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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 22. September 2010, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 6.
6.
Veränderungssperre Nr. 652
Meglingerstraße (beiderseits)
Drygalski-Allee (östlich)
Kistlerhofstraße (südlich)
Rohrauerstraße (westlich)
Stäblistraße (nördlich)
Stadtbezirk 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
Erlass nach § 14 BauGB
(Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1985 vom 27.01.2010)
Kurzinfo:
Anlass
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 27.01.2010, zur Sicherung von Gewerbestandorten im Sinne des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms der LH München und zur Sicherung der bestehenden Zentren gemäß Zentrenkonzept der LH München im Planungsgebiet Meglingerstraße/Drygalski-Allee/Kistlerhofstraße/Stäblistraße
(Bebauungsplan Nr. 1985) weitere Einzelhandelsbetriebe auszuschließen.
Inhalt
Für die im Umgriff des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 1985 gelegenen Grundstücke ist zur Sicherung der Planung der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich mit dem Inhalt, dass Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlage nicht beseitigt werden dürfen und dass erhebliche oder wesentlich
wertsteigernde Veränderungen des Grundstücks und baulicher Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
Entscheidungsvorschlag
Die Veränderungssperre Nr. 652 wird gem. § 14 BauGB erlassen.
Gesucht werden kann im RIS auch nach
Veränderungssperre Nr. 652 Meglingerstraße, Drygalski-Allee, Kistlerhofstraße, Stäblistraße Erlass nach § 14 BauGB