukünftigen Bebauungsplänen nicht aufgenommen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Klimaschutz in der Bauleitplanung
Marburger Solarsatzung
Erneuerbare Energien
SOLENOP