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- Öffentliche Tagesordung -
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 8. Dezember 2010, 14:00 Uhr
(Abgeschlossen)
Gremium:
Verwaltungs- und Personalausschuss
Sitzungsort:
Großer Sitzungssaal
TOP 6.
6.
Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Zukünftige Genehmigungspraxis von Alters-
teilzeitarbeitsverhältnissen für Beamtinnen
und Beamte in Restrukturierungsbereichen
Kurzinfo:
Die Stadt kann Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches unter der Voraussetzung genehmigen, dass die Beschäftigten in "Stellenabbaubereichen" bzw. Restrukturierungsbereichen" im Sinne des TV FlexAZ tatig sind.
Alle städtischen Dienststellen einschließlich der städtischen Eigen- und Regiebetriebe nach Maßgabe der Definition des TV FlexAZ erfüllen den Begriff "Stellenabbaubereich" dem Grunde nach.
Im Rahmen von "Restrukturierungsmaßnahmen" kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Beamtinnen und Beamten der Landeshauptstadt München ab dem 60. Lebensjahr Altersteilzeit im Einzelfall genehmigt werden, soweit ein personalwirtschaftliches Interesse seitens der Landeshauptstadt München besteht. Ein Stellenwegfall oder der Nachweis der Wirtschaftlichkeit ist in diesen Fällen nicht zwingend erforderlich. Dies gilt ebenso für zugewiesene Beschäftigte.
Im Übrigen wird Altersteilzeit genehmigt, wenn nach dem TV FlexAZ ein Rechtsanspruch (Quote von nicht mehr als 2,5 %) hierauf besteht.
Das Personal- und Organisationsreferat wird beauftragt, bis spätestens 30.09.2013 ein Verfahren zur Reihenfolge bei der Berücksichtigung der Anträge zu entwickeln.
Gesucht werden kann auch im RIS nach Altersteilzeit, TV FlexAZ, Restrukturierungsbereiche, Stellenabbaubereiche, Quote, Zuweisung