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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 27. Juli 2010, 14:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Finanzausschuss
Sitzungsort:
Kleiner Sitzungssaal
TOP 5.
5.
Verschiebung des Abschlusses der örtlichen
Rechnungsprüfung im Hoheitsbereich
Kurzinfo:
Mit dem Gesetz zur Änderung des kommunalen Haushaltsrechts vom 08.12.2006 wurde u.a. die in Art. 102 Abs. 2 GO festgelegte Frist für die Aufstellung der Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse von vier auf sechs Monate nach Abschluss des Haushaltsjahres verlängert. Nicht verändert wurde der zeitliche Spielraum für die örtliche Rechnungsprüfung, die nach Art. 103 Abs. 4 GO nach wie vor innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres (31.12.) durchzuführen ist.
Verschiebung des Abschlusses der örtlichen Rechnungsprüfung im Hoheitsbereich