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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 22. September 2010, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 6.

6.
Veränderungssperre Nr. 652 Meglingerstraße (beiderseits) Drygalski-Allee (östlich) Kistlerhofstraße (südlich) Rohrauerstraße (westlich) Stäblistraße (nördlich) Stadtbezirk 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln Erlass nach § 14 BauGB (Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1985 vom 27.01.2010)

08-14 / V 04984 (Typ: Beschlussvorlage SB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 27.01.2010, zur Sicherung von Gewerbestandorten im Sinne des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms der LH München und zur Sicherung der bestehenden Zentren gemäß Zentrenkonzept der LH München im Planungsgebiet Meglingerstraße/Drygalski-Allee/Kistlerhofstraße/Stäblistraße (Bebauungsplan Nr. 1985) weitere Einzelhandelsbetriebe auszuschließen. Inhalt Für die im Umgriff des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 1985 gelegenen Grundstücke ist zur Sicherung der Planung der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich mit dem Inhalt, dass Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlage nicht beseitigt werden dürfen und dass erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen des Grundstücks und baulicher Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen. Entscheidungsvorschlag Die Veränderungssperre Nr. 652 wird gem. § 14 BauGB erlassen. Gesucht werden kann im RIS auch nach Veränderungssperre Nr. 652 Meglingerstraße, Drygalski-Allee, Kistlerhofstraße, Stäblistraße Erlass nach § 14 BauGB

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (nach Antrag)