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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 28. Juli 2010, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 9.
9.
Der Kunst Platz schaffen
Ein Kreativquartier für München
- Grundsatzbeschluss -
- Jutierhalle und Tonnenhalle
Antrag Nr. 96-02 / A 02687 der Stadtratsfraktion
Bündnis90/Die Grünen/RL vom 22.03.2001
- Zukunft der Jutier- und Tonnenhalle
Antrag Nr. 02-08 / A 03535 von Herrn StR Josef Schmid,
Frau StRin Ursula Sabathil vom 21.02.2007
- Prüfung kultureller Nutzungsmöglichkeiten für das Areal
Goethestraße 34/32 als Ersatz für das ursprünglich im
geplanten Kunstpark Nord vorgesehene Kreativquartier
Antrag Nr. 08-14 / A 00158 der Stadtratsfraktion
DIE GRÜNEN/RL vom 17.07.2008
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08-14 / A 00158 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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02-08 / A 03535 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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96-02 / A 02687 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
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08-14 / A 01762 (Typ: Ergänzungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Inhalt
Vorgestellt wird die Konzeption für einen Ort, an dem bildende Künstler/innen, Musiker/innen, Theatermacher/innen, Performer/innen, Tänzer/innen, Grafiker/innen, Designer/ innen, Webgestalter/innen, Kleinverleger/innen und Medien-künstler/innen kreativ tätig werden können.
Entscheidungsvorschlag
1. Das vorläufige Nutzungsgrobkonzept für ein Kreativquartier wird zur Kenntnis genommen.
2. Vor einer Entscheidung des Stadtrates, ob ein Kreativquartier angesichts der dann
bestehenden Haushaltslage in Angriff genommen werden kann, wird die Stadtverwaltung zu
folgenden Prüfungen beauftragt:
a. Das Kulturreferat wird beauftragt, die Planungsüberlegungen für eine kulturelle Nachnutzung der Jutier- und Tonnenhalle im Planungsgebiet Dachauer Straße/ Schwere- Reiter-Straße im Benehmen mit den zu beteiligenden Referaten weiter zu verfolgen, ein detailliertes Finanzierungs-, Betriebs- und Organisationskonzept zu erstellen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
b. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bestandsuntersuchung der beiden Baudenkmäler „Jutierhalle“ und „Tonnenhalle“ als Grundlage zur Ermittlung der für eine kulturelle Nachnutzung zu erwartenden Sanierungskosten zu veranlassen.
c. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, im Rahmen des für den Gesamtbereich geplanten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb, in einer Alternative kultu