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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 30. September 2010, 09:30 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Kulturausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 1.
1.
Neuerlass der Gebührensatzungen der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau, des Münchner Stadtmuseums, des Jüdischen Museums München und
des Museums Villa Stuck
1. Neuerlass der Gebührensatzungen des Münchner Stadtmuseums und des Museums Villa Stuck gemäß des 4. Haushaltssicherungskonzeptes.
Vollzug des Beschlusses des Kulturausschusses vom 19.10.2006
2. Neuerlass der Gebührensatzung der Städtischen Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau, des Münchner Stadtmuseums, des Jüdischen Museums München und des Museums Villa Stuck
3. Freier Eintritt in Münchner Museen
Antrag Nr. 08-14 / A 01465 von Herrn StR Josef Schmid, Herrn StR Hans Podiuk vom 30.03.2010
-
08-14 / A 01465 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)
Kurzinfo:
Inhalt
1. Neuerlass der Gebührensatzungen des Münchner Stadtmuseums und des Museums Villa Stuck, gemäß des 4. Haushaltssicherungskonzeptes.
Vollzug des Beschlusses des Kulturausschusses vom 19.10.2006
2. Neuerlass der Gebührensatzungen der vier Münchner Museen
- Anhebung der Altersgrenze der Gebührenfreiheit für Kinder und Jugendliche von 6 auf 18 Jahre
- Die Anpassung der Reproduktionsgebühren
- Die Anpassung und klarere Definition des Personenkreises mit ermäßigtem Eintritt.
- Die Anpassung und klarere Definition des Personenkreises mit freiem Eintritt.
- Die Abschaffung des gebührenfreien Eintritts an Sonn- und Feiertagen im Münchner Stadtmuseum und im Museum Villa Stuck.
Entscheidungsvorschlag
1. Die Ausführungen des Museums Villa Stuck und des Münchner Stadtmuseums zur Umsetzung des 4. Haushaltssicherungskonzeptes werden zur Kenntnis genommen.
2. Zum Schlussabgleich 2011 werden die Finanzposition 8923.111.0000.2 Benutzungsgebühren des Museums Villa Stuck um 15.000 Euro und die Finanzposition 3200.110.2000.0 Benutzungsgebühren des Münchner Stadtmuseums um 60.000 Euro erhöht.
3. Der Gesamterhöhungsbetrag von 75.000 Euro wird auf das 4. Haushaltssicherungskonzept angerechnet.
4. Die Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Städtischen Galerie im
Lenbachhaus und Kunstbau (Galerie- und Kunstbau-Gebührensatzung) gemäß
Anlage 1 wird beschlossen.
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