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- Öffentliche Tagesordung -

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 13. Oktober 2010, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal

TOP 9.

9.
Erlass von Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk 17 (Obergiesing) Bundeseigene Wohnungen; Antrag Nr. 2499 (Punkt 2) von Frau Stadträtin Lindner-Schädlich vom 30.01.2001 a) Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung „Tegernseer Landstraße“ b) Satzungsbeschluss Erhaltungssatzung „Trauchberg-/Forggenseestraße“

  • 08-14 / A 01884 (Typ: Änderungsantrag) (Status: Erledigt)
  • 96-02 / A 02499 (Typ: Antrag) (Status: Erledigt)

08-14 / V 05170 (Typ: Beschlussvorlage VB) (Status: Endgültiger Beschluss)
Kurzinfo:
Anlass Mit Ablauf des 30.11.2010 laufen die derzeit geltenden Erhaltungssatzungen „Tegernseer Landstraße“ und „Trauchberg-/Forggenseestraße“ aus. Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 21.11.1996 wurde das Planungsreferat beauftragt, vor Ablauf der Geltungsdauer der Erhaltungssatzungen eine Verlängerung zu überprüfen. Frau Stadträtin Lindner-Schädlich hat am 30.01.2001 den Antrag Nr. 2499 (Punkt 2) gestellt, nach dem geprüft werden soll, ob und für welche zusammenhängenden Gebiete mit Bundeswohnungen Erhaltungssatzungen erlassen werden können. Inhalte Überprüfung der auslaufenden Erhaltungssatzungen „Tegernseer Landstraße“ und „Trauchberg-/Forggenseestraße“. Überprüfung von Gebieten mit Bundeswohnungen. Entscheidungs-vorschlag Erneuter Erlass der Erhaltungssatzungen „Tegernseer Landstraße“ und „Trauchberg-/Forggenseestraße“ im bisherigen Umgriff. Für die überprüften Gebiete mit Bundeswohnungen ist der Erlass von Erhaltungssatzungen nicht möglich. Gesucht werden kann im RIS auch nach Zusammensetzung der Wohnbevölkerung Aufwertung, Verdrängung § 172 BauGB Bundeseigene Wohnungen

Öffentliches Dokument Beschluss.pdf (siehe Beschlussseite)