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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 17. Juni 2010, 14:00 Uhr (Abgeschlossen) (im Anschluss an vorherige Sitzung)
Gremium:
Gesundheitsausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal

TOP 4.

4.
Städtisches Klinikum München GmbH; Folgeregelung für den Personaltarifüberleitungsvertrag (PÜTV) und den Überleitungstarifvertrag 2009 Gesamtstädtisches Kontingentverfahren auch für Klinikum München GmbH Antrag Nr. 08-14 / A 01237 von Frau StRin Eva Maria Caim, Frau StRin Dr. Manuela Olhausen vom 08.12.2009 Kooperations-Kindertagesstätten beim Städtischen Klinikum München GmbH (StKM) Antrag Nr. 08-14 / A 01513 von Frau StRin Dr. Ingrid Anker, Herrn StR Hans Dieter Kaplan, Herrn StR Klaus-Peter Rupp vom 28.04.2010 Die Beschäftigten der Städtischen Klinikum München GmbH (StKM) bei der Kontigentplatzvergabe wieder berücksichtigen Antrag Nr. 08-14 / A 01514 von Frau StRin Dr. Ingrid Anker, Herrn StR Hans Dieter Kaplan, Herrn StR Klaus-Peter Rupp vom 28.04.2010

  • 08-14 / A 01513 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 01514 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
  • 08-14 / A 01237 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

08-14 / V 04351 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass: Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 16.12.2009 wurde über die Folgeregelung für den Personal-überleitungstarifvertrag (PÜTV) 2004 und den Übergangs-tarifvertrag 2009 entschieden. Das Personal- und Organisations-referat wurde beauftragt, die noch offenen Themen - darunter auch das gesamtstädtische Kontingentverfahren - zu prüfen und soweit erforderlich und vertretbar deren Fortgeltung in geeigneter Weise sicherzustellen. Inhalt: Durch die Kündigung der Tarifüberleitungsverträge durch ver.di entfällt für die Mitglieder dieser Gewerkschaft die Teilnahme am Kontingentverfahren. Herr Oberbürgermeister Ude hat entschieden, der schwierigen Situation der Gesellschaft bei der Personalgewinnung Rechnung zu tragen und das Klinikum ab dem nächsten Jahr wieder bei der Verteilung der Kontingent-scheine zu berücksichtigen. Unabhängig davon ist die Städtisches Klinikum München GmbH aufgefordert, weiterhin einen bedarfsgerechten Ausbau der Belegrechte im Klinikbereich zu betreiben. Entscheidungsvorschlag: Mit der Wiederaufnahme bei der Verteilung von Kontingent-scheinen des städtischen Verfahrens der betrieblichen Kinderbetreuung im bisherigen Umfang an die Städtisches Klinikum München GmbH besteht Einverständnis. Die Geschäftsführung der Städtisches Klinikum München GmbH wird beauftragt, weiterhin einen bedarfsgerechten Ausbau von Belegungsrechten für Kinderbetreuungsplätze zu betreiben. Ges

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)