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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 28. Juli 2010, 09:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 33.
33.
Grundsatz- und Aufstellungsbeschluss
A)Änderung des Flächennutzungsplanes
mit integrierter Landschaftsplanung und
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2045
Hochäckerstraße (nördlich),
BAB München-Salzburg (östlich),
Peralohstraße (südlich) und
Unterhachinger / Ottobrunner Straße (westlich)
B)Auslobung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbes durch die Bayerische Bau- und Immobilien Gruppe GmbH & Co. KG
Stadtbezirk 16 Ramersdorf-Perlach
-
08-14 / A 01664 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Für die angestrebte Entwicklung bedarf es der Änderung des
Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung und der
Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung. Das hierfür notwendige
städtebauliche und landschaftsplanerische Gesamtkonzept soll in einem
städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb erarbeitet werden.
Darstellung der Grundsatz- und Eckdaten zum aufzustellenden Bebauungsplan.
- Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung
und Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung für den o.g. Bereich
- Darstellung der Rahmenbedingungen sowie der Planungsziele für die Auslobung
eines konkurrierenden städtebaulichen und landschaftsplanerischen
Planungsverfahrens
- Behandlung der Stellungnahme des Bezirksausschusses 16
- Vorschlag zum weiteren Vorgehen
- Zustimmung zu den Rahmenbedingungen und Planungszielen für die
Entwicklung des Geländes nördlich der Hochäckerstraße und der damit
verbundenen Verlagerung der dort bestehenden Kompostieranlage als
Voraussetzung für die Planungen. Dazu werden Bau- und Kommunalreferat
gebeten, die notwendigen Schritte zu unternehmen.
- Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans mit
integrierter Landschaftsplanung und Aufstellung eines Bebauungsplans mit
Grünordnung
- Einverständnis mit der Auslobung und Durchführung eines konkurrierenden
Planungsverfahrens zur Klärung der städtebaulichen und